Das sogenannte unbequeme Erbe/ Dissonant Heritage wird oftmals auch als „unerwünschtes“ und „ungeliebtes“ Erbe oder sogar als „dunkles“ Erbe bezeichnet. NS-Bauten oder das sozialistische Bauerbe zählen ebenso wie Orte und bauliche Zeugnisse des Krieges, der Verfolgung, der Kolonialisierung oder der Propaganda zu dem unbequemen Erbe in Europa. „Unbequem“ ist hierbei nicht als eine dem Erbe immanente Eigenschaft zu betrachten, sondern ist immer vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen, politischen und historischen Verhältnisse zu verstehen. Das sogenannte unbequeme Erbe bezieht sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf das kulturelle und baukulturelle Erbe, welches von der Gesellschaft oder gesellschaftlichen Gruppen mit unangenehmen Erinnerungen und Assoziationen negativ belegt ist und als politisch und/ oder ethisch belastet wahrgenommen wird.
Die Auseinandersetzung mit diesem unbequemen Erbe sowie mit den unterschiedlichen und ambivalenten Interpretationen, Bedeutungszuschreibungen und Lesarten zu diesen Orten und baulichen Zeugnissen ist im Hinblick auf die Stärkung von Demokratie und Weltoffenheit sowie für die Bewusstseinsstärkung und die Bildung in Europa von großer Bedeutung.
In der Partnerschaft „Kultur und kulturelles Erbe“ der Urbanen Agenda für die EU (UAEU, Laufzeit Anfang 2019-Ende 2021, Federführung BMI zusammen mit der italienischen Nationalen Agentur für territoriale Kohäsion und Ministerium für kulturelles Erbe und kulturelle Angelegenheiten) stellt das unbequeme Erbe/ Dissonant Heritage eines der Schwerpunktthemen dar, welches in einer sogenannten Action bis Ende 2021 tiefergehender behandelt wird (s. Kapitel zu „Action Nr. 10 – Integrated approaches to Dissonant Heritage“ aus dem Action Plan der Partnerschaft „Kultur und kulturelles Erbe“; Stand: Oktober 2020). Das Ziel der Action ist es, das Bewusstsein für die Werte und die Potenziale des unbequemen Erbes – insbesondere des 20. Jahrhunderts und in kleineren Städten und peripheren Räumen – in Europa zu stärken.
In dem hier ausgeschriebenen ExWoSt-Forschungsvorhaben soll daher untersucht werden, wie mit integrierten Ansätzen Potenziale des unbequemen Erbes für die (Stadt-)Gesellschaft, die Stadt- und Regionalwicklung sowie den (Kultur-)Tourismus entwickelt und nutzbar gemacht werden können. Das Ziel des Forschungsvorhabens ist es dabei, Herangehensweisen, Strategien und Lösungswege im Umgang mit dem unbequemen Erbe und dessen zukunftsfähiger Entwicklung sowie Nutzung in unterschiedlichen (sozial-)räumlichen Kontexten und europäischen Ländern herauszuarbeiten und aufzuzeigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dissonant Heritage – Integrierte Ansätze für das unbequeme Erbe in Europa
10.04.04-21.150”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das sogenannte unbequeme Erbe/ Dissonant Heritage wird oftmals auch als „unerwünschtes“ und „ungeliebtes“ Erbe oder sogar als „dunkles“ Erbe bezeichnet....”
Kurze Beschreibung
Das sogenannte unbequeme Erbe/ Dissonant Heritage wird oftmals auch als „unerwünschtes“ und „ungeliebtes“ Erbe oder sogar als „dunkles“ Erbe bezeichnet. NS-Bauten oder das sozialistische Bauerbe zählen ebenso wie Orte und bauliche Zeugnisse des Krieges, der Verfolgung, der Kolonialisierung oder der Propaganda zu dem unbequemen Erbe in Europa. „Unbequem“ ist hierbei nicht als eine dem Erbe immanente Eigenschaft zu betrachten, sondern ist immer vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen, politischen und historischen Verhältnisse zu verstehen. Das sogenannte unbequeme Erbe bezieht sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf das kulturelle und baukulturelle Erbe, welches von der Gesellschaft oder gesellschaftlichen Gruppen mit unangenehmen Erinnerungen und Assoziationen negativ belegt ist und als politisch und/ oder ethisch belastet wahrgenommen wird.
Die Auseinandersetzung mit diesem unbequemen Erbe sowie mit den unterschiedlichen und ambivalenten Interpretationen, Bedeutungszuschreibungen und Lesarten zu diesen Orten und baulichen Zeugnissen ist im Hinblick auf die Stärkung von Demokratie und Weltoffenheit sowie für die Bewusstseinsstärkung und die Bildung in Europa von großer Bedeutung.
In der Partnerschaft „Kultur und kulturelles Erbe“ der Urbanen Agenda für die EU (UAEU, Laufzeit Anfang 2019-Ende 2021, Federführung BMI zusammen mit der italienischen Nationalen Agentur für territoriale Kohäsion und Ministerium für kulturelles Erbe und kulturelle Angelegenheiten) stellt das unbequeme Erbe/ Dissonant Heritage eines der Schwerpunktthemen dar, welches in einer sogenannten Action bis Ende 2021 tiefergehender behandelt wird (s. Kapitel zu „Action Nr. 10 – Integrated approaches to Dissonant Heritage“ aus dem Action Plan der Partnerschaft „Kultur und kulturelles Erbe“; Stand: Oktober 2020). Das Ziel der Action ist es, das Bewusstsein für die Werte und die Potenziale des unbequemen Erbes – insbesondere des 20. Jahrhunderts und in kleineren Städten und peripheren Räumen – in Europa zu stärken.
