Durchführung von Dienstleistungen für den Empfang und den Wachschutz/Schließdienst an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungen für den Empfang und den Wachschutz/Schließdienst an der HfMDK
001/21”
Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Dienstleistungen für den Empfang und den Wachschutz/Schließdienst an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main.”
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main Eschersheimer Landstraße 29-39, 60322 Frankfurt am Main,
Standort Gervinusstraße...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main Eschersheimer Landstraße 29-39, 60322 Frankfurt am Main,
Standort Gervinusstraße Gervinusstraße 15, 60322 Frankfurt am Main,
Standort Eschersheimer 50-54 Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main
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Beschreibung der Beschaffung:
“Art und Umfang des Auftragsgegenstandes:
Empfangsdienstleistung für das Hochschulgebäude Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz), Frankfurt am Main,...”
Beschreibung der Beschaffung
Art und Umfang des Auftragsgegenstandes:
Empfangsdienstleistung für das Hochschulgebäude Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz), Frankfurt am Main, sowie Wachschutz- und Schließdienstleistung für das Hochschulgebäude Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz) und die angemieteten Räumlichkeiten in der Eschersheimer Landstraße 50-54 und der Gervinusstraße 15, Frankfurt am Main für die Zeit vom 1.4. 2021-31.3.2024 mit der zweimaligen Option auf eine Verlängerung um 1 Jahr.
Die zu erbringende Leistung im Bereich des Empfangs umfasst u.a. den Empfang und die Weiterleitung von Hochschulmitgliedern und -angehörigen, von Besucherinnen und Besuchern sowie Gästen von Veranstaltungen, die Erteilung von allgemeinen Auskünften zur HfMDK und ihren Veranstaltungen, die Überwachung des Veranstaltungsbereichs, die Annahme der Hochschulpost, die Bedienung der Schrankenanlage von Parkplatz und Tiefgarage, das Aufnehmen und Weiterleiten von Mängelanzeigen und technischen Störungen sowie die Schlüsselausgabe.
Die Hochschule ist in der Regel in der Vorlesungszeit montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 23.00 Uhr sowie samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr, sowie in den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit ist der Empfang montags bis freitags von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.30 bis 23.00 Uhr sowie samstags und sonntags durchgehend zu besetzen.
Aufgrund von zusätzlich erforderlichen Hochschulöffnungszeiten, z. B. durch Veranstaltungen, ist die Hochschule teilweise bis Mitternacht oder darüber hinaus geöffnet. In diesen Fällen ist zu gewährleisten, dass der Pfortendienst bis zum Ende der Veranstaltung bleibt und den Schließdienst (s. Leistung Wachschutz und Schließdienst) anschließend ausführt.
Die zu erbringende Leistung im Bereich von Wachschutz und Schließdienst umfasst den morgendlichen und abendlichen Schließdienst des Hochschulgebäudes Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz) und der Räumlichkeiten in der Gervinusstraße 15 sowie die abendliche Kontrolle der Räumlichkeiten in der Eschersheimer Landstraße 50-54. Am Wochenende ist der Schließgang ausschließlich auf das Hochschulgebäude Eschersheimer Landstraße 29-39 beschränkt. Der Schließdienst beinhaltet u. a. die Kontrolle und das Schließen von Fenstern und Türen, das Ausschalten von Licht und elektrischen Geräten sowie die Kontrolle auf sich aufhaltende Personen.
Zum Öffnungszeitpunkt der Hochschule muss der Schließgang beendet und der Empfang besetzt sein. Im Falle von zusätzlichen Öffnungszeiten ist der Schließgang an diese anzupassen.
Pro Jahr sind etwa 3 000 Stunden an Werktagen sowie etwa 700 Stunden an Sonn- und Feiertagen zu leisten.
Der Auftrag die zuvor genannten Dienstleistungen sowie die Lieferung von erforderlichem Material und Geräten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht die Option, den Vertrag zweimalig um jeweils EIN Jahr zu verlängern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung ins Berufs-/Handelsregister, nachzuweisen durch Vorlage eines Registerauszugs, nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Schlußtermin zur Bewerbung.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung des Bewerbers/ der Berwerbergemeinschaft zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
Für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung des Bewerbers/ der Berwerbergemeinschaft zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
Für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 sind anzugeben ...
— Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. die Summe der Gesamtumsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Euro,
— Umsatz des Bewerbers bzw. die Summe der Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft betreffend Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Angabe von 3 Referenzobjekten aus den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Angabe von 3 Referenzobjekten aus den letzten 3 Jahren über die Durchführung von Dienstleistungen für den Empfang und den Wachschutz/Schließdienst an Universitäten, Hochschulen oder den Anforderungen des zu vergebenden Auftrags vergleichbaren Einrichtungen.
Je Referenzobjekt sind anzugeben:
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Bezeichnung des durchgeführten Auftrags,
— Zeitrahmen der Vertragslaufzeit,
— Auftragswert netto in Euro pro Jahr,
— Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner des Auftraggebers (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-12
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
Keine.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD9YYY6
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
E-Mail: karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 📠
URL: http://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit ...
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit ...
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 030-073923 (2021-02-09)