FE 07.0308/2020/EGB- Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen
FE 07.0308/2020/EGB-Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 07.0308/2020/EGB- Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die...”
Titel
FE 07.0308/2020/EGB- Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen
Z2g-FE 07.0308/2020/EGB
FE 07.0308/2020/EGB-Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Verformungswiderstand von Walzasphalten wurde in vielen einzelvertraglichen Regelungen mit dem Prüfverfahren gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 B1...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Verformungswiderstand von Walzasphalten wurde in vielen einzelvertraglichen Regelungen mit dem Prüfverfahren gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 B1 „Einaxialer Druck-Schwellversuch“ nachgewiesen und bewertet. Für dieses Prüfverfahren existiert somit ein langjähriger empirischer Erfahrungshintergrund (z.B. Karcher 2005), der für Versuchsergebnisse gilt, welche an Marshall-Probekörpern bestimmt wurden. Die bei der Probekörperherstellung angewendete schlagende Verdichtung in eine starre Verdichtungsform bewirkt jedoch einen um ein Vielfaches höheren Verformungswiderstand als bei praxisgerechten Probekörpern, welche aus walzverdichteten Befestigungen bzw. Asphalt-Probeplatten gebohrt werden. Bei der letzten Überarbeitung in 2019 wurde die o. g. Prüfvorschrift dahingehend angepasst, dass die Prüfung zukünftig nur an walzverdichteten Probekörpern durchgeführt werden soll.
Darüber hinaus entsprechen die Beanspruchungsbedingungen im o. g. Prüfverfahren nicht den Beanspruchungen des Asphaltes in der Straßenbefestigung. Zum einen fehlt eine radiale Spannungskomponente, welche durch die Stützwirkung umgebenden Materials in-situ gegeben ist. Zum anderen fehlen horizontale Spannungskomponenten, die in der Befestigung ein seitliches Ausweichen des Probekörpers begünstigen. Dies führt zu einer Beeinflussung der Prüfergebnisse durch das Gesteinskörnungsgerüst des geprüften Asphaltes, was zu unterschiedlichen Bewertungsniveaus in Abhängigkeit der geprüften Asphaltart führt.
Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines Vorschlages für das technische Regelwerk, das eine insgesamt praxisgerechte Bewertung des Widerstandes gegen bleibende Verformungen bei Wärme ermöglicht. Auch Anforderungswerten für diese Performance-Eigenschaft sollen erarbeitet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens ein...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1),
— Erfahrung und Kenntnisse in der Anwendung statistischer Verfahren zur Auswertung von Prüfergebnissen, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2),
— Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 A1, 25 A2 und 25 B1, nachzuweisen durch formlose Eigenerklärung über die Fachkunde und Erfahrung,
— Notwendige technische Ausstattung für die Durchführung des Projektes: Gerät(e) zur Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 A1, 25 A2 und 25 B1, nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der kalibrierten Ausstattung (Bezugszeitpunkt: Auftragsausführung) (siehe Vergabeunterlage 4a).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-27
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-27
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 107-281248 (2021-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“FE 07.0308/2020/EGB-Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die...”
Kurze Beschreibung
FE 07.0308/2020/EGB-Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 210084.03 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Verformungswiderstand von Walzasphalten wurde in vielen einzelvertraglichen Regelungen mit dem Prüfverfahren gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 B1...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Verformungswiderstand von Walzasphalten wurde in vielen einzelvertraglichen Regelungen mit dem Prüfverfahren gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 B1 „Einaxialer Druck-Schwellversuch“ nachgewiesen und bewertet. Für dieses Prüfverfahren existiert somit ein langjähriger empirischer Erfahrungshintergrund (z.B. Karcher 2005), der für Versuchsergebnisse gilt, welche an Marshall-Probekörpern bestimmt wurden. Die bei der Probekörperherstellung angewendete schlagende Verdichtung in eine starre Verdichtungsform bewirkt jedoch einen um ein Vielfaches höheren Verformungswiderstand als bei praxisgerechten Probekörpern, welche aus walzverdichteten Befestigungen bzw. Asphalt-Probeplatten gebohrt werden. Bei der letzten Überarbeitung in 2019 wurde die o.g. Prüfvorschrift dahingehend angepasst, dass die Prüfung zukünftig nur an walzverdichteten Probekörpern durchgeführt werden soll.
Darüber hinaus entsprechen die Beanspruchungsbedingungen im o.g. Prüfverfahren nicht den Beanspruchungen des Asphaltes in der Straßenbefestigung. Zum einen fehlt eine radiale Spannungskomponente, welche durch die Stützwirkung umgebenden Materials in-situ gegeben ist. Zum anderen fehlen horizontale Spannungskomponenten, die in der Befestigung ein seitliches Ausweichen des Probekörpers begünstigen. Dies führt zu einer Beeinflussung der Prüfergebnisse durch das Gesteinskörnungsgerüst des geprüften Asphaltes, was zu unterschiedlichen Bewertungsniveaus in Abhängigkeit der geprüften Asphaltart führt.
Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines Vorschlages für das technische Regelwerk, das eine insgesamt praxisgerechte Bewertung des Widerstandes gegen bleibende Verformungen bei Wärme ermöglicht. Auch Anforderungswerten für diese Performance-Eigenschaft sollen erarbeitet werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 107-281248
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z2g-FE 07.0308/2020/EGB
Titel:
“FE 07.0308/2020/EGB- Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die...”
Titel
FE 07.0308/2020/EGB- Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen
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Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ruhr-Universität Bochum
Postort: Bochum
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210084.03 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 182-473962 (2021-09-15)