Beschreibung der Beschaffung
Im Projekt sollen die unmittelbare Anwendbarkeit der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln für die Bauplanung von Arbeitsstätten erleichtert und weiterführendes Fachwissen zugänglich gemacht werden. Als Zielvorstellung werden Planern nicht mehr „Dokumente", sondern die daraus extrahierten relevanten Informationen in einer BIM-kompatiblen Form bereitgestellt.
Beim Planen, Bauen und Einrichten von Arbeitsstätten treten in der Praxis Fehler und Missverständnisse auf. Eine Machbarkeitsstudie (Otto 2021) hat untersucht, wie eine Unterstützung im Planungsprozess erfolgen kann und Potenziale des Building Information Modeling (BIM) erschlossen werden können. Der Bedarf an Planungshilfen und deren grundsätzliche Umsetzbarkeit wurden bestätigt. Das Arbeitsstättenrecht ist aber nicht unmittelbar durch Software analysierbar, „maschinenlesbar“ oder „maschinenausführbar“. Erforderlich sind deshalb eine Analyse, Interpretation und digitale Abbildung mit verarbeitbaren Daten.
Kernziele des Projektes sind inhaltliche und methodische Beiträge für eine anwendungsfreundliche, maschinenausführbare Aufbereitung von Anforderungen und Gestaltungsempfehlungen sowie eine zielgenaue, bauteilorientierte Informationsbereitstellung bei den Planenden im Planungsprozess.
Von besonderem Interesse ist die Klärung methodischer Fragen im Zusammenwirken mit verfügbaren digitalen Lösungen. Dafür sollen am Beispiel „Fluchtwege“ die Schritte einer mehrstufigen Lösungskette entwickelt werden für
- die strukturelle Erschließung von Arbeitsschutzvorschriften und -regeln und weiterer Wissensbestände;
- deren inhaltliche Erschließung und Interpretation;
- die Ableitung bauteilorientiert formulierter Anwendungsregeln;
- das Formulieren von digital anwendbaren Algorithmen für die Abbildung von Anwendungskontext, Verbindlichkeit der Anforderung sowie Lösungsalternativen und Handlungsspielräumen;
- die zusammengefasste Darstellung in einer geeigneten Datenbank, auf die bei der Entwicklung von Softwareangeboten für BIM-Anwendungen zurückgegriffen werden kann. Die wesentlichen Inhalte sollen frei zugänglich sein und durch die Nutzung von IFC (Industry Foundation Classes) den OpenBIM-Ansatz unterstützen.
Maßgebliche Wissensbestände sind die Mindestanforderungen in Arbeitsschutzvorschriften und -regeln sowie weiterführende Wissensbestände, z. B. in Fachliteratur, Kommentaren und Normen. Anforderungen des Arbeitsschutzes sind teilweise nur qualitativ oder weniger strikt auf der Ebene technischer Regeln (z.B. ASR) beschrieben. Für die daraus resultierenden Interpretations- und Gestaltungsspielräume sollen ebenfalls digital umsetzbare Algorithmen für das Anwendungsfeld Arbeitsschutz methodisch erschlossen werden. Aus den exemplarischen Umsetzungen für „Fluchtwege“ sollen Handlungsempfehlungen zum allgemeinen methodischen Vorgehen abgeleitet werden.
Der Anbieter muss über eine fachliche Eignung zur Bearbeitung der beschriebenen Aufgabenstellung, über Kompetenzen in der Organisation/Durchführung von Projekten und ausreichende personelle und technische Infrastruktur zur Durchführung des Vorhabens verfügen. Die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit der BAuA ist notwendig. Als Auftragnehmer kommen z. B. Bieter von Hochschulen, Instituten, Forschungseinrichtungen oder vergleichbare Fachleute aus dem gewerblichen oder institutionellen Bereich mit einschlägigen Erfahrungen und Kompetenzen auf den Gebieten des Arbeitsstättenrechts, der Planung von Flucht- und Rettungswegen, der Anwendung digitaler Werkzeuge und Methoden in der Bauwirtschaft, der Technikgestaltung, der Integration von Interessengruppen in Frage. Aufgrund der erforderlichen Breite von Erfahrungen und Kompetenzen erscheint es sinnvoll, diese z.B. durch Kooperationen im Projekt zusammenzuführen.
Die Arbeiten sollen innerhalb von 24 Monaten ausgeführt, Ergebnisse in einer Datenbank und einem Bericht mit Handlungsempfehlungen zusammengefasst und im Rahmen eines Abschlussworkshops vorgestellt werden.