FE 07.0308/2020/EGB- Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2

FE 07.0308/2020/EGB-Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-01 Auftragsbekanntmachung
2021-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z2g-FE 07.0308/2020/EGB
Kurze Beschreibung:
FE 07.0308/2020/EGB-Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=395332 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=395332 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 107-281248
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 210084.03 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Verformungswiderstand von Walzasphalten wurde in vielen einzelvertraglichen Regelungen mit dem Prüfverfahren gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 B1 „Einaxialer Druck-Schwellversuch“ nachgewiesen und bewertet. Für dieses Prüfverfahren existiert somit ein langjähriger empirischer Erfahrungshintergrund (z.B. Karcher 2005), der für Versuchsergebnisse gilt, welche an Marshall-Probekörpern bestimmt wurden. Die bei der Probekörperherstellung angewendete schlagende Verdichtung in eine starre Verdichtungsform bewirkt jedoch einen um ein Vielfaches höheren Verformungswiderstand als bei praxisgerechten Probekörpern, welche aus walzverdichteten Befestigungen bzw. Asphalt-Probeplatten gebohrt werden. Bei der letzten Überarbeitung in 2019 wurde die o. g. Prüfvorschrift dahingehend angepasst, dass die Prüfung zukünftig nur an walzverdichteten Probekörpern durchgeführt werden soll.
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Darüber hinaus entsprechen die Beanspruchungsbedingungen im o. g. Prüfverfahren nicht den Beanspruchungen des Asphaltes in der Straßenbefestigung. Zum einen fehlt eine radiale Spannungskomponente, welche durch die Stützwirkung umgebenden Materials in-situ gegeben ist. Zum anderen fehlen horizontale Spannungskomponenten, die in der Befestigung ein seitliches Ausweichen des Probekörpers begünstigen. Dies führt zu einer Beeinflussung der Prüfergebnisse durch das Gesteinskörnungsgerüst des geprüften Asphaltes, was zu unterschiedlichen Bewertungsniveaus in Abhängigkeit der geprüften Asphaltart führt.
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Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines Vorschlages für das technische Regelwerk, das eine insgesamt praxisgerechte Bewertung des Widerstandes gegen bleibende Verformungen bei Wärme ermöglicht. Auch Anforderungswerten für diese Performance-Eigenschaft sollen erarbeitet werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 210084.03 EUR 💰
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
— Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1),
— Erfahrung und Kenntnisse in der Anwendung statistischer Verfahren zur Auswertung von Prüfergebnissen, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2),
— Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 A1, 25 A2 und 25 B1, nachzuweisen durch formlose Eigenerklärung über die Fachkunde und Erfahrung,
— Notwendige technische Ausstattung für die Durchführung des Projektes: Gerät(e) zur Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 A1, 25 A2 und 25 B1, nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der kalibrierten Ausstattung (Bezugszeitpunkt: Auftragsausführung) (siehe Vergabeunterlage 4a).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 06:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=395332 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 107-281248 (2021-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
FE 07.0308/2020/EGB-Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen
Gesamtwert des Auftrags: 210084.03 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 182-473962
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 107-281248
ABl. S-Ausgabe: 182

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Verformungswiderstand von Walzasphalten wurde in vielen einzelvertraglichen Regelungen mit dem Prüfverfahren gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 B1 „Einaxialer Druck-Schwellversuch“ nachgewiesen und bewertet. Für dieses Prüfverfahren existiert somit ein langjähriger empirischer Erfahrungshintergrund (z.B. Karcher 2005), der für Versuchsergebnisse gilt, welche an Marshall-Probekörpern bestimmt wurden. Die bei der Probekörperherstellung angewendete schlagende Verdichtung in eine starre Verdichtungsform bewirkt jedoch einen um ein Vielfaches höheren Verformungswiderstand als bei praxisgerechten Probekörpern, welche aus walzverdichteten Befestigungen bzw. Asphalt-Probeplatten gebohrt werden. Bei der letzten Überarbeitung in 2019 wurde die o.g. Prüfvorschrift dahingehend angepasst, dass die Prüfung zukünftig nur an walzverdichteten Probekörpern durchgeführt werden soll.
Mehr anzeigen
Darüber hinaus entsprechen die Beanspruchungsbedingungen im o.g. Prüfverfahren nicht den Beanspruchungen des Asphaltes in der Straßenbefestigung. Zum einen fehlt eine radiale Spannungskomponente, welche durch die Stützwirkung umgebenden Materials in-situ gegeben ist. Zum anderen fehlen horizontale Spannungskomponenten, die in der Befestigung ein seitliches Ausweichen des Probekörpers begünstigen. Dies führt zu einer Beeinflussung der Prüfergebnisse durch das Gesteinskörnungsgerüst des geprüften Asphaltes, was zu unterschiedlichen Bewertungsniveaus in Abhängigkeit der geprüften Asphaltart führt.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-07 📅
Name: Ruhr-Universität Bochum
Postort: Bochum
Land: Deutschland 🇩🇪
Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 182-473962 (2021-09-15)