Fernmeldeinstallation

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, SE Facility Management

Fernmeldeinstallationen für die Komplettsanierung der Müggelschlösschenschule.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-08 Auftragsbekanntmachung
2021-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schulgebäude
Referenznummer: TK 06042021-0900
Kurze Beschreibung: Fernmeldeinstallationen für die Komplettsanierung der Müggelschlösschenschule.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schulgebäude 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Fernmeldeanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, SE Facility Management
Postanschrift: Rinkartstr. 13
Postleitzahl: 12437
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: zentraler-einkauf@ba-tk.berlin.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/137929 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 030-071016
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen: Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3) möglich. Bewerber, die nur den freien Zugang nutzen, sich also nicht registrieren, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen und/oder Änderungspakete zu informieren. Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur), elektronisch in Textform oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet am 31.3.2021, 9.00 Uhr. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oderunvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 289108.86 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von:
— 1 St. Brandmeldezentrale,
— 1 St. Sprachalarmierungszentrale,
— 10 St. Druckknopfmelder,
— 28 St. optische Signalmelder,
— 145 St. Lautsprecher,
— 2 St. Sprechstellen,
— 16 St. Uhren,
— 2 St. Mobiles ELA-System,
— 1 St. Bühnenbeleuchtung mit Traversen und,
— 4 St. Bühnenscheinwerfer sowie DMX-Kabel,
— 135 St. Rauchmelder,
— 4 200 m Brandmeldekabel,
— 2 St. Signalgeräte,
— 2 St. Behinderten-WC-Anlagen,
— 10 700 m Kat 7 Leitungen,
— 190 St. Datendosen,
— 1 200 m Fernmeldeleitungen von 2 x 2 x 0,6 bis 20 x 2 x 0,8,
— 2 St. Wohntelefone mit Tischkonsole,
— 2 St. Etagentürstationen,
— 1 St. Außentürstation mit 4 Klingeltasten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 289108.86 EUR 💰
Dauer: 5 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Alfred-Randt-Straße 54
12559 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erforderliche Nachweise und Erklärungen gemäß Auftragsunterlagen.
Die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind unter Verwendung der Formblätter zu erbringen, die bei der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen und ordnungsgemäß ausgefüllt werden müssen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. nach Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
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— Nachweis der Berufszulassung (Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister) gem. §§ 44 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (Ausschlusskriterium).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/137929 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen:
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3) möglich. Bewerber, die nur den freien Zugang nutzen, sich also nicht registrieren, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen und/oder Änderungspakete zu informieren.
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Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur), elektronisch in Textform oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet am 31.3.2021, 9.00 Uhr.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oderunvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 030-071016 (2021-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 212244.27 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: zentraler-einkauf@ba-tk.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 104-272827
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 030-071016
ABl. S-Ausgabe: 104

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-21 📅
Name: KTF-Berlin GmbH
Postanschrift: Josef-Orlopp-Str. 101
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10365
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 212244.27 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postanschrift: PF 910240
Postleitzahl: 12414
Telefon: +49 30902974206 📞
Fax: +49 30902974322 📠
Quelle: OJS 2021/S 104-272827 (2021-05-27)