Forschungsvorhaben zum Thema „Evaluierung des Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, wie sich die 2017 eingeführte Bestimmung zur Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen gemäß § 1631b Absatz 2 BGB in der Praxis auswirkt, ob sie sich bewährt hat oder ob weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Nach dem Evaluationsauftrag sollen auch Art und Häufigkeit der angeordneten freiheitsentziehenden Maßnahmen in den Blick genommen werden. Ebenfalls untersucht werden sollen die verfahrensrechtlichen Regelungen, insbesondere zum ärztlichem Zeugnis, zur Bestellung eines Verfahrensbeistands und zur Dauer der freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-25 Auftragsbekanntmachung
2021-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: III 3 - 3003/96 - 33
Kurze Beschreibung:
Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, wie sich die 2017 eingeführte Bestimmung zur Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen gemäß § 1631b Absatz 2 BGB in der Praxis auswirkt, ob sie sich bewährt hat oder ob weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Nach dem Evaluationsauftrag sollen auch Art und Häufigkeit der angeordneten freiheitsentziehenden Maßnahmen in den Blick genommen werden. Ebenfalls untersucht werden sollen die verfahrensrechtlichen Regelungen, insbesondere zum ärztlichem Zeugnis, zur Bestellung eines Verfahrensbeistands und zur Dauer der freiheitsentziehenden Maßnahmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Postanschrift: Mohrenstraße 37
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bmjv.de 🌏
E-Mail: forschung@bfj.bund.de 📧
Fax: +49 228-994105592 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=378377 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=378377 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 042-105049
ABl. S-Ausgabe: 42

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 206 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Mit dem Gesetz wurden freiheitsentziehende Maßnahmen wie z.B. Fixierungen bei Minderjährigen unter den Vorbehalt der Genehmigung des Familiengerichts gestellt. Die Entscheidung von Eltern bzw. einem Vormund, einem Kind, das sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig in nicht altersgerechter Weise die Freiheit zu entziehen, bedarf der Genehmigung durch das Familiengericht. Der neue Genehmigungstatbestand wurde um verfahrensrechtliche Anpassungen und eine Verkürzung der Höchstdauer der freiheitsentziehenden Unterbringung und der freiheitsentziehenden Maßnahmen auf 6 Monate – statt bisher ein Jahr (für die Unterbringung) – ergänzt. Für beide Genehmigungsverfahren nach § 1631b BGB wurde ferner die obligatorische Bestellung eines Verfahrensbeistands für das Kind vorgesehen.
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Um die Zielerreichung der Regelungen bewerten zu können, ist zunächst eine Untersuchung ihrer praktischen Umsetzung und Wirksamkeit notwendig. Mittels empirischer Erhebungen (Aktenauswertungen, Befragungen etc.) soll festgestellt werden, wie die Regelungen in der Praxis umgesetzt werden. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind einer Bewertung zu unterziehen.
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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 18 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin finden in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin statt.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=378377&criteriaId=11175

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens 3 Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, Organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Aufbau und Präsentation des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=378377 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
— Referat R A 2
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Fax: +49 3018580-9525
Oder
Bundesamt für Justiz
— Referat III 3
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Fax: +49 22899410-5592
Zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Justiz
Postanschrift: Adenauerallee 99-103
Postleitzahl: 53113
E-Mail: forschung@bfj.bund.de 📧
Fax: +49 228-994105592 📠
Quelle: OJS 2021/S 042-105049 (2021-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 206 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 236-622431
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 042-105049
ABl. S-Ausgabe: 236

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Mit dem Gesetz wurden freiheitsentziehende Maßnahmen wie z.B. Fixierungen bei Minderjährigen unter den Vorbehalt der Genehmigung des Familiengerichts gestellt. Die Entscheidung von Eltern bzw. einem Vormund, einem Kind, das sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig in nicht altersgerechter Weise die Freiheit zu entziehen, bedarf der Genehmigung durch das Familiengericht. Der neue Genehmigungstatbestand wurde um verfahrensrechtliche Anpassungen und eine Verkürzung der Höchstdauer der freiheitsentziehenden Unterbringung und der freiheitsentziehenden Maßnahmen auf sechs Monate - statt bisher ein Jahr (für die Unterbringung) - ergänzt. Für beide Genehmigungsverfahren nach § 1631b BGB wurde ferner die obligatorische Bestellung eines Verfahrensbeistands für das Kind vorgesehen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-28 📅
Name: Zentrum für Sozialforschung Halle e.V.
Postanschrift: Große Berlin 14
Postort: Halle
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland 🇩🇪
Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 229724.74 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
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- Referat R A 2 -
oder
- Referat III 3 -
zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
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Quelle: OJS 2021/S 236-622431 (2021-12-01)