Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. bzw. Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen)
Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Pkt. 1-10 und Abs. 6 Pkt. 1-8 VOB/A
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Ausländische Bewerber müssen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Formblätter nach § 12a ThürVgG vom Bestbieter vorzulegen:
- Verpflichtungen zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtungen nach §12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrol-len, § 18 ThürVgG - Sanktionen
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 u. 15 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG)