FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regeln“FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regelnl.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 168067.23 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Durch ihr Verhalten tragen Verkehrsteilnehmer ganz wesentlich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Unangemessene Verhaltensweisen bergen ein hohes...”
Beschreibung der Beschaffung
Durch ihr Verhalten tragen Verkehrsteilnehmer ganz wesentlich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Unangemessene Verhaltensweisen bergen ein hohes Unfallrisiko. Um solche Verhaltensweisen einzudämmen, mit denen Verkehrsteilnehmer sich und andere gefährden, wurden rechtliche Regelungen geschaffen, bei deren Nichtbefolgung Strafen und andere sekundärpräventive Maßnahmen drohen. Eine Klassifikation sicherheitsrelevanter Verstöße erfolgt z. B. über das Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 Straßenverkehrsgesetz. Z. B. sind Übertretung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Nichteinhaltung von Vorfahrtsregelungen etc. dort als verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße definiert, da sie nachweislich mit einem erhöhten Unfallrisiko einhergehen. Die Häufigkeit von unangemessenen Verhaltensweisen kann daher als ein wesentlicher Indikator für die Sicherheit im Straßenverkehr dienen.
Problematisch ist allerdings in diesem Zusammenhang, dass nur entdeckte Verstöße und Verstöße, die mit einer besonderen Schwere einhergehen, im Fahreignungsregister gespeichert werden. In der Unfallstatistik werden solche Verstöße nur aufgeführt, wenn sie maßgeblich als Unfallursache erkannt wurden. Dadurch entsteht ein Dunkelfeld unangemessener Verhaltensweisen, dessen Ausmaß kaum abzuschätzen ist.
Ziel des Projektes ist es, einen geeigneten Indikator zur Regelbefolgung zu identifizieren und eine Erhebungsmethodik zu entwickeln, die das Dunkelfeld mit einbezieht und die regelmäßig wiederholt durchgeführt werden kann. In Betracht gezogen werden sollen neben den Auswertungen der allgemein zugänglichen Statistiken (FAER, Unfallstatistik, MPU-Statistik) unter anderem die systematische Erfassung von Bußgeldbescheiden oder der Überwachungsdichte. Befragungen und Beobachtungen können einen Aufschluss über das Dunkelfeld der unentdeckten Verstöße geben und so die Validität des Indikators erhöhen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 168067.23 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Fachkunde und Erfahrung aus den Bereichen Verkehrspsychologie, Kriminologie und/oder polizeiliche Forschung, nachzuweisen durch mindestens 2...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Fachkunde und Erfahrung aus den Bereichen Verkehrspsychologie, Kriminologie und/oder polizeiliche Forschung, nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1),
— Notwendige technische Ausstattung für die Durchführung des Projektes: Beschreibung der technischen Ausstattung, nachzuweisen durch Eigenerklärung 1 über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung:
Auftragsausführung)
— Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung, nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 2).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-03
23:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-04
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 050-124682 (2021-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regeln “FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten –...”
Titel
FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regeln “FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regeln
Z2g-FE 82.0751/2020 FE 82.0751/2020
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Kurze Beschreibung:
“FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regeln “FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten –...”
Kurze Beschreibung
FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regeln “FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regelnl.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 168067.23 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektkonzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 050-124682
FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regeln“FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regeln
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Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DTV-Verkehrsconsult GmbH
Postanschrift: Pascalstraße 53
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52076
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Städteregion Aachen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 168067.23 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 165 742 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 143-381009 (2021-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten - Nichtbefolgung von Regeln“FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten -...”
Titel
FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten - Nichtbefolgung von Regeln“FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten - Nichtbefolgung von Regeln
Z2g-FE 82.0751/2020 FE 82.0751/2020
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Kurze Beschreibung:
“FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten - Nichtbefolgung von Regeln“FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten -...”
Kurze Beschreibung
FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten - Nichtbefolgung von Regeln“FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten - Nichtbefolgung von Regeln
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 168067.23 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Durch ihr Verhalten tragen Verkehrsteilnehmer ganz wesentlich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Unangemessene Verhaltensweisen bergen ein hohes...”
Beschreibung der Beschaffung
Durch ihr Verhalten tragen Verkehrsteilnehmer ganz wesentlich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Unangemessene Verhaltensweisen bergen ein hohes Unfallrisiko. Um solche Verhaltensweisen einzudämmen, mit denen Verkehrsteilnehmer sich und andere gefährden, wurden rechtliche Regelungen geschaffen, bei deren Nichtbefolgung Strafen und andere sekundärpräventive Maßnahmen drohen. Eine Klassifikation sicherheitsrelevanter Verstöße erfolgt z.B. über das Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 Straßenverkehrs-gesetz. Z.B. sind Übertretung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Nichteinhaltung von Vorfahrtsregelungen etc. dort als verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße definiert, da sie nachweislich mit einem erhöhten Unfallrisiko einhergehen. Die Häufigkeit von unangemessenen Verhaltensweisen kann daher als ein wesentlicher Indikator für die Sicherheit im Straßenverkehr dienen.
Problematisch ist allerdings in diesem Zusammenhang, dass nur entdeckte Verstöße und Verstöße, die mit einer besonderen Schwere einhergehen, im Fahreignungsregister gespeichert werden. In der Unfallstatistik werden solche Verstöße nur aufgeführt, wenn sie maßgeblich als Unfallursache erkannt wurden. Dadurch entsteht ein Dunkelfeld unangemessener Verhaltensweisen, dessen Ausmaß kaum abzuschätzen ist.
Ziel des Projektes ist es, einen geeigneten Indikator zur Regelbefolgung zu identifizieren und eine Erhebungsmethodik zu entwickeln, die das Dunkelfeld mit einbezieht und die regelmäßig wiederholt durchgeführt werden kann. In Betracht gezogen werden sollen neben den Auswertungen der allgemein zugänglichen Statistiken (FAER, Unfallstatistik, MPU-Statistik) unter anderem die systematische Erfassung von Bußgeldbescheiden oder der Überwachungsdichte. Befragungen und Beobachtungen können einen Aufschluss über das Dunkelfeld der unentdeckten Verstöße geben und so die Validität des Indikators erhöhen.
FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten - Nichtbefolgung von Regeln“FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten - Nichtbefolgung von Regeln
Mehr anzeigen Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 168067.23 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 165 742 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 152-405068 (2021-08-04)