Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 03.0605/2020/IGB – Optimierung der Abstände von Anzeigequerschnitten und Messquerschnitten in Streckenbeeinflussungsanlagen
Z2sä-FE 03.0605/2020/IGB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 03.0605/2020/IGB – Optimierung der Abstände von Anzeigequerschnitten und Messquerschnitten in Streckenbeeinflussungsanlagen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 294117.65 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Für Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) gelten in Deutschland die in den „Richtlinien für Wechselverkehrszeichenanlagen an Bundesfernstraßen (RWVA), Ausgabe...”
Beschreibung der Beschaffung
Für Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) gelten in Deutschland die in den „Richtlinien für Wechselverkehrszeichenanlagen an Bundesfernstraßen (RWVA), Ausgabe 1997“ im damaligen Verkehrskontext festgelegten Regelabstände von 1 500 bis 2 500 Metern für Anzeigequerschnitte. Dem Forschungsprojekt liegt folgende Annahme zu Grunde: diese Regelabstände für Anzeigequerschnitte sind zu groß, so dass insbesondere bei Geschwindigkeits- oder Warntrichtern der Grund der Schaltung für den Verkehrsteilnehmer zu Beginn des Trichters nicht erkennbar ist. Hieraus resultiert keine hinreichende Verhaltensanpassung, so dass die verkehrliche Wirksamkeit der entsprechenden Anlagen gemindert wird. Im Forschungsprojekt wird eine geeignete Methodik entwickelt, welche die Wechselwirkungen zwischen Befolgung, Wirkung und Abständen der Anzeigequerschnitte ermittelt und mit Hilfe ausgewählter Strecken quantifiziert. Ziel ist ein Vorschlag für einen wirtschaftlichen und in Bezug auf die Wirkung optimalen Regelabstand zwischen Anzeigequerschnitten und zur Lage der Messquerschnitte zu ermitteln.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 294117.65 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung),
— Fachkunde und Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen zu...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung),
— Fachkunde und Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen zu Themen der Verkehrsbeeinflussung Mindestens 1 vergleichbares früheres Projekt (letzte 3 Jahre) in Form einer Liste/Referenzliste mit Angabe zu Projektname, Leistungszeitpunkt und Auftraggeber (nach § 46 Abs. 3 Nr. 1VgV),
— Fachkunde und Erfahrung mit Bezug zu Wirksamkeitsanalysen von Streckenbeeinflussungsanlagen Mindestens 1 vergleichbares früheres Projekt (letzte 3 Jahre) in Form einer Liste/Referenzliste mit Angabe zu Projektname, Leistungszeitpunkt und Auftraggeber (nach § 46 Abs. 3 Nr. 1VgV).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-14
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-14
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 114-299794 (2021-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 03.0605/2020/IGB - Optimierung der Abstände von Anzeigequerschnitten und Messquerschnitten in Streckenbeeinflussungsanlagen
Z2sä-FE 03.0605/2020/IGB”
Kurze Beschreibung:
“FE 03.0605/2020/IGB - Optimierung der Abstände von Anzeigequerschnitten und Messquerschnitten in Streckenbeeinflussungsanlagen”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 294117.65 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) gelten in Deutschland die in den „Richtlinien für Wechselverkehrszeichenanlagen an Bundesfernstraßen (RWVA), Ausgabe...”
Beschreibung der Beschaffung
Für Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) gelten in Deutschland die in den „Richtlinien für Wechselverkehrszeichenanlagen an Bundesfernstraßen (RWVA), Ausgabe 1997“ im damaligen Verkehrskontext festgelegten Regelabstände von 1.500 bis 2.500 Metern für Anzeigequerschnitte. Dem Forschungsprojekt liegt folgende Annahme zu Grunde: diese Regelabstände für Anzeigequerschnitte sind zu groß, so dass insbesondere bei Geschwindigkeits- oder Warntrichtern der Grund der Schaltung für den Verkehrsteilnehmer zu Beginn des Trichters nicht erkennbar ist. Hieraus resultiert keine hinreichende Verhaltensanpassung, so dass die verkehrliche Wirksamkeit der entsprechenden Anlagen gemindert wird. Im Forschungsprojekt wird eine geeignete Methodik entwickelt, welche die Wechselwirkungen zwischen Befolgung, Wirkung und Abständen der Anzeigequerschnitte ermittelt und mit Hilfe ausgewählter Strecken quantifiziert. Ziel ist ein Vorschlag für einen wirtschaftlichen und in Bezug auf die Wirkung optimalen Regelabstand zwischen Anzeigequerschnitten und zur Lage der Messquerschnitte zu ermitteln.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 114-299794
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z2sä-FE 03.0605/2020/IGB
Titel:
“FE 03.0605/2020/IGB - Optimierung der Abstände von Anzeigequerschnitten und Messquerschnitten in Streckenbeeinflussungsanlagen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schwietering Ingenieure GmbH
Postort: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Städteregion Aachen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 294117.65 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 211-555453 (2021-10-27)