Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 89.0349/2020 – Flächendeckende Senkung der Richtwerte in den Lärmschutz-Richtlinien StV
Z2ky-FE 89.0349/2020”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 89.0349/2020 – Flächendeckende Senkung der Richtwerte in den Lärmschutz-Richtlinien StV.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 184873.95 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm – Lärmschutz-Richtlinien-StV“ (BMVBS, 2007) dient...”
Beschreibung der Beschaffung
Die „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm – Lärmschutz-Richtlinien-StV“ (BMVBS, 2007) dient Straßenverkehrsbehörden als Orientierungshilfe für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Lärm an bestehenden Straßen. Ziel des Forschungsprojektes ist es, repräsentativ zu untersuchen, welchen Einfluss eine Absenkung der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV in Bezug auf etwaige Geschwindigkeitsbeschränkungen mit sich bringen. Dies sowohl in innerörtlichen wie auch außerörtlichen Bereichen und mit unterschiedlichen Straßengattungen. Maßnahmen zur Erreichung der abgesenkten Richtwerte sollen beispielsweise flächendeckende Tempolimits 30/40 km/h innerorts oder 120/130 km/h auf Autobahnen sein, oder auch streckenbezogene Tempo 80 Beschränkungen auf Autobahnen.
Die folgenden Punkte motivieren das geplante Forschungsvorhaben und sollen im Rahmen der Untersuchungen von zentralem Interesse sein:
— Ausgangspunkt der Untersuchungen stellt der Ist-Zustand nach Berechnungen mit den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90) dar. In Vergleichsberechnungen (Betroffenenstatistik) sollen die Auswirkungen einer Umstellung hin zu einer Berechnung nach RLS-19 auf die Lärmschutz-Richtlinien-StV untersucht werden,
— Ausgehend vom Ist-Zustand sollen die Auswirkungen einer Absenkung der Richtwerte um 3 dB(A) auf notwendige Maßnahmen der Geschwindigkeitsbegrenzung untersucht werden,
— In einem weiteren Schritt sollen ausgehend von der 3 dB(A)-Absenkung weitere mögliche/nötige in- oder dekrementale Schritte ermittelt werden, durch welche eine verkehrstechnisch und finanziell umsetzbare Lösung erreicht wird.
Ergänzend zum primären Forschungsziel der Lärmreduzierung ist weiter auszuwerten, welchen Einfluss die aufgeführten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Energieverbrauch haben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 184873.95 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
Und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet der Lärmberechnung – Nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte, die innerhalb der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet der Lärmberechnung – Nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte, die innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt wurden (siehe Referenzliste).
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet der Lärmkartierung – Nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte, die innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt wurden (siehe Referenzliste).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-07
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-07
06:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bergisch Gladbach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 141-374201 (2021-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 89.0349/2020 - Flächendeckende Senkung der Richtwerte in den Lärmschutz-Richtlinien StV
Z2ky-FE 89.0349/2020”
Kurze Beschreibung:
“FE 89.0349/2020 - Flächendeckende Senkung der Richtwerte in den Lärmschutz-Richtlinien StV”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 184873.95 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm - Lärmschutz-Richtlinien-StV“ (BMVBS, 2007) dient...”
Beschreibung der Beschaffung
Die „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm - Lärmschutz-Richtlinien-StV“ (BMVBS, 2007) dient Straßenverkehrsbehörden als Orientierungshilfe für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Lärm an bestehenden Straßen. Ziel des Forschungsprojektes ist es, repräsentativ zu untersuchen, welchen Einfluss eine Absenkung der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV in Bezug auf etwaige Geschwindigkeitsbeschränkungen mit sich bringen. Dies sowohl in innerörtlichen wie auch außerörtlichen Bereichen und mit unterschiedlichen Straßengattungen. Maßnahmen zur Erreichung der abgesenkten Richtwerte sollen beispielsweise flächendeckende Tempolimits 30/40 km/h innerorts oder 120/130 km/h auf Autobahnen sein, oder auch streckenbezogene Tempo 80 Beschränkungen auf Autobahnen.
Die folgenden Punkte motivieren das geplante Forschungsvorhaben und sollen im Rahmen der Untersuchungen von zentralem Interesse sein:
- Ausgangspunkt der Untersuchungen stellt der Ist-Zustand nach Berechnungen mit den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90) dar. In Vergleichsberechnungen (Betroffenenstatistik) sollen die Auswirkungen einer Umstellung hin zu einer Berechnung nach RLS-19 auf die Lärmschutz-Richtlinien-StV untersucht werden.
- Ausgehend vom Ist-Zustand sollen die Auswirkungen einer Absenkung der Richtwerte um 3 dB(A) auf notwendige Maßnahmen der Geschwindigkeitsbegrenzung untersucht werden.
- In einem weiteren Schritt sollen ausgehend von der 3 dB(A)-Absenkung weitere mögliche/nötige in- oder dekrementale Schritte ermittelt werden, durch welche eine verkehrstechnisch und finanziell umsetzbare Lösung erreicht wird.
Ergänzend zum primären Forschungsziel der Lärmreduzierung ist weiter auszuwerten, welchen Einfluss die aufgeführten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Energieverbrauch haben.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 141-374201
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z2ky-FE 89.0349/2020
Titel:
“FE 89.0349/2020 - Flächendeckende Senkung der Richtwerte in den Lärmschutz-Richtlinien StV”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Möhler + Partner Ingenieure AG
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 184873.95 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 220-579910 (2021-11-09)