Die bonnorange AöR beabsichtigt für den Einsatz in der Stadtreinigung 8 Transporter (E-Antrieb) der Klasse N1 bis 3,5 t nach Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 2. Juni 2015 (BGBI I S. 898) zu beschaffen. Sie werden benötigt um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, incl. Werkzeug, ins Revier zu bringen und den dort eingesammelten bzw. aufgekehrten Siedlungsabfall aufzunehmen. Neben diesen Siedlungsabfällen wie z. B. Pappbecher, Kartonagen, Speisereste, Kehricht, kann es auch notwendig sein, größere Gegenstände (zum Beispiel Bretter, Möbelstücke, Matratzen) zu befördern bzw. im Herbst Laub zu transportieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrofahrzeuge
Referenznummer: bnor-371579
Kurze Beschreibung:
Die bonnorange AöR beabsichtigt für den Einsatz in der Stadtreinigung 8 Transporter (E-Antrieb) der Klasse N1 bis 3,5 t nach Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 2. Juni 2015 (BGBI I S. 898) zu beschaffen. Sie werden benötigt um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, incl. Werkzeug, ins Revier zu bringen und den dort eingesammelten bzw. aufgekehrten Siedlungsabfall aufzunehmen.
Neben diesen Siedlungsabfällen wie z. B. Pappbecher, Kartonagen, Speisereste, Kehricht, kann es auch notwendig sein, größere Gegenstände (zum Beispiel Bretter, Möbelstücke, Matratzen) zu befördern bzw. im Herbst Laub zu transportieren.
Die bonnorange AöR beabsichtigt für den Einsatz in der Stadtreinigung 8 Transporter (E-Antrieb) der Klasse N1 bis 3,5 t nach Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 2. Juni 2015 (BGBI I S. 898) zu beschaffen. Sie werden benötigt um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, incl. Werkzeug, ins Revier zu bringen und den dort eingesammelten bzw. aufgekehrten Siedlungsabfall aufzunehmen.
Neben diesen Siedlungsabfällen wie z. B. Pappbecher, Kartonagen, Speisereste, Kehricht, kann es auch notwendig sein, größere Gegenstände (zum Beispiel Bretter, Möbelstücke, Matratzen) zu befördern bzw. im Herbst Laub zu transportieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrofahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrofahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-07 📅
Datum des Beginns: 2021-09-13 📅
Datum des Endes: 2022-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 129-341761
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die bonnorange AöR beabsichtigt für den Einsatz in der Stadtreinigung 8 Transporter (E-Antrieb) der Klasse N1 bis 3,5 t nach Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 2. Juni 2015 (BGBI I S. 898) zu beschaffen. Sie werden benötigt um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, incl. Werkzeug, ins Revier zu bringen und den dort eingesammelten bzw. aufgekehrten Siedlungsabfall aufzunehmen.
Die bonnorange AöR beabsichtigt für den Einsatz in der Stadtreinigung 8 Transporter (E-Antrieb) der Klasse N1 bis 3,5 t nach Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 2. Juni 2015 (BGBI I S. 898) zu beschaffen. Sie werden benötigt um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, incl. Werkzeug, ins Revier zu bringen und den dort eingesammelten bzw. aufgekehrten Siedlungsabfall aufzunehmen.
Neben diesen Siedlungsabfällen wie z. B. Pappbecher, Kartonagen, Speisereste, Kehricht, kann es auch notwendig sein, größere Gegenstände (zum Beispiel Bretter, Möbelstücke, Matratzen) zu befördern bzw. im Herbst Laub zu transportieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Vorlage einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (wenn abweichend von Ziffer 20.5 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sitzpostion
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) 1 Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) 1 Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 129-341761 (2021-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Neben diesen Siedlungsabfällen wie z. B. Pappbecher, Kartonagen, Speisereste, Kehricht, kann es auch notwendig sein, größere Gegenstände (zum Beispiel Bretter, Möbelstücke, Matratzen) zu befördern bzw. im Herbst Laub zu transportieren
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-06 📅
Name: KOGOTEC GmbH
Postanschrift: Mergenthalerstr. 3
Postort: Greven
Postleitzahl: 48268
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: krude@kogotec.de📧
Land: Steinfurt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Quelle: OJS 2021/S 198-516243 (2021-10-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit