Forschungsvorhaben zum Thema Die Verbraucherin und der Verbraucher als Akteurin und Akteur in der Lieferkettenregulierung: Eine Verbrauchersicht auf menschenrechtliche Risiken in der Lieferkette
Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, wie Verbraucherschutz sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Diskurs über Wirtschaft und Menschenrechte einbezogen werden können. Im Kern sollen zwei zentrale Fragen beantwortet werden: Erstens, wie ermöglichen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ein bestehendes subjektives Interesse an einem im Einklang mit Menschenrechten stehenden Konsum in tatsächliches Konsumverhalten umzusetzen? Zweitens, können individuelle und kollektive Instrumente des Verbraucherschutzrechts genutzt werden, um die Zielsetzungen der Lieferkettenregulierung zu stärken, und wenn ja, welche? Das Forschungsvorhaben soll Vorschläge entwickeln, wie die durch die Regulierung der Sorgfaltspflichten verbesserte Transparenz in Lieferketten auch für Verbraucherinnen und Verbraucher fruchtbar gemacht werden kann. Insbesondere soll untersucht werden, ob und wie Informationen über die Herkunft bzw. die Herstellungsbedingungen gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern als Grundlage für eine Kaufentscheidung vermittelt werden können. Die Rolle von Zertifizierungen und geschützten Markenbezeichnungen soll einbezogen werden. Gleichzeitig soll es auch der Frage nachgehen, ob verbraucherpolitische Instrumente (z. B. Klagemöglichkeiten für Verbraucherschutzverbände) zur Verwirklichung des Ziels menschenrechtskonformer Lieferketten beitragen können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: III 3 - 7000/1-29-33
Kurze Beschreibung:
Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, wie Verbraucherschutz sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Diskurs über Wirtschaft und Menschenrechte einbezogen werden können. Im Kern sollen zwei zentrale Fragen beantwortet werden: Erstens, wie ermöglichen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ein bestehendes subjektives Interesse an einem im Einklang mit Menschenrechten stehenden Konsum in tatsächliches Konsumverhalten umzusetzen? Zweitens, können individuelle und kollektive Instrumente des Verbraucherschutzrechts genutzt werden, um die Zielsetzungen der Lieferkettenregulierung zu stärken, und wenn ja, welche? Das Forschungsvorhaben soll Vorschläge entwickeln, wie die durch die Regulierung der Sorgfaltspflichten verbesserte Transparenz in Lieferketten auch für Verbraucherinnen und Verbraucher fruchtbar gemacht werden kann. Insbesondere soll untersucht werden, ob und wie Informationen über die Herkunft bzw. die Herstellungsbedingungen gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern als Grundlage für eine Kaufentscheidung vermittelt werden können. Die Rolle von Zertifizierungen und geschützten Markenbezeichnungen soll einbezogen werden. Gleichzeitig soll es auch der Frage nachgehen, ob verbraucherpolitische Instrumente (z. B. Klagemöglichkeiten für Verbraucherschutzverbände) zur Verwirklichung des Ziels menschenrechtskonformer Lieferketten beitragen können.
Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, wie Verbraucherschutz sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Diskurs über Wirtschaft und Menschenrechte einbezogen werden können. Im Kern sollen zwei zentrale Fragen beantwortet werden: Erstens, wie ermöglichen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ein bestehendes subjektives Interesse an einem im Einklang mit Menschenrechten stehenden Konsum in tatsächliches Konsumverhalten umzusetzen? Zweitens, können individuelle und kollektive Instrumente des Verbraucherschutzrechts genutzt werden, um die Zielsetzungen der Lieferkettenregulierung zu stärken, und wenn ja, welche? Das Forschungsvorhaben soll Vorschläge entwickeln, wie die durch die Regulierung der Sorgfaltspflichten verbesserte Transparenz in Lieferketten auch für Verbraucherinnen und Verbraucher fruchtbar gemacht werden kann. Insbesondere soll untersucht werden, ob und wie Informationen über die Herkunft bzw. die Herstellungsbedingungen gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern als Grundlage für eine Kaufentscheidung vermittelt werden können. Die Rolle von Zertifizierungen und geschützten Markenbezeichnungen soll einbezogen werden. Gleichzeitig soll es auch der Frage nachgehen, ob verbraucherpolitische Instrumente (z. B. Klagemöglichkeiten für Verbraucherschutzverbände) zur Verwirklichung des Ziels menschenrechtskonformer Lieferketten beitragen können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 155 100 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Das Forschungsvorhaben setzt dabei auf dem sich ändernden Rollenverständnis der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers als Mitgestalterin bzw. Mitgestalter des Produktions-Konsumsystems auf. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und insbesondere in Verbindung mit Ziel #12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“, befindet sich auch das Verbraucher(schutz)recht im Wandel: Es basierte lange auf dem Konzept des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher als der strukturell unterlegenen Partei und der Gewährleistung eines möglichst ungehinderten Konsums. Es verfolgte das Ziel, Beschränkungen von Verbraucherinnen- und Verbraucherrechten abzubauen. Unter dem Leitbild des nachhaltigen Konsums werden nun verbraucherpolitische Instrumente entwickelt, die eine Transformation des Konsumverhaltens gestalten sollen. Die fünfjährige Verbraucheragenda der Europäischen Kommission vom 13. November 2020 (COM (2020) 696 final) verfolgt etwa das Ziel, es Verbraucherinnen und Verbrauchern durch ihre Kaufentscheidungen zu ermöglichen, den ökologischen und digitalen Wandel bewusst mitzugestalten.
Das Forschungsvorhaben setzt dabei auf dem sich ändernden Rollenverständnis der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers als Mitgestalterin bzw. Mitgestalter des Produktions-Konsumsystems auf. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und insbesondere in Verbindung mit Ziel #12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“, befindet sich auch das Verbraucher(schutz)recht im Wandel: Es basierte lange auf dem Konzept des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher als der strukturell unterlegenen Partei und der Gewährleistung eines möglichst ungehinderten Konsums. Es verfolgte das Ziel, Beschränkungen von Verbraucherinnen- und Verbraucherrechten abzubauen. Unter dem Leitbild des nachhaltigen Konsums werden nun verbraucherpolitische Instrumente entwickelt, die eine Transformation des Konsumverhaltens gestalten sollen. Die fünfjährige Verbraucheragenda der Europäischen Kommission vom 13. November 2020 (COM (2020) 696 final) verfolgt etwa das Ziel, es Verbraucherinnen und Verbrauchern durch ihre Kaufentscheidungen zu ermöglichen, den ökologischen und digitalen Wandel bewusst mitzugestalten.
Das Forschungsvorhaben soll untersuchen, wie diese verbraucher- und nachhaltigkeitspolitischen Diskussionen auch für den Regelungsbereich „Wirtschaft und Menschenrechte“ fruchtbar gemacht werden können. Welche Rolle wollen und können Verbraucherinnen und Verbraucher in einer durch die Lieferkettenregulierung geänderten Marktdynamik spielen, um den individuellen Menschenrechtsschutz entlang des Produktionskreislaufes effektiv zu stärken?
Das Forschungsvorhaben soll untersuchen, wie diese verbraucher- und nachhaltigkeitspolitischen Diskussionen auch für den Regelungsbereich „Wirtschaft und Menschenrechte“ fruchtbar gemacht werden können. Welche Rolle wollen und können Verbraucherinnen und Verbraucher in einer durch die Lieferkettenregulierung geänderten Marktdynamik spielen, um den individuellen Menschenrechtsschutz entlang des Produktionskreislaufes effektiv zu stärken?
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 10 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin finden, soweit dies nach Einschätzung der Auftraggeberin mit Blick auf die Covid-19-Pandemie vertretbar ist, in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin statt.
Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin finden, soweit dies nach Einschätzung der Auftraggeberin mit Blick auf die Covid-19-Pandemie vertretbar ist, in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin statt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Kostenplanung, Aufbau und Präsentation des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Referat R A 2 -
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Fax: +49 3018580-9525
oder
Bundesamt für Justiz
- Referat III 3 -
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Fax: +49 22899410-5592
zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Justiz
Postanschrift: Adenauerallee 99-103
Postleitzahl: 53113
E-Mail: forschung@bfj.bund.de📧
Fax: +49 228-994105592 📠
Quelle: OJS 2021/S 169-442166 (2021-08-27)
Ergänzende Angaben (2021-09-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 155 100 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-19 📅
Name: Öko-Institut e.V.
Postanschrift: Merzhauser Straße 173
Postort: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland 🇩🇪 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2022/S 225-647146 (2022-11-17)