Das Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch). Die Neuregelungen im GSA Fleisch wurden 2020 mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz eingeführt. Sie beschränken u. a. den Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischindustrie und sollen so zu Verbesserungen in einer seit vielen Jahren insbesondere wegen ihrer Arbeitsbedingungen kritisierten Branche führen.
Gemäß § 8 GSA Fleisch soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Regelung zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal einschließlich der Ausnahme für das Fleischerhandwerk evaluieren. Zudem soll geprüft werden, ob die Ausnahme vom Verbot des Einsatzes der Leiharbeit im Bereich Fleischverarbeitung auch über den 31. März 2024 hinaus nötig ist, bzw. ob sie bei Fortführung angepasst werden soll. Die Evaluation soll dem Deutschen Bundestag im Jahr 2023 vorgelegt werden.
Die Gegenstände der durchzuführenden Evaluation sind,
1. die Überprüfung der allgemeinen Zielerreichung und die Untersuchung von evtl. nicht intendierten Nebenfolgen der Neureglungen im GSA Fleisch,
2. die Analyse des Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit,
3. die Untersuchung der Handwerksausnahme, und
4. die Schaffung einer Grundlage zur Beurteilung der Fortführungsnotwendigkeit und evtl. Anpassungsbedarf bei der Ausnahme in der Fleischverarbeitung.
Das Forschungsvorhaben besteht aus 3 Teilen und wird als Gesamtprojekt vergeben.
In Teil 1 sollen die Evaluationsaufträge auf Basis vorliegender amtlicher Daten analysiert und ein Branchenbild erstellt werden. Das Branchenbild soll u. a. einen aktuellen, interdisziplinären Forschungsstand enthalten und strukturelle regionale Besonderheiten in der Fleischwirtschaft herausarbeiten.
In Teil 2 sollen die Evaluationsaufträge exemplarisch für Nordrhein-Westfalen untersucht werden. Dabei sollen Auswertungen von vorhandenen amtlichen Daten sowie qualitative Methoden zum Einsatz kommen.
Über die Durchführung eines optionalen Teils 3 wird entschieden, sobald anhand der Arbeiten an Teilen 1 und 2 absehbar ist, inwiefern Daten und Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen geeignet sind, zu allen Evaluationsaufträgen für die Branche im Ganzen generalisierbar Erkenntnisse zu generieren bzw. zu welchen Aspekten und in welchen Ländern weitere Analysen sinnvoll wären. Im Rahmen der bis zum 30. Juni 2022 zu ziehenden Option sollen dann ggf. Untersuchungen in weiteren Ländern durchgeführt werden.
Das Forschungsvorhaben wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Mit der Vorlage des Schlussberichts zum 30. Juni 2023 endet das Projekt. Zum 16. Mai 2022, zum 17. Oktober 2022 und zum 1. Februar 2023 sind jeweils inhaltliche Zwischenberichte vorzulegen. Zusätzlich stehen Auftragnehmer:innen für 5 Präsentationen ihrer Ergebnisse zur Verfügung.
Nach Einschätzung der Auftraggeberin liegt der Bearbeitungsaufwand für die Teile 1 und 2 bei ca. 600 bis 750 Personentagen. Der mit der Option (Teil 3) verbundene Aufwand wird auf zusätzliche 100 bis 250 Personentage geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Evaluation nach § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)
Zb1-04812-3/34”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der...”
Kurze Beschreibung
Das Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch). Die Neuregelungen im GSA Fleisch wurden 2020 mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz eingeführt. Sie beschränken u. a. den Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischindustrie und sollen so zu Verbesserungen in einer seit vielen Jahren insbesondere wegen ihrer Arbeitsbedingungen kritisierten Branche führen.
Gemäß § 8 GSA Fleisch soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Regelung zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal einschließlich der Ausnahme für das Fleischerhandwerk evaluieren. Zudem soll geprüft werden, ob die Ausnahme vom Verbot des Einsatzes der Leiharbeit im Bereich Fleischverarbeitung auch über den 31. März 2024 hinaus nötig ist, bzw. ob sie bei Fortführung angepasst werden soll. Die Evaluation soll dem Deutschen Bundestag im Jahr 2023 vorgelegt werden.
Die Gegenstände der durchzuführenden Evaluation sind,
1. die Überprüfung der allgemeinen Zielerreichung und die Untersuchung von evtl. nicht intendierten Nebenfolgen der Neureglungen im GSA Fleisch,
2. die Analyse des Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit,
3. die Untersuchung der Handwerksausnahme, und
4. die Schaffung einer Grundlage zur Beurteilung der Fortführungsnotwendigkeit und evtl. Anpassungsbedarf bei der Ausnahme in der Fleischverarbeitung.
Das Forschungsvorhaben besteht aus 3 Teilen und wird als Gesamtprojekt vergeben.
In Teil 1 sollen die Evaluationsaufträge auf Basis vorliegender amtlicher Daten analysiert und ein Branchenbild erstellt werden. Das Branchenbild soll u. a. einen aktuellen, interdisziplinären Forschungsstand enthalten und strukturelle regionale Besonderheiten in der Fleischwirtschaft herausarbeiten.
In Teil 2 sollen die Evaluationsaufträge exemplarisch für Nordrhein-Westfalen untersucht werden. Dabei sollen Auswertungen von vorhandenen amtlichen Daten sowie qualitative Methoden zum Einsatz kommen.
