Betreuung der Wolfshotline, Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg

Landesamt für Umwelt (LfU)

Der Wolf ist gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie eine Art von gemeinschaftlichem Interesse. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet den Erhaltungszustand des Wolfes zu überwachen und den günstigen Erhaltungszustand der Art zu gewährleisten bzw. herbeizuführen. Zur Überwachung des Erhaltungszustands der Population wird im Land Brandenburg ein umfassendes Monitoring durchgeführt. Um Konflikte, die mit der Wiederausbreitung des Wolfes verbunden sind, zu reduzieren, hat das Land Brandenburg ein Wolfsmanagement entwickelt, das zur Grundlage hat, den Wolfsbestand zu überwachen, Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere zu fördern und durch Wölfe verursachte Schäden an Nutztierbeständen auszugleichen. Diese Grundlagen werden flankiert durch die BbgWolfV, in der weitergehende Managementmaßnahmen geregelt sind.
Um Konflikte, die mit der Anwesenheit der Tierart Wolf zusammenhängen, frühzeitig zu erkennen und untersuchen zu können, gibt es im Land Brandenburg eine telefonische Hotline, über die Meldungen von Nutztierschäden, tot aufgefundenen, verletzten, hilflosen oder auffälligen Wölfen gemeldet werden können. Diese muss täglich besetzt sein.
Zur Betreuung der Wolfshotline gehören:
- Entgegennahme von Meldungen aus der Bevölkerung
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen
- Erste Einschätzung des Geschehens
- Erstellung eines Vorabfrageprotokolls
- Übergabe an zuständigen Auftragnehmer
Im Land Brandenburg werden vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren, die nach den aktuell im Land Brandenburg geltenden Herdenschutzstandards geschützt waren, finanziell ausgeglichen. Zur Ermittlung der Ursache eines Nutztierschadens ist es erforderlich, das Rissgeschehen und die Herdenschutzmaßnahmen innerhalb eines Tages zu untersuchen und den Wolf als möglichen oder sicheren Verursacher zu ermitteln oder auszuschließen.
Das angefertigte Gutachten ist außerdem Grundlage für Maßnahmen gem. § 4 BbgWolfV.
Zur Feststellung der Ursache eines Nutztierschadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen
- Begutachtung des Vorfalls vor Ort nach wissenschaftlichen Standards
- Überprüfung der Herdenschutzmaßnahmen
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Um ein umfassendes Monitoring zu gewährleisten, das auch zur Aufgabe hat, Gefährdungsursachen festzustellen und den Gesundheitszustand der Population zu überwachen, werden in Brandenburg tot aufgefundene Wölfe geborgen und wissenschaftlich untersucht.
Hierzu gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Melder
- Bergung des Kadavers und Transport zum IZW
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-01 Auftragsbekanntmachung
2021-11-12 Ergänzende Angaben
2021-11-30 Ergänzende Angaben
2021-12-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-11-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Umweltschutz
Referenznummer: VB-21-359
Kurze Beschreibung:
Der Wolf ist gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie eine Art von gemeinschaftlichem Interesse. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet den Erhaltungszustand des Wolfes zu überwachen und den günstigen Erhaltungszustand der Art zu gewährleisten bzw. herbeizuführen. Zur Überwachung des Erhaltungszustands der Population wird im Land Brandenburg ein umfassendes Monitoring durchgeführt. Um Konflikte, die mit der Wiederausbreitung des Wolfes verbunden sind, zu reduzieren, hat das Land Brandenburg ein Wolfsmanagement entwickelt, das zur Grundlage hat, den Wolfsbestand zu überwachen, Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere zu fördern und durch Wölfe verursachte Schäden an Nutztierbeständen auszugleichen. Diese Grundlagen werden flankiert durch die BbgWolfV, in der weitergehende Managementmaßnahmen geregelt sind. Um Konflikte, die mit der Anwesenheit der Tierart Wolf zusammenhängen, frühzeitig zu erkennen und untersuchen zu können, gibt es im Land Brandenburg eine telefonische Hotline, über die Meldungen von Nutztierschäden, tot aufgefundenen, verletzten, hilflosen oder auffälligen Wölfen gemeldet werden können. Diese muss täglich besetzt sein. Zur Betreuung der Wolfshotline gehören: - Entgegennahme von Meldungen aus der Bevölkerung - Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen - Erste Einschätzung des Geschehens - Erstellung eines Vorabfrageprotokolls - Übergabe an zuständigen Auftragnehmer Im Land Brandenburg werden vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren, die nach den aktuell im Land Brandenburg geltenden Herdenschutzstandards geschützt waren, finanziell ausgeglichen. Zur Ermittlung der Ursache eines Nutztierschadens ist es erforderlich, das Rissgeschehen und die Herdenschutzmaßnahmen innerhalb eines Tages zu untersuchen und den Wolf als möglichen oder sicheren Verursacher zu ermitteln oder auszuschließen. Das angefertigte Gutachten ist außerdem Grundlage für Maßnahmen gem. § 4 BbgWolfV. Zur Feststellung der Ursache eines Nutztierschadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gehören: - Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen - Begutachtung des Vorfalls vor Ort nach wissenschaftlichen Standards - Überprüfung der Herdenschutzmaßnahmen - Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild Um ein umfassendes Monitoring zu gewährleisten, das auch zur Aufgabe hat, Gefährdungsursachen festzustellen und den Gesundheitszustand der Population zu überwachen, werden in Brandenburg tot aufgefundene Wölfe geborgen und wissenschaftlich untersucht. Hierzu gehören: - Kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Melder - Bergung des Kadavers und Transport zum IZW - Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Telefonauftragsdienste 📦
Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Umwelt (LfU)
