Evaluierung des novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) des Bundes durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vom 19. Juli 2016 wurde eine Evaluierung innerhalb von 6 Jahren nach Inkrafttreten festgeschrieben (BT-Drucksache 18/7824, Artikel 6).
Im Gesetz wurde eine Untersuchung des BGG in fast seiner gesamten Wirkungsbreite vorgegeben. Die Evaluation soll verlässliche Erkenntnisse liefern, ob die Ziele, die mit der Verabschiedung des BGG und der Novellierung in 2016 angestrebt wurden, erreicht wurden und sich die vorgenommenen Änderungen in der Praxis bewährt haben. Dies betrifft insbesondere die institutionellen Änderungen, aber auch Regelungen, die auf eine verbesserte aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Umsetzung des Disability-Mainstreamings im Sinne des § 1 BGG am gesellschaftlichen Alltag zielen.
Das hier ausgeschriebene Forschungsvorhaben dient als Grundlage für den dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Bericht.
Dies soll durch die Umsetzung dreier Arbeitspakete erfolgen.
Arbeitspaket 1: Bewertung der Umsetzung und Wirkungen des BGG auf Basis einer Dokumenten- und Literaturstudie
Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, Planungsinstrumente sowie relevanter Forschungsergebnisse/Berichte zur Umsetzung und Wirkung des BGG.
Arbeitspaket 2: Vertiefende Untersuchung
Auf Basis der Erkenntnisse aus Arbeitspaket 1 sollen durch Einsatz geeigneter wissenschaftlicher Methoden, wie qualitativer oder quantitativer Befragungen, Experteninterviews o. ä. Erkenntnislücken geschlossen und insbesondere die Umsetzung des Disability-Mainstreamings im Sinne des § 1 BGG sowie die mit dem BGG erfolgten institutionellen Änderungen vertieft evaluiert werden. Hierbei ist selbstverständlich sicherzustellen, dass beispielsweise durch Einbindung der Verbände der Menschen mit Behinderung die Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache direkt in das Forschungsvorhaben eingebunden werden.
Arbeitspaket 3: Handlungsempfehlungen
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitspakete 1 und 2 sind Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens sowie Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung von Maßnahmen zu erarbeiten und begründen. Sofern aus wissenschaftlicher Sicht angezeigt, können in diesem Zusammenhang auch Empfehlungen für etwaigen weitergehenden Untersuchungsbedarf herausgearbeitet werden.
Der fertige Schlussbericht soll dem BMAS bis zum 16. Mai 2022 vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-01 Auftragsbekanntmachung
2021-04-08 Ergänzende Angaben
2021-07-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Zb1-04812-5/34
Kurze Beschreibung:
Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) des Bundes durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vom 19. Juli 2016 wurde eine Evaluierung innerhalb von 6 Jahren nach Inkrafttreten festgeschrieben (BT-Drucksache 18/7824, Artikel 6). Im Gesetz wurde eine Untersuchung des BGG in fast seiner gesamten Wirkungsbreite vorgegeben. Die Evaluation soll verlässliche Erkenntnisse liefern, ob die Ziele, die mit der Verabschiedung des BGG und der Novellierung in 2016 angestrebt wurden, erreicht wurden und sich die vorgenommenen Änderungen in der Praxis bewährt haben. Dies betrifft insbesondere die institutionellen Änderungen, aber auch Regelungen, die auf eine verbesserte aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Umsetzung des Disability-Mainstreamings im Sinne des § 1 BGG am gesellschaftlichen Alltag zielen. Das hier ausgeschriebene Forschungsvorhaben dient als Grundlage für den dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Bericht. Dies soll durch die Umsetzung dreier Arbeitspakete erfolgen. Arbeitspaket 1: Bewertung der Umsetzung und Wirkungen des BGG auf Basis einer Dokumenten- und Literaturstudie Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, Planungsinstrumente sowie relevanter Forschungsergebnisse/Berichte zur Umsetzung und Wirkung des BGG. Arbeitspaket 2: Vertiefende Untersuchung Auf Basis der Erkenntnisse aus Arbeitspaket 1 sollen durch Einsatz geeigneter wissenschaftlicher Methoden, wie qualitativer oder quantitativer Befragungen, Experteninterviews o. ä. Erkenntnislücken geschlossen und insbesondere die Umsetzung des Disability-Mainstreamings im Sinne des § 1 BGG sowie die mit dem BGG erfolgten institutionellen Änderungen vertieft evaluiert werden. Hierbei ist selbstverständlich sicherzustellen, dass beispielsweise durch Einbindung der Verbände der Menschen mit Behinderung die Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache direkt in das Forschungsvorhaben eingebunden werden. Arbeitspaket 3: Handlungsempfehlungen Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitspakete 1 und 2 sind Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens sowie Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung von Maßnahmen zu erarbeiten und begründen. Sofern aus wissenschaftlicher Sicht angezeigt, können in diesem Zusammenhang auch Empfehlungen für etwaigen weitergehenden Untersuchungsbedarf herausgearbeitet werden. Der fertige Schlussbericht soll dem BMAS bis zum 16. Mai 2022 vorgelegt werden. Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Postanschrift: Rochusstr. 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmas.bund.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de 📧
Telefon: +49 228-995271604 📞
Fax: +49 228-995272253 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=378950 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=378950 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 045-111710
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) des Bundes durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vom 19. Juli 2016 wurde eine Evaluierung innerhalb von 6 Jahren nach Inkrafttreten festgeschrieben (BT-Drucksache 18/7824, Artikel 6).
