Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 82.0755/2021 — EDR-Trigger zur Detektion von Kraftfahrzeugkollisionen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern
Z2ky-FE 82.0755/2021”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 82.0755/2021 — EDR-Trigger zur Detektion von Kraftfahrzeugkollisionen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 151260.50 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein Ereignisdatenschreiber (engl. Event Data Recorder - EDR) beschreibt eine technische Komponente in Kraftfahrzeugen, die verkehrsunfallrelevante...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein Ereignisdatenschreiber (engl. Event Data Recorder - EDR) beschreibt eine technische Komponente in Kraftfahrzeugen, die verkehrsunfallrelevante Informationen vor, während und nach einer Kollision aufzeichnet. Die technischen Anforderungen des US-Code of Federal Regulations (CFR 49 Part 563) prägen die derzeitige Technologie. Gemäß der festgelegten Trigger werden nahezu jegliche Fahrzeugkollisionen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern (hier vorrangig Fußgänger und Radfahrer) oder anderen „kleinen“ Kollisionen nicht aufgezeichnet.
Aktuell werden die technischen Anforderungen des EDR in der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) Informal Working Group EDR / DSSAD (Data Storage System for Automated Driving) diskutiert und erarbeitet. U. a. konnte sich bereits auf einen neuen Trigger geeinigt werden, der zur Aufzeichnung unfallrelevanter Informationen im Falle der Aktivierung eines passiven Schutzsystems für ungeschützte Verkehrsteilnehmer (z. B. einer aufstellbaren Motorhaube) führt. Diese Systeme sind jedoch nur geringfügig auf dem Markt vertreten, sodass eine bedeutende Teilmenge der Kollisionen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern nicht erfasst wird.
Erste Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass die Beschleunigungsdaten eines Fahrzeugs, und hierbei insbesondere der Ruck, die Basis für einen geeigneten, neuartigen Trigger darstellen, der eine Speicherung von relevanten Unfalldaten im EDR nach einer Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem ungeschützten Verkehrsteilnehmer auslöst.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, einen oder mehrere EDR-Trigger zu entwickeln und zu validieren, die es ermöglichen, fahrzeugseitig Kollisionen zwischen einem Fahrzeug der Kategorie M 1 / N 1 und einem ungeschützten Verkehrsteilnehmer (primär Fußgänger und Zweiradfahrer) zu detektieren. Der Trigger muss differenzieren können, ob ein Unfallereignis oder ein fahrdynamisches Sonderereignis vorliegt. Letzteres soll im EDR nicht aufgezeichnet werden.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 151260.50 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen,
Und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nr. 1: Fachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet Unfallrekonstruktion
— Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr. 1: Fachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet Unfallrekonstruktion
— Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste, Vergabeunterlage Nr. 04 a).
Nr. 2: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung
— Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (siehe Vergabeunterlage Nr. 04 b).
Nr. 3: Notwendige technische Ausstattung gemäß dem geforderten Vorgehen
— Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung) (siehe Vergabeunterlage Nr. 04 c).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-22
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-22
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber / Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 098-256228 (2021-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 82.0755/2021 - EDR-Trigger zur Detektion von Kraftfahrzeugkollisionen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern
Z2ky-FE 82.0755/2021”
Kurze Beschreibung:
“FE 82.0755/2021 - EDR-Trigger zur Detektion von Kraftfahrzeugkollisionen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 151260.50 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein Ereignisdatenschreiber (engl. Event Data Recorder - EDR) beschreibt eine technische Komponente in Kraftfahrzeugen, die verkehrsunfallrelevante...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein Ereignisdatenschreiber (engl. Event Data Recorder - EDR) beschreibt eine technische Komponente in Kraftfahrzeugen, die verkehrsunfallrelevante Informationen vor, während und nach einer Kollision aufzeichnet. Die technischen Anforderungen des US-Code of Federal Regulations (CFR 49 Part 563) prägen die derzeitige Technologie. Gemäß der festgelegten Trigger werden nahezu jegliche Fahrzeugkollisionen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern (hier vorrangig Fußgänger und Radfahrer) oder anderen „kleinen“ Kollisionen nicht aufgezeichnet.
Aktuell werden die technischen Anforderungen des EDR in der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) Informal Working Group EDR / DSSAD (Data Storage System for Automated Driving) diskutiert und erarbeitet. U.a. konnte sich bereits auf einen neuen Trigger geeinigt werden, der zur Aufzeichnung unfallrelevanter Informationen im Falle der Aktivierung eines passiven Schutzsystems für ungeschützte Verkehrsteilnehmer (z.B. einer aufstellbaren Motorhaube) führt. Diese Systeme sind jedoch nur geringfügig auf dem Markt vertreten, sodass eine bedeutende Teilmenge der Kollisionen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern nicht erfasst wird.
Erste Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass die Beschleunigungsdaten eines Fahrzeugs, und hierbei insbesondere der Ruck, die Basis für einen geeigneten, neuartigen Trigger darstellen, der eine Speicherung von relevanten Unfalldaten im EDR nach einer Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem ungeschützten Verkehrsteilnehmer auslöst.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, einen oder mehrere EDR-Trigger zu entwickeln und zu validieren, die es ermöglichen, fahrzeugseitig Kollisionen zwischen einem Fahrzeug der Kategorie M1/N1 und einem ungeschützten Verkehrsteilnehmer (primär Fußgänger und Zweiradfahrer) zu detektieren. Der Trigger muss differenzieren können, ob ein Unfallereignis oder ein fahrdynamisches Sonderereignis vorliegt. Letzteres soll im EDR nicht aufgezeichnet werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 098-256228
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z2ky-FE 82.0755/2021
Titel:
“FE 82.0755/2021 - EDR-Trigger zur Detektion von Kraftfahrzeugkollisionen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Medizinische Hochschule Hannover
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 151260.50 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 241-635793 (2021-12-08)