Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 08.0263/2020/GRB – Prüfmethode zur validen Bestimmung von Luftporengehalten an Fahrbahndeckenbetonen
Z2sä-FE 08.0263/2020/GRB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 08.0263/2020/GRB – Prüfmethode zur validen Bestimmung von Luftporengehalten an Fahrbahndeckenbetonen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der LP-Gehalt in Fahrbahndeckenbetonen wird für gewöhnlich durch einen Luftgehaltsprüfer (LP-Topf) nachgewiesen. Mit dieser Prüfmethode kann zwar rasch und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der LP-Gehalt in Fahrbahndeckenbetonen wird für gewöhnlich durch einen Luftgehaltsprüfer (LP-Topf) nachgewiesen. Mit dieser Prüfmethode kann zwar rasch und frühzeitig der LP-Gehalt im Frischbeton abgeschätzt werden, jedoch ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei wie bei den Festbeton-Kennwerten nur um einen indirekten Kennwert für den Frost-Tausalz-Widerstand handelt.
Aus der Praxis wird vermehrt berichtet, dass die anhand der üblicherweise eingesetzten LP-Töpfe ermittelten LP-Gehalte großen Schwankungen unterliegen. Versuche zeigten, dass der LP-Gehalt bei korrekter Kalibrierung des LP-Topfes nicht nur von einer Vielzahl an Faktoren teilweise stark beeinflusst werden kann, sondern auch von dem jeweiligen Prüfgerät selber abhängig zu sein scheint. Das ist insofern hervorzuheben, da die verschiedenen LP-Töpfe trotz unterschiedlicher konstruktiver Details jedoch alle nach demselben Messprinzip funktionieren.
Im Rahmen dieses Forschungsprojektes ist die Präzision der in der Praxis gewöhnlich eingesetzten und allgemein der auf dem Markt befindlichen LP-Prüfgeräte in Abhängigkeit von der Betontechnologie und des Prüfprozesses zu untersuchen. Dabei soll das Augenmerk nicht nur auf Luftgehaltsprüfer gemäß den einschlägigen Normen und Regelwerke gelegt, sondern auch internationale Luftgehaltsprüfer sowie alternative Prüfmethoden untersucht und auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft werden. Anhand der zu gewinnenden Erkenntnisse soll neben der generellen Messgüte der Luftgehaltsprüfer auch Einflussfaktoren auf die Messwertbildung beschrieben werden.
Für die gerätetechnischen Vergleichsuntersuchungen ist ein Verfahren zu konzipieren, mit dem der tatsächliche Luftgehalt im Frischbeton unter Laborbedingungen präzise bestimmt werden kann. Mit Hilfe dieses konzipierten Verfahrens soll die Messgüte der mit den unterschiedlichen Luftgehaltsprüfern ermittelten Luftgehalte auch unter Variation betontechnologischer Parameter objektiv bewertet werden. Als Grundlage sind Untersuchungen vorgeschaltet, in denen die maßgeblichen Einflüsse auf die Messwertbildung eruiert werden sollen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzen bzw. Eigenerklärung)
Erfahrung in der Erstellung von wissenschaftlichen Berichten und Dokumentationen von...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzen bzw. Eigenerklärung)
Erfahrung in der Erstellung von wissenschaftlichen Berichten und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten sowie der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen Mind. 2 Veröffentlichungen zu diversen Projekten, z. B. FE-Projekte oder Fachartikel, in den letzten 5 Jahren
Erfahrung und Kenntnisse auf dem Fachgebiet der Baustofftechnologie insbesondere bei der Charakterisierung von Betonausgangsstoffen sowie der Herstellung und Prüfung relevanter Frisch- und Festbetonkennwerte Mind. 1 abgeschlossenes Projekt in den letzten 5 Jahren
Erfahrung und Kenntnisse auf dem Fachgebiet der Straßenbautechnik insbesondere im Kontext mit Betonstraßenbau im deutschsprachigen Raum Mind. 1 abgeschlossenes Projekt in den letzten 5 Jahren
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-14
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-14
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 123-326308 (2021-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 08.0263/2020/GRB - Prüfmethode zur validen Bestimmung von Luftporengehalten an Fahrbahndeckenbetonen
Z2sä-FE 08.0263/2020/GRB”
Kurze Beschreibung:
“FE 08.0263/2020/GRB - Prüfmethode zur validen Bestimmung von Luftporengehalten an Fahrbahndeckenbetonen”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 210084.03 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der LP-Gehalt in Fahrbahndeckenbetonen wird für gewöhnlich durch einen Luftgehaltsprüfer (LP-Topf) nachgewiesen. Mit dieser Prüfmethode kann zwar rasch und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der LP-Gehalt in Fahrbahndeckenbetonen wird für gewöhnlich durch einen Luftgehaltsprüfer (LP-Topf) nachgewiesen. Mit dieser Prüfmethode kann zwar rasch und frühzeitig der LP-Gehalt im Frischbeton abgeschätzt werden, jedoch ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei wie bei den Festbeton-Kennwerten nur um einen indirekten Kennwert für den Frost-Tausalz-Widerstand handelt.
Aus der Praxis wird vermehrt berichtet, dass die anhand der üblicherweise eingesetzten LP-Töpfe ermittelten LP-Gehalte großen Schwankungen unterliegen. Versuche zeigten, dass der LP-Gehalt bei korrekter Kalibrierung des LP-Topfes nicht nur von einer Vielzahl an Faktoren teilweise stark beeinflusst werden kann, sondern auch von dem jeweiligen Prüfgerät selber abhängig zu sein scheint. Das ist insofern hervorzuheben, da die verschiedenen LP-Töpfe trotz unterschiedlicher konstruktiver Details jedoch alle nach demselben Messprinzip funktio-nieren.
Im Rahmen dieses Forschungsprojektes ist die Präzision der in der Praxis gewöhnlich einge-setzten und allgemein der auf dem Markt befindlichen LP-Prüfgeräte in Abhängigkeit von der Betontechnologie und des Prüfprozesses zu untersuchen. Dabei soll das Augenmerk nicht nur auf Luftgehaltsprüfer gemäß den einschlägigen Normen und Regelwerke gelegt, sondern auch internationale Luftgehaltsprüfer sowie alternative Prüfmethoden untersucht und auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft werden. Anhand der zu gewinnenden Erkenntnisse soll neben der generellen Messgüte der Luftgehaltsprüfer auch Einflussfaktoren auf die Messwertbildung beschrieben werden.
Für die gerätetechnischen Vergleichsuntersuchungen ist ein Verfahren zu konzipieren, mit dem der tatsächliche Luftgehalt im Frischbeton unter Laborbedingungen präzise bestimmt werden kann. Mit Hilfe dieses konzipierten Verfahrens soll die Messgüte der mit den unter-schiedlichen Luftgehaltsprüfern ermittelten Luftgehalte auch unter Variation betontechnologi-scher Parameter objektiv bewertet werden. Als Grundlage sind Untersuchungen vorgeschal-tet, in denen die maßgeblichen Einflüsse auf die Messwertbildung eruiert werden sollen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 123-326308
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z2sä-FE 08.0263/2020/GRB
Titel:
“FE 08.0263/2020/GRB - Prüfmethode zur validen Bestimmung von Luftporengehalten an Fahrbahndeckenbetonen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Universität Duisburg-Essen
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 211-555714 (2021-10-26)