Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages (wenn möglich),
• Zeitraum der Leistungserbringung,
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Eine Referenz muss die Entwicklung eines standardisierten Einstufungstests betreffen und muss dabei Bezug zu mindestens einem der drei folgenden Bausteine haben:
Schriftlicher Teil oder
Mündlicher Teil oder
Ermittlung des Alphabetisierungsbedarfes;
und
o eine Referenz muss die Entwicklung einer standardisierten Sprachprüfung (unabhängig von den Bausteinen) betreffen.
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "05_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
• Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Akkreditierung
Dem Angebot ist ein Nachweis beizufügen aus dem hervorgeht, dass Ihr Unternehmen in der Association of Language Testers in Europe (ALTE) oder vergleichbar akkreditiert ist. Der Gleichwertigkeitsnachweis ist vom Bieter zu führen. Bitte beachten Sie, dass der Bieter, der sich auf einen vergleichbaren Standard berufen möchte, die Vergabestelle in die Lage versetzen muss, die Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zu können.