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postleitzahl: 14476
Postort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Kontakt
Internetadresse: https://lfu.brandenburg.de 🌏
E-Mail: chris.wichmann@lfu.brandenburg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4RS04/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4RS04 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 215-565814
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten. Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RS04
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wolf ist gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie eine Art von gemeinschaftlichem Interesse. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet den Erhaltungszustand des Wolfes zu überwachen und den günstigen Erhaltungszustand der Art zu gewährleisten bzw. herbeizuführen. Zur Überwachung des Erhaltungszustands der Population wird im Land Brandenburg ein umfassendes Monitoring durchgeführt. Um Konflikte, die mit der Wiederausbreitung des Wolfes verbunden sind, zu reduzieren, hat das Land Brandenburg ein Wolfsmanagement entwickelt, das zur Grundlage hat, den Wolfsbestand zu überwachen, Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere zu fördern und durch Wölfe verursachte Schäden an Nutztierbeständen auszugleichen. Diese Grundlagen werden flankiert durch die BbgWolfV, in der weitergehende Managementmaßnahmen geregelt sind.
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Um Konflikte, die mit der Anwesenheit der Tierart Wolf zusammenhängen, frühzeitig zu erkennen und untersuchen zu können, gibt es im Land Brandenburg eine telefonische Hotline, über die Meldungen von Nutztierschäden, tot aufgefundenen, verletzten, hilflosen oder auffälligen Wölfen gemeldet werden können. Diese muss täglich besetzt sein.
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Zur Betreuung der Wolfshotline gehören:
- Entgegennahme von Meldungen aus der Bevölkerung
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen
- Erste Einschätzung des Geschehens
- Erstellung eines Vorabfrageprotokolls
- Übergabe an zuständigen Auftragnehmer
Im Land Brandenburg werden vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren, die nach den aktuell im Land Brandenburg geltenden Herdenschutzstandards geschützt waren, finanziell ausgeglichen. Zur Ermittlung der Ursache eines Nutztierschadens ist es erforderlich, das Rissgeschehen und die Herdenschutzmaßnahmen innerhalb eines Tages zu untersuchen und den Wolf als möglichen oder sicheren Verursacher zu ermitteln oder auszuschließen.
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Das angefertigte Gutachten ist außerdem Grundlage für Maßnahmen gem. § 4 BbgWolfV.
Zur Feststellung der Ursache eines Nutztierschadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gehören:
- Begutachtung des Vorfalls vor Ort nach wissenschaftlichen Standards
- Überprüfung der Herdenschutzmaßnahmen
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Um ein umfassendes Monitoring zu gewährleisten, das auch zur Aufgabe hat, Gefährdungsursachen festzustellen und den Gesundheitszustand der Population zu überwachen, werden in Brandenburg tot aufgefundene Wölfe geborgen und wissenschaftlich untersucht.
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Hierzu gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Melder
- Bergung des Kadavers und Transport zum IZW
Geschätzter Gesamtwert: 1 413 705 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Betreuung der Schadenshotline
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Betreuung der Schadenshotline erfolgt an 365 Tagen im Jahr über die gesamte Vertragslaufzeit Es werden alle Meldungen zu Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund, toten, verletzten, hilflosen oder auffälligen Wölfen aus Brandenburg aufgenommen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 56 252 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit ist auf ein (1) Jahr befristet und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von drei (3) Jahren.
Der geschätzte Wert für die maximale Vertragslaufzeit beträgt 201.064 EUR.
Bezeichnung des Loses: Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg - Region 1 - LK PR, OPR, HVL
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 337 014 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der geschätzte Wert für die maximale Vertragslaufzeit für alle vier Lose, die zur Leistung "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" gehören, beträgt 1.181.141 EUR.
Der hier angegebene geschätzte Wert bezieht sich ebenfalls auf alle Lose, die zur Leistung "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" gehören, allerdings für die Dauer eines Jahres.
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Bezeichnung des Loses: Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg - Region 2 - LK OHV, UM, BAR, MOL
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg - Region 3 - LK PM, TF, EE, Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg - Region 4 - LK LOS, LDS, OSL, SPN, Städte Frankfurt an der Oder und Cottbus
Losnummer: 5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Abweichend vom angegebenen Haupterfüllungsort sind die Leistungen im gesamten Land Brandenburg zu erbringen. Dabei wird die Leistung der "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und BErgung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" in vier Gebietslose aufgeteilt:
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Los 2 - Region 1 - Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland
Los 3 - Region 2 - Landkreise Oberhavel, Uckermark, Barnim, Märkisch Oderland
Los 4 - Region 3 - Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Elbe-Elster, Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam
Los 5 - Region 4 - Landkreise Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Städe Frankfurt an der Oder und Cottbus