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Im Gesetz wurde eine Untersuchung des BGG in fast seiner gesamten Wirkungsbreite vorgegeben. Die Evaluation soll verlässliche Erkenntnisse liefern, ob die Ziele, die mit der Verabschiedung des BGG und der Novellierung in 2016 angestrebt wurden, erreicht wurden und sich die vorgenommenen Änderungen in der Praxis bewährt haben. Dies betrifft insbesondere die institutionellen Änderungen, aber auch Regelungen, die auf eine verbesserte aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Umsetzung des Disability-Mainstreamings im Sinne des § 1 BGG am gesellschaftlichen Alltag zielen.
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Das hier ausgeschriebene Forschungsvorhaben dient als Grundlage für den dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Bericht.
Dies soll durch die Umsetzung dreier Arbeitspakete erfolgen.
Arbeitspaket 1: Bewertung der Umsetzung und Wirkungen des BGG auf Basis einer Dokumenten- und Literaturstudie
Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, Planungsinstrumente sowie relevanter Forschungsergebnisse/Berichte zur Umsetzung und Wirkung des BGG.
Arbeitspaket 2: Vertiefende Untersuchung
Auf Basis der Erkenntnisse aus Arbeitspaket 1 sollen durch Einsatz geeigneter wissenschaftlicher Methoden, wie qualitativer oder quantitativer Befragungen, Experteninterviews o. ä. Erkenntnislücken geschlossen und insbesondere die Umsetzung des Disability-Mainstreamings im Sinne des § 1 BGG sowie die mit dem BGG erfolgten institutionellen Änderungen vertieft evaluiert werden. Hierbei ist selbstverständlich sicherzustellen, dass beispielsweise durch Einbindung der Verbände der Menschen mit Behinderung die Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache direkt in das Forschungsvorhaben eingebunden werden.
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Arbeitspaket 3: Handlungsempfehlungen
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitspakete 1 und 2 sind Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens sowie Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung von Maßnahmen zu erarbeiten und begründen. Sofern aus wissenschaftlicher Sicht angezeigt, können in diesem Zusammenhang auch Empfehlungen für etwaigen weitergehenden Untersuchungsbedarf herausgearbeitet werden.
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Der fertige Schlussbericht soll dem BMAS bis zum 16. Mai 2022 vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02.
Dauer: 9 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=378950&criteriaId=11350

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 10 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluß des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-05-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=378950 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0, Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
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Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
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Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2021/S 045-111710 (2021-03-01)
Ergänzende Angaben (2021-04-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 071-181846
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 045-111710
ABl. S-Ausgabe: 71
Quelle: OJS 2021/S 071-181846 (2021-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) des Bundes durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vom 19. Juli 2016 wurde eine Evaluierung innerhalb von 6 Jahren nach Inkrafttreten festgeschrieben (BT-Drucksache 18/7824, Artikel 6). Im Gesetz wurde eine Untersuchung des BGG in fast seiner gesamten Wirkungsbreite vorgegeben. Die Evaluation soll verlässliche Erkenntnisse liefern, ob die Ziele, die mit der Verabschiedung des BGG und der Novellierung in 2016 angestrebt wurden, erreicht wurden und sich die vorgenommenen Änderungen in der Praxis bewährt haben. Dies betrifft insbesondere die institutionellen Änderungen, aber auch Regelungen, die auf eine verbesserte aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Umsetzung des Disability-Mainstreamings im Sinne des § 1 BGG am gesellschaftlichen Alltag zielen. Das hier ausgeschriebene Forschungsvorhaben dient als Grundlage für den dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Bericht. Dies soll durch die Umsetzung dreier Arbeitspakete erfolgen. Arbeitspaket 1: Bewertung der Umsetzung und Wirkungen des BGG auf Basis einer Dokumenten- und Literaturstudie Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, Planungsinstrumente sowie relevanter Forschungsergebnisse / Berichte zur Umsetzung und Wirkung des BGG. Arbeitspaket 2: Vertiefende Untersuchung Auf Basis der Erkenntnisse aus Arbeitspaket 1 sollen durch Einsatz geeigneter wissenschaftlicher Methoden, wie qualitativer oder quantitativer Befragungen, Experteninterviews o. ä. Erkenntnislücken geschlossen und insbesondere die Umsetzung des Disability-Mainstreamings im Sinne des § 1 BGG sowie die mit dem BGG erfolgten institutionellen Änderungen vertieft evaluiert werden. Hierbei ist selbstverständlich sicherzustellen, dass beispielsweise durch Einbindung der Verbände der Menschen mit Behinderung die Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache direkt in das Forschungsvorhaben eingebunden werden. Arbeitspaket 3: Handlungsempfehlungen Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitspakete 1 und 2 sind Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens sowie Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung von Maßnahmen zu erarbeiten und begründen. Sofern aus wissenschaftlicher Sicht angezeigt, können in diesem Zusammenhang auch Empfehlungen für etwaigen weitergehenden Untersuchungsbedarf herausgearbeitet werden. Der fertige Schlussbericht soll dem BMAS bis zum 16. Mai 2022 vorgelegt werden. Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P 1 02.
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Gesamtwert des Auftrags: 453 048 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 136-361914
ABl. S-Ausgabe: 136

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, Planungsinstrumente sowie relevanter Forschungsergebnisse / Berichte zur Umsetzung und Wirkung des BGG.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P 1 02.
Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P 1 02.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-09 📅
Name: ISG — Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 453 048 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76 53123 Bonn Tel.: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163.
Quelle: OJS 2021/S 136-361914 (2021-07-12)