Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 07.0306/2020/ARB – Auswirkungen des Einsatzes von temperaturabgesenktem Walzasphalt auf Dampf-/Aerosolbildung und die Dauerhaftigkeit
Z2mg-FE 07.0306/2020/ARB”
Titel
FE 07.0306/2020/ARB – Auswirkungen des Einsatzes von temperaturabgesenktem Walzasphalt auf Dampf-/Aerosolbildung und die Dauerhaftigkeit
Z2mg-FE 07.0306/2020/ARB
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 07.0306/2020/ARB – „Auswirkungen des Einsatzes von temperaturabgesenktem Walzasphalt auf Dampf-/Aerosolbildung und die Dauerhaftigkeit“.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 184873.95 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Ausschuss für Gefahrenstoffe beschloss in seiner letzten Sitzung am 19./20.11.2019, dass der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Ausschuss für Gefahrenstoffe beschloss in seiner letzten Sitzung am 19./20.11.2019, dass der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen entsprechend den MAK-Empfehlungen auf 1,5 mg/m (Bitumenkondensat-Standard; BKS) festgelegt wird, allerdings für einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren ausgesetzt bleibt. Die Aussetzung des Grenzwertes beruht darauf, dass nach aktuellem Stand die Bauwirtschaft nicht in der Lage ist, diesen Grenzwert ad hoc beim Einbau von Asphalt zu erfüllen. Bisherige Messungen belegen Expositionen der verschiedenen Arbeiter beim Einbau von Walzasphalt zwischen etwas mehr als 3 mg/m und fast 19 mg/m (BKS) und beim Einbau von Gussasphalt zwischen knapp 6 mg/m und 18 mg/m (BKS). Vor dem Hintergrund des Grenzwertes ist eine Herstellung von Asphaltbefestigungen nicht mehr oder nur mit einer persönlicher Schutzausrüstung möglich, welche jedoch weitere Nachteile besitzt.
Mit dem Forschungsprojekt sollen die derzeit existierenden asphalttechnologischen Möglichkeiten mit einem Potenzial zur Reduzierung der Konzentration der Dämpfe und Aerosole beim Einbau von Walzasphalt untersucht und mit dem konventionellen Einbau verglichen werden. Dies ist die Zugabe von Wachsen und Zeolithen und ggf. weiteren Zusätzen zur Temperaturreduzierung der Asphalte. Mit dem Forschungsprojekt soll eine Grundlage geschaffen werden, die Auswirkungen dieser Zusätze auf die Dampf- und Aerosolbildung beim Einbau von Walzasphalt und die Dauerhaftigkeit im Lebenszyklus der Asphaltschicht nach dem aktuellen technischen Stand zu bewerten und in den nächsten Jahren weiter zu verfolgen und gegebenenfalls weiter zu untersuchende Methoden zu identifizieren.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 184873.95 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
Und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1) Fachkunde und Erfahrung/Referenzleistungen:
Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung von Versuchen mit den Performance-Prüfverfahren Zug- und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Fachkunde und Erfahrung/Referenzleistungen:
Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung von Versuchen mit den Performance-Prüfverfahren Zug- und Abkühlversuche nach TP Asphalt-StB, Teil 46, Ermüdungsversuche nach TP Asphalt-StB, Teil 24, Bestimmung der Steifigkeit nach TP Asphalt-StB, Teil 26.,
Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren mit Angabe zu Leistungszeitpunkt, Auftragswert und Auftraggeber (siehe Referenzliste 1).
2) Technische Ausstattung:
Geräte zur Durchführung der Performance-Prüfverfahren. Nachweis der Prüfmittelüberwachung.
Nachzuweisen durch Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung, Vorlage eines Nachweises, dass die Prüfmaschine für die Performance-Prüfungen kalibriert ist. Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-14
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-14
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 141-374707 (2021-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 07.0306/2020/ARB - Auswirkungen des Einsatzes von temperaturabgesenktem Walzasphalt auf Dampf-/Aerosolbildung und die Dauerhaftigkeit
Z2mg-FE 07.0306/2020/ARB”
Titel
FE 07.0306/2020/ARB - Auswirkungen des Einsatzes von temperaturabgesenktem Walzasphalt auf Dampf-/Aerosolbildung und die Dauerhaftigkeit
Z2mg-FE 07.0306/2020/ARB
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Kurze Beschreibung:
“FE 07.0306/2020/ARB - "Auswirkungen des Einsatzes von temperaturabgesenktem Walzasphalt auf Dampf-/Aerosolbildung und die Dauerhaftigkeit"”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 184873.95 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Ausschuss für Gefahrenstoffe beschloss in seiner letzten Sitzung am 19./20.11.2019, dass der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Ausschuss für Gefahrenstoffe beschloss in seiner letzten Sitzung am 19./20.11.2019, dass der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen entsprechend den MAK-Empfehlungen auf 1,5 mg/m³ (Bitumenkondensat-Standard; BKS) festgelegt wird, allerdings für einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren ausgesetzt bleibt. Die Aussetzung des Grenzwertes beruht darauf, dass nach aktuellem Stand die Bauwirtschaft nicht in der Lage ist, diesen Grenzwert ad hoc beim Einbau von Asphalt zu erfüllen. Bisherige Messungen belegen Expositionen der verschiedenen Arbeiter beim Einbau von Walzasphalt zwischen etwas mehr als 3 mg/m³ und fast 19 mg/m³ (BKS) und beim Einbau von Gussasphalt zwischen knapp 6 mg/m³ und 18 mg/m³ (BKS). Vor dem Hintergrund des Grenzwertes ist eine Herstellung von Asphaltbefestigungen nicht mehr oder nur mit einer persönlicher Schutzausrüstung möglich, welche jedoch weitere Nachteile besitzt.
Mit dem Forschungsprojekt sollen die derzeit existierenden asphalttechnologischen Möglichkeiten mit einem Potenzial zur Reduzierung der Konzentration der Dämpfe und Aerosole beim Einbau von Walzasphalt untersucht und mit dem konventionellen Einbau verglichen werden. Dies ist die Zugabe von Wachsen und Zeolithen und ggf. weiteren Zusätzen zur Temperaturreduzierung der Asphalte. Mit dem Forschungsprojekt soll eine Grundlage geschaffen werden, die Auswirkungen dieser Zusätze auf die Dampf- und Aerosolbildung beim Einbau von Walzasphalt und die Dauerhaftigkeit im Lebenszyklus der Asphaltschicht nach dem aktuellen technischen Stand zu bewerten und in den nächsten Jahren weiter zu verfolgen und gegebenenfalls weiter zu untersuchende Methoden zu identifizieren.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 141-374707
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z2mg-FE 07.0306/2020/ARB
Titel:
“FE 07.0306/2020/ARB - Auswirkungen des Einsatzes von temperaturabgesenktem Walzasphalt auf Dampf-/Aerosolbildung und die Dauerhaftigkeit”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ruhr-Universität Bochum
Postanschrift: Universitätsstraße 150
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 184873.95 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 184873.95 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 240-632769 (2021-12-06)