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mindestanforderung:
Es ist der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 44 VgV zu erbringen. Hierfür sind folgende Nachweise alternativ/kumulativ mit dem Angebot einzureichen:
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestanforderung:
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme je Schadensfall muss hierbei mindestens 1.5 Mio. EUR für Personen und mindestens 1.5 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
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Der Nachweis kann durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung erbracht werden.
III....
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestanforderung:
Dem Angebot ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens beizulegen.
Mindestanforderungen für die Lose 2 - 5:
Es müssen für den Auftrag mindestens ein eigener Personenkraftwagen, eine Transportmöglichkeit für Kadaver, eine Kamera, ein GPS-Gerät sowie Messtechnik in für den Auftrag geeigneter Ausführung vorhanden sein.
Der Nachweis kann mit einer Eigenerklärung erbracht werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Das Projektteam wurde mit der entsprechenden Aufgabenverteilung und der Vertretungsregelung vollumfänglich dargestellt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Das Projekteam wurde mit den zur Umsetzung des Auftrages notwendigen Fach- und Sachkenntnissen vollumfänglich dargestellt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwicklung zu gewährleisten.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Erstellung des Vorabfrageprotokolls und dessen sofortige Übermittlung an den Auftraggeber und zuständigen Auftragnehmer wurden plausibel dargestellt.
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die angewandten Methoden der Spurenaufnahme und -sicherung entsprechen Bundesweiten Standards und wurden plausibel dargestellt.
Die Erstellung der Dokumentationen und deren zeitnahe Übermittlung an den Auftraggeber wurden plausibel dargestellt.
Der Umgang und die Kommunikation mit Betroffenen sowie der Umgang mit der Presse wurden plausibel dargestellt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4RS04/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
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II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
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III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RS04

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232 📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 215-565814 (2021-11-01)
Ergänzende Angaben (2021-11-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 223-587867
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 215-565814
ABl. S-Ausgabe: 223
Quelle: OJS 2021/S 223-587867 (2021-11-12)
Ergänzende Angaben (2021-11-30)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 235-619593
ABl. S-Ausgabe: 235
Quelle: OJS 2021/S 235-619593 (2021-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 414 020 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 001-001578
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten. IV. Für die abzuschließenden Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen für die zu erbringenden Leistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: - Los 1: 288.870,12 EUR brutto (192.327,83 EUR netto) - Los 2: 255.314,80 EUR brutto (214.550,25 EUR netto) - Los 3: 165.432,40 EUR brutto (139.018,82 EUR netto) - Los 4: 1.026.223,93 EUR brutto (862.373,05 EUR netto) - Los 5: 534.236,06 EUR brutto (448.937,87 EUR netto) - Gesamt: 2.270.077,31 EUR brutto (1.907.627,99 EUR netto) Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwertes. Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RJ3G
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-29 📅
Name: Herr Traugott Heinemann-Grüder
Postanschrift: Bendastr. 6a
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: traugott@erlebe-wildnis.de 📧
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 167 500 EUR 💰
Name: WildVet
Postanschrift: Mittelstraße, 28
Postort: Dahme/Mark
Postleitzahl: 15936
E-Mail: info@wild-vet.de 📧
Land: Teltow-Fläming 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 110 340 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4

Referenz
Zusätzliche Informationen
IV. Für die abzuschließenden Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen für die zu erbringenden Leistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Los 1: 288.870,12 EUR brutto (192.327,83 EUR netto)
- Los 2: 255.314,80 EUR brutto (214.550,25 EUR netto)
- Los 3: 165.432,40 EUR brutto (139.018,82 EUR netto)
- Los 4: 1.026.223,93 EUR brutto (862.373,05 EUR netto)
- Los 5: 534.236,06 EUR brutto (448.937,87 EUR netto)
- Gesamt: 2.270.077,31 EUR brutto (1.907.627,99 EUR netto)
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwertes.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RJ3G
Quelle: OJS 2022/S 001-001578 (2021-12-29)