Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen Unterstützung der Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen Arbeit NRW in arbeitsrechtlichen Beratungen.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Beratungsverträgen". Der Rechtsberatungspool startet am 15.12.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-05.
Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen Unterstützung der Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen Arbeit NRW in arbeitsrechtlichen Beratungen.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Beratungsverträgen". Der Rechtsberatungspool startet am 15.12.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2022.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung und -auskunft📦
Ort der Leistung: Bottrop, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“A) LEISTUNGSGEGENSTAND
Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen...”
Beschreibung der Beschaffung
A) LEISTUNGSGEGENSTAND
Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen Unterstützung der Beraterinnen und Berater der Bera-tungsstellen Arbeit NRW in arbeitsrechtlichen Beratungen.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Beratungs-verträgen". Der Rechtsberatungspool startet am 15.12.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2022.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Entgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der jederzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Provisionsentgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistung dennoch im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Der Auftraggeber trifft keine Auswahlentscheidung und unterbreitet jedem interessierten Unternehmen, welches die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ein identisches Vertragsangebot. Sofern der Antragsteller die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ist der Anbieter in die Liste potentieller Berater der Beratungsstellen Arbeit NRW aufgenommen. Die letztendliche Auswahlentscheidung für einen Berater trifft der Anwender und nicht der Auftraggeber.
B) ZIELGRUPPE
Zielgruppe sind die Beraterinnen und Berater der 53 Beratungsstellen Arbeit in NRW. Die Bera-tungsstellen Arbeit beraten erwerbslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufs-rückkehrender, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen sowie von Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Die Einrichtungen leisten Unterstützung bei sozial- und arbeitsrechtlichen sowie bei wirtschaftlichen und psychosozialen Fragen. Sie bieten einzelfallbezogene Beratung zur beruflichen Entwicklung an und informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Lotsen eröffnen sie Zugang zu weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten. Zudem sind sie ein zentraler Baustein im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung in Nordrhein-Westfalen.
C) INHALTE UND UNTERSTÜTZUNGSFORMEN
Den Beraterinnen und Beratern der Beratungsstellen Arbeit soll die Möglichkeit gegeben wer-den, die im Rechtsberatungspool gelisteten Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht im Rahmen ihrer eigenen Beratungen hinzuziehen, wenn eine weitergehende außergerichtliche Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Fragen notwendig und von den Ratsuchenden gewünscht ist. (Rechtliche Unterstützung in der Beratung). Darüber hinaus sollen die Beratungsstellen Arbeit zur juristischen Absicherung ihrer Beratung auf das fachliche Wissen der Fachanwälte und Fachanwältinnen zurückgreifen können, auch wenn diese nicht direkt an der Beratung beteiligt sind. (Backoffice-Funktion). Grundsätzlich möglich ist zudem die Hinzuziehung der zugelassenen Fachanwälte/Fachanwältinnen zur Durchführung von Informationsveranstaltungen bzw. Gruppenberatungen.
D) ANZAHL UND DAUER DER BERATUNGEN
Die individuelle Anfrage erfolgt durch die Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen Arbeit im Rahmen des durch die G.I.B. bereit gestellten jeweiligen Budgets. Dies gilt ebenso für die Dauer der fallbezogenen Unterstützung sowie etwaiger Beteiligung an Informationsveranstaltungen oder Gruppenberatungen.
E) VERFAHREN
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ein Open-House-Verfahren. Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung geeigneter Unternehmen zur Aufnahme in den Beratungspool, mit der Folge, dass die rechtlichenVorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Die auf der Vergabeplattform DTVP einsehbaren Antragsunterlagen sind Gegenstand dieser EU-Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Die Beratungsstellen Arbeit und auch der Rechtsberatungspool selbst wird aus Mitteln der EU finanziert.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“A) Die Antragsunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens...”
Zusätzliche Informationen
A) Die Antragsunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Antragsunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Antragsteller werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Antragstellern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzu-reichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Anträge sind nicht zugelassen.
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C) Die Antragsteller haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anlage 2 der Antragsunterlagen). Darüber hinaus haben die Antragsteller die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/" - sofern je-weils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Antragstellergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Antrag eine von allen Mitgliedern der Antragstellergemeinschaft unterzeichnete Antragstellergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Antragstellergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Antragstellergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Antragsteller/die Antragstellergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Antragsteller/die Antragstellergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Antragsunterlagen (Antragstellerfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
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G) Der hier gegenständliche Vertrag stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 97 ff. GWB) nicht anzuwenden sind. Interessierte Antragsteller können die Antragsunterlagen über die Vergabeplattform DTVP downloaden.
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H) Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 60% der Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Die rechtsdienstleistende Tätigkeit als Rechtsanwalt setzt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft voraus. Mit dem Ernennungsakt wird zugleich der Titel des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Die rechtsdienstleistende Tätigkeit als Rechtsanwalt setzt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft voraus. Mit dem Ernennungsakt wird zugleich der Titel des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin verliehen und eine umfassende Befugnis zur beratenden, vertretenden, gestaltenden und medisierenden Tätigkeit in Rechtssachen erteilt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB)
3) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 250.000 EUR p.a. durch Bescheinigung des Versicherungsgebers (jeweils Kopie ausreichend).
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungs-summe).
“zu 2) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen...”
zu 2) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 5.000 Euro auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Angaben nachweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 33 UVgO) durch Eigenerklärung des Bieters:
- Erfahrung in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 33 UVgO) durch Eigenerklärung des Bieters:
- Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung insbesondere von Arbeitnehmer*innen in prekären/ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen
- Erfahrung in der rechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung von zugewanderten Menschen
- Vortragstätigkeit zu arbeitsrechtlichen Themen für Arbeitnehmer*innen
- Empfehlung einer Beratungsstelle Arbeit NRW, eines Partners im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung NRW oder vergleichbare Einrichtungen
- Empfehlung einer Einrichtung im Kontext der Beratung von zugewanderten Menschen
5) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
6) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
7) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Besondere Kenntnisse, nachgewiesene Qualifikation: Erlaubnis zum Führen des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“- Zulassung zum Fachanwalt/in für Arbeitsrecht
- Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltli-chen Vertretung insbesondere von...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Zulassung zum Fachanwalt/in für Arbeitsrecht
- Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltli-chen Vertretung insbesondere von Arbeitnehmer*innen in prekären/ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen
- Erfahrung in der rechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung von zugewanderten Menschen
- Vortragstätigkeit zu arbeitsrechtlichen Themen für Arbeitnehmer*innen
- Empfehlung einer Beratungsstelle Arbeit NRW, eines Partners im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung NRW oder vergleichbare Einrichtungen
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“8) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
9) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
10)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
8) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
9) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
10) 522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet
11) 513_EU_BVB_TariftreueMindestentlohnung_0
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-06
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-12-06
09:01 📅
“A. Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 60% der...”
A. Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 60% der Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreichen.
Folgende Qualitätsmerkmale werden abgefragt:
- Zulassung zum Fachanwalt/in für Arbeitsrecht
- Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltli-chen Vertretung insbesondere von Arbeitnehmer*innen in prekären/ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen
- Erfahrung in der rechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung von zugewanderten Menschen
- Vortragstätigkeit zu arbeitsrechtlichen Themen für Arbeitnehmer*innen
- Empfehlung einer Beratungsstelle Arbeit NRW, eines Partners im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung NRW oder vergleichbare Einrichtungen
Nähere Informationen hierzu können den Antragsunterlagen, dort Ziffer C.II.5), entnommen werden. Darüber hinaus ist Anlage 3 der Antragsunterlagen ausgefüllt einzureichen.
B. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Antragsunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Antragsunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Antragsunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Antragsunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Antragsteller nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Antragsteller stets über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Antragstellerfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Verfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Fragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
C. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRLAM
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 411-1691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 411-1691📞
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2021/S 218-574419 (2021-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ex-Post: G.I.B. - Rechtsberatungspool
1670/21
Kurze Beschreibung:
“Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen Unterstützung der...”
Kurze Beschreibung
Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen Unterstützung der Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen Arbeit NRW in arbeitsrechtlichen Beratungen.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Beratungsverträgen". Der Rechtsberatungspool startet am 15.12.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2022.
Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: e.pregowski@gib.nrw.de
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“A) LEISTUNGSGEGENSTAND
Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen...”
Beschreibung der Beschaffung
A) LEISTUNGSGEGENSTAND
Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen Unterstützung der Beraterinnen und Berater der Bera-tungsstellen Arbeit NRW in arbeitsrechtlichen Beratungen.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Beratungsverträgen". Der Rechtsberatungspool startet am 15.12.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2022.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Entgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der jederzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Provisionsentgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistung dennoch im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Der Auftraggeber trifft keine Auswahlentscheidung und unterbreitet jedem interessierten Unternehmen, welches die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ein identisches Vertragsangebot. Sofern der Antragsteller die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ist der Anbieter in die Liste potentieller Berater der Beratungsstellen Arbeit NRW aufgenommen. Die letztendliche Auswahlentscheidung für einen Berater trifft der Anwender und nicht der Auftraggeber.
B) ZIELGRUPPE
Zielgruppe sind die Beraterinnen und Berater der 53 Beratungsstellen Arbeit in NRW. Die Bera-tungsstellen Arbeit beraten erwerbslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufs-rückkehrender, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen sowie von Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Die Einrichtungen leisten Unterstützung bei sozial- und arbeitsrechtlichen sowie bei wirtschaftlichen und psychosozialen Fragen. Sie bieten einzelfallbezogene Beratung zur beruflichen Entwicklung an und informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Lotsen eröffnen sie Zugang zu weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten. Zudem sind sie ein zentraler Baustein im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung in Nordrhein-Westfalen.
C) INHALTE UND UNTERSTÜTZUNGSFORMEN
Den Beraterinnen und Beratern der Beratungsstellen Arbeit soll die Möglichkeit gegeben wer-den, die im Rechtsberatungspool gelisteten Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht im Rahmen ihrer eigenen Beratungen hinzuziehen, wenn eine weitergehende außergerichtliche Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Fragen notwendig und von den Ratsuchenden gewünscht ist. (Rechtliche Unterstützung in der Beratung). Darüber hinaus sollen die Beratungsstellen Arbeit zur juristischen Absicherung ihrer Beratung auf das fachliche Wissen der Fachanwälte und Fachanwältinnen zurückgreifen können, auch wenn diese nicht direkt an der Beratung beteiligt sind. (Backoffice-Funktion). Grundsätzlich möglich ist zudem die Hinzuziehung der zugelassenen Fachanwälte/Fachanwältinnen zur Durchführung von Informationsveranstaltungen bzw. Gruppenberatungen.
D) ANZAHL UND DAUER DER BERATUNGEN
Die individuelle Anfrage erfolgt durch die Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen Arbeit im Rahmen des durch die