Über die Durchführung eines optionalen Teils 3 wird entschieden, sobald anhand der Arbeiten an Teilen 1 und 2 absehbar ist, inwiefern Daten und Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen geeignet sind, zu allen Evaluationsaufträgen für die Branche im Ganzen generalisierbar Erkenntnisse zu generieren bzw. zu welchen Aspekten und in welchen Ländern weitere Analysen sinnvoll wären. Im Rahmen der bis zum 30. Juni 2022 zu ziehenden Option sollen dann ggf. Untersuchungen in weiteren Ländern durchgeführt werden.
Das Forschungsvorhaben wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Mit der Vorlage des Schlussberichts zum 30. Juni 2023 endet das Projekt. Zum 16. Mai 2022, zum 17. Oktober 2022 und zum 1. Februar 2023 sind jeweils inhaltliche Zwischenberichte vorzulegen. Zusätzlich stehen Auftragnehmer:innen für 5 Präsentationen ihrer Ergebnisse zur Verfügung.
Nach Einschätzung der Auftraggeberin liegt der Bearbeitungsaufwand für die Teile 1 und 2 bei ca. 600 bis 750 Personentagen. Der mit der Option (Teil 3) verbundene Aufwand wird auf zusätzliche 100 bis 250 Personentage geschätzt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wirtschaftsforschung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sozialforschung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Statistische Dienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P102
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 18
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Teilnehmer:innen sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnehmer:innen sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerber:innen diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmer:innen vom weiteren Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Auf Basis des ersten Zwischenberichts entscheidet das BMAS in Abstimmung mit den Auftragnehmer:innen im Projektverlauf darüber, ob in einem optionalen Teil...”
Beschreibung der Optionen
Auf Basis des ersten Zwischenberichts entscheidet das BMAS in Abstimmung mit den Auftragnehmer:innen im Projektverlauf darüber, ob in einem optionalen Teil 3 Analysen in weiteren Ländern durchgeführt werden und welche Aspekte dabei untersucht werden sollen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=391381&criteriaId=13508 Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-09
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-06-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-30 📅
“Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist...”
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 228/9499 0, Fax: +49 228/9499-163, gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 092-238582 (2021-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der...”
Kurze Beschreibung
Das Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch). Die Neuregelungen im GSA Fleisch wurden 2020 mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz eingeführt. Sie beschränken u.a. den Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischindustrie und sollen so zu Verbesserungen in einer seit vielen Jahren insbesondere wegen ihrer Arbeitsbedingungen kritisierten Branche führen.
Gemäß § 8 GSA Fleisch soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Regelung zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal einschließlich der Ausnahme für das Fleischerhandwerk evaluieren. Zudem soll geprüft werden, ob die Ausnahme vom Verbot des Einsatzes der Leiharbeit im Bereich Fleischverarbeitung auch über den 31. März 2024 hinaus nötig ist, bzw. ob sie bei Fortführung angepasst werden soll. Die Evaluation soll dem Deutschen Bundestag im Jahr 2023 vorgelegt werden.
Die Gegenstände der durchzuführenden Evaluation sind, 1., die Überprüfung der allgemeinen Zielerreichung und die Untersuchung von evtl. nicht intendierten Nebenfolgen der Neureglungen im GSA Fleisch, 2. die Analyse des Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit, 3., die Untersuchung der Handwerksausnahme, und, 4., die Schaffung einer Grundlage zur Beurteilung der Fortführungsnotwendigkeit und evtl. Anpassungsbedarf bei der Ausnahme in der Fleischverarbeitung.
Das Forschungsvorhaben besteht aus drei Teilen und wird als Gesamtprojekt vergeben.
In Teil 1 sollen die Evaluationsaufträge auf Basis vorliegender amtlicher Daten analysiert und ein Branchenbild erstellt werden. Das Branchenbild soll u.a. einen aktuellen, interdisziplinären Forschungsstand enthalten und strukturelle regionale Besonderheiten in der Fleischwirtschaft herausarbeiten.
In Teil 2 sollen die Evaluationsaufträge exemplarisch für Nordrhein-Westfalen untersucht werden. Dabei sollen Auswertungen von vorhandenen amtlichen Daten sowie qualitative Methoden zum Einsatz kommen.
Über die Durchführung eines optionalen Teils 3 wird entschieden, sobald anhand der Arbeiten an Teilen 1 und 2 absehbar ist, inwiefern Daten und Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen geeignet sind, zu allen Evaluationsaufträgen für die Branche im Ganzen generalisierbar Erkenntnisse zu generieren bzw. zu welchen Aspekten und in welchen Ländern weitere Analysen sinnvoll wären. Im Rahmen der bis zum 30. Juni 2022 zu ziehenden Option sollen dann ggf. Untersuchungen in weiteren Ländern durchgeführt werden.
Das Forschungsvorhaben wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Mit der Vorlage des Schlussberichts zum 30. Juni 2023 endet das Projekt. Zum 16. Mai 2022, zum 17. Oktober 2022 und zum 1. Februar 2023 sind jeweils inhaltliche Zwischenberichte vorzulegen. Zusätzlich stehen Auftragnehmer:innen für fünf Präsentationen ihrer Ergebnisse zur Verfügung.
Nach Einschätzung der Auftraggeberin liegt der Bearbeitungsaufwand für die Teile 1 und 2 bei ca. 600 bis 750 Personentagen. Der mit der Option (Teil 3) verbundene Aufwand wird auf zusätzliche 100 bis 250 Personentage geschätzt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 594 910 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P102
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 49
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16
Preis (Gewichtung): 35
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 092-238582
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Zb1-04812-3/34
Titel:
“Evaluation nach § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: InterVal GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 228-601007 (2021-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebots
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: INTERVAL GmbH
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Quelle: OJS 2021/S 247-654084 (2021-12-16)