In dem hier ausgeschriebenen ExWoSt-Forschungsvorhaben soll daher untersucht werden, wie mit integrierten Ansätzen Potenziale des unbequemen Erbes für die (Stadt-)Gesellschaft, die Stadt- und Regionalwicklung sowie den (Kultur-)Tourismus entwickelt und nutzbar gemacht werden können. Das Ziel des Forschungsvorhabens ist es dabei, Herangehensweisen, Strategien und Lösungswege im Umgang mit dem unbequemen Erbe und dessen zukunftsfähiger Entwicklung sowie Nutzung in unterschiedlichen (sozial-)räumlichen Kontexten und europäischen Ländern herauszuarbeiten und aufzuzeigen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 126050.42 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe „Leistungsbeschreibung“
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 126050.42 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe „Leistungsbeschreibung“
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe „Eignungskriterien“
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-23
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe“
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 038-095185 (2021-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dissonant Heritage - Integrierte Ansätze für das unbequeme Erbe in Europa
10.04.04-21.150”
Kurze Beschreibung:
“Das sogenannte unbequeme Erbe/ Dissonant Heritage wird oftmals auch als „unerwünschtes“ und „ungeliebtes“ Erbe oder sogar als „dunkles“ Erbe bezeichnet....”
Kurze Beschreibung
Das sogenannte unbequeme Erbe/ Dissonant Heritage wird oftmals auch als „unerwünschtes“ und „ungeliebtes“ Erbe oder sogar als „dunkles“ Erbe bezeichnet. NS-Bauten oder das sozialistische Bauerbe zählen ebenso wie Orte und bauliche Zeugnisse des Krieges, der Verfolgung, der Kolonialisierung oder der Propaganda zu dem unbequemen Erbe in Europa. „Unbequem“ ist hierbei nicht als eine dem Erbe immanente Eigenschaft zu betrachten, sondern ist immer vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen, politischen und historischen Verhältnisse zu verstehen. Das sogenannte unbequeme Erbe bezieht sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf das kulturelle und baukulturelle Erbe, welches von der Gesellschaft oder gesellschaftlichen Gruppen mit unangenehmen Erinnerungen und Assoziationen negativ belegt ist und als politisch und/ oder ethisch belastet wahrgenommen wird.
Die Auseinandersetzung mit diesem unbequemen Erbe sowie mit den unterschiedlichen und ambivalenten Interpretationen, Bedeutungszuschreibungen und Lesarten zu diesen Orten und baulichen Zeugnissen ist im Hinblick auf die Stärkung von Demokratie und Weltoffenheit sowie für die Bewusstseinsstärkung und die Bildung in Europa von großer Bedeutung.
In der Partnerschaft „Kultur und kulturelles Erbe“ der Urbanen Agenda für die EU (UAEU, Laufzeit Anfang 2019 - Ende 2021, Federführung BMI zusammen mit der italienischen Nationalen Agentur für territoriale Kohäsion und Ministerium für kulturelles Erbe und kulturelle Angelegenheiten) stellt das unbequeme Erbe/ Dissonant Heritage eines der Schwerpunktthemen dar, welches in einer sogenannten Action bis Ende 2021 tiefergehender behandelt wird (s. Kapitel zu „Action Nr. 10 - Integrated approaches to Dissonant Heritage“ aus dem Action Plan der Partnerschaft „Kultur und kulturelles Erbe“; Stand: Oktober 2020). Das Ziel der Action ist es, das Bewusstsein für die Werte und die Potenziale des unbequemen Erbes - insbesondere des 20. Jahrhunderts und in kleineren Städten und peripheren Räumen - in Europa zu stärken.
In dem hier ausgeschriebenen ExWoSt-Forschungsvorhaben soll daher untersucht werden, wie mit integrierten Ansätzen Potenziale des unbequemen Erbes für die (Stadt-)Gesellschaft, die Stadt- und Regionalwicklung sowie den (Kultur-)Tourismus entwickelt und nutzbar gemacht werden können. Das Ziel des Forschungsvorhabens ist es dabei, Herangehensweisen, Strategien und Lösungswege im Umgang mit dem unbequemen Erbe und dessen zukunftsfähiger Entwicklung sowie Nutzung in unterschiedlichen (sozial-)räumlichen Kontexten und europäischen Ländern herauszuarbeiten und aufzuzeigen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 126050.42 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: siehe "Leistungsbeschreibung"
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Problem- und Aufgabenverständnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodisches und organisatorisches Vorgehen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Arbeitsplanung (Praktikabilität des Maßnahmen- und Zeitplans) und Personaleinsatz”
Preis (Gewichtung): 20
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: siehe "Leistungsbeschreibung"
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 038-095185
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 10.04.04-21.150
Titel: Dissonant Heritage - Integrierte Ansätze für das unbequeme Erbe in Europa
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Urban Expert
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 126050.42 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 125 890 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Quelle: OJS 2021/S 173-452199 (2021-09-02)