Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 08.0260/2018/ORB — Performanceorientierte Fahrbahnoberflächen mit Waschbeton- oder Grindingtextur
Z2sä-FE 08.0260/2018/ORB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 08.0260/2018/ORB — Performanceorientierte Fahrbahnoberflächen mit Waschbeton- oder Grindingtextur.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 470588.24 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufgrund des stetig steigenden Verkehrsaufkommens nimmt auch die Lärmbelastung durch Straßenverkehr immer weiter zu, sodass bei der Straßenplanung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund des stetig steigenden Verkehrsaufkommens nimmt auch die Lärmbelastung durch Straßenverkehr immer weiter zu, sodass bei der Straßenplanung der Lärmschutz immer mehr an Bedeutung gewinnt. Im Betonstraßenbau wird daher die Herstellung längsgerichteter, lärmarmer Texturen mittels Texturgrinding Typ S (Texturgrinding) und Typ S + (Grinding mit Grooving) als Alternative zu Waschbetontexturen untersucht und erprobt.
Im Rahmen der Weiterentwicklung und Erprobung des Texturgrindings rücken verstärkt die Reifen-Fahrbahninteraktionen in den Fokus der Untersuchungen. So ist aus dem Ausland, insbesondere aus den USA, bei Texturgrinding in Kombination mit Grooving (Typ S +) bei ungünstigen Geometrieparametern das Phänomen des sogenannten „groove wander“ bekannt. Mit zunehmender Bedeutung des Texturgrindings, insbesondere der Textur Typ S +, und der Überführung in die Regelwerke sind nun auch in Deutschland Untersuchungen zu dieser Fragestellung erforderlich. Ziel ist es dabei in der Weiterentwicklung der Oberflächentexturen das Phänomen groove wander gezielt vermeiden zu können und so die Akzeptanz der Nutzer für die neue Oberflächentexturierung zu erhalten. Eine weitere Oberflächeneigenschaft, die es hinsichtlich ihrer Performance zu optimieren gilt, ist die Abrasion des Reifenmaterials durch die Fahrbahnoberfläche. Hierzu ist es notwendig die Zusammenhänge zwischen griffigkeitserzeugenden und abriebverursachenden Oberflächeneigenschaften im Detail zu kennen, um den Zielkonflikt auf Textur- und Materialebene zu spezifizieren. Daher sollen in diesem Vorhaben erste Untersuchungen zu den Mechanismen des Reifenabriebs auf Betonfahrbahnoberflächen mit unterschiedlichen Texturen (WB, Typ S, Typ S +) durchgeführt werden und so Ansätze zur Reduktion des Reifenabriebs durch eine performanceorientierte Entwicklung der Fahrbahnoberflächentexturen entwickelt werden.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es das Verständnis der Reifen-Fahrbahninteraktion aus Sicht des Betonstraßenbaus zu vertiefen und die Textureigenschaften hinsichtlich der Vermeidung des groove wander Phänomens sowie der Entstehung von Reifenabrieb zu optimieren. Es wird erwartet, dass die Erkenntnisse aus diesem Vorhaben dazu beitragen, die Nachhaltigkeit im Betonstraßenbau zu verbessern, da zum einen die rollgeräuschmindernden Oberflächen zielsicher weiterentwickelt werden und zum anderen Ansätze zur Reduktion des Reifenabriebs verbessert werden können.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 470588.24 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Erfahrung und Kenntnis in der prüftechnischen Ansprache von Betonen und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Erfahrung und Kenntnis in der prüftechnischen Ansprache von Betonen und Oberflächeneigenschaften im Labor mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste).
— Erfahrung und Kenntnis in der Durchführung und Bewertung von numerischen Simulationen im Kontext der Reifenentwicklung und Fahrzeugdynamik mind. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
— Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und der Dokumentationen von komplexen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten Mind. 2 Veröffentlichungen (Artikel in Fachzeitschriften, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten aus den letzten 5 Jahren, ein Belegexemplar oder eine genaue Quellenangabe sind als Anlage beizufügen
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-14
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-14
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 128-339818 (2021-07-01)
Ergänzende Angaben (2021-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 08.0260/2018/ORB - Performanceorientierte Fahrbahnoberflächen mit Waschbeton- oder Grindingtextur
Z2sä-FE 08.0260/2018/ORB”
Kurze Beschreibung:
“FE 08.0260/2018/ORB - Performanceorientierte Fahrbahnoberflächen mit Waschbeton- oder Grindingtextur”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 128-339818
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-09-14 📅
Zeit: 06:00
Neuer Wert
Datum: 2021-09-28 📅
Zeit: 06:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Datum: 2021-12-31 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2021-09-14 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2021-09-28 📅
Zeit: 09:00
Quelle: OJS 2021/S 178-464448 (2021-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 470588.24 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufgrund des stetig steigenden Verkehrsaufkommens nimmt auch die Lärmbelastung durch Straßenverkehr immer weiter zu, sodass bei der Straßenplanung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund des stetig steigenden Verkehrsaufkommens nimmt auch die Lärmbelastung durch Straßenverkehr immer weiter zu, sodass bei der Straßenplanung der Lärmschutz immer mehr an Bedeutung gewinnt. Im Betonstraßenbau wird daher die Herstellung längsgerichteter, lärmarmer Texturen mittels Texturgrinding Typ S (Texturgrinding) und Typ S+ (Grinding mit Grooving) als Alternative zu Waschbetontexturen untersucht und erprobt.
Im Rahmen der Weiterentwicklung und Erprobung des Texturgrindings rücken verstärkt die Reifen-Fahrbahninteraktionen in den Fokus der Untersuchungen. So ist aus dem Ausland, insbesondere aus den USA, bei Texturgrinding in Kombination mit Grooving (Typ S+) bei ungünstigen Geometrieparametern das Phänomen des sogenannten „groove wander“ bekannt. Mit zunehmender Bedeutung des Texturgrindings, insbesondere der Textur Typ S+, und der Überführung in die Regelwerke sind nun auch in Deutschland Untersuchungen zu dieser Fragestellung erforderlich. Ziel ist es dabei in der Weiterentwicklung der Oberflächentexturen das Phänomen groove wander gezielt vermeiden zu können und so die Akzeptanz der Nutzer für die neue Oberflächentexturierung zu erhalten. Eine weitere Oberflächeneigenschaft, die es hinsichtlich ihrer Performance zu optimieren gilt, ist die Abrasion des Reifenmaterials durch die Fahrbahnoberfläche. Hierzu ist es notwendig die Zusammenhänge zwischen griffigkeitserzeugenden und abriebverursachenden Oberflächeneigenschaften im Detail zu kennen, um den Zielkonflikt auf Textur- und Materialebene zu spezifizieren. Daher sollen in diesem Vorhaben erste Untersuchungen zu den Mechanismen des Reifenabriebs auf Betonfahrbahnoberflächen mit unterschiedlichen Texturen (WB, Typ S, Typ S+) durchgeführt werden und so Ansätze zur Reduktion des Reifenabriebs durch eine performanceorientierte Entwicklung der Fahrbahnoberflächentexturen entwickelt werden.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es das Verständnis der Reifen-Fahrbahninteraktion aus Sicht des Betonstraßenbaus zu vertiefen und die Textureigenschaften hinsichtlich der Vermeidung des groove wander Phänomens sowie der Entstehung von Reifenabrieb zu optimieren. Es wird erwartet, dass die Erkenntnisse aus diesem Vorhaben dazu beitragen, die Nachhaltigkeit im Betonstraßenbau zu verbessern, da zum einen die rollgeräuschmindernden Oberflächen zielsicher weiterentwickelt werden und zum anderen Ansätze zur Reduktion des Reifenabriebs verbessert werden können.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 128-339818
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z2sä-FE 08.0260/2018/ORB
Titel:
“FE 08.0260/2018/ORB - Performanceorientierte Fahrbahnoberflächen mit Waschbeton- oder Grindingtextur”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Karlsruher Institut für Technologie
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 470588.24 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 241-635748 (2021-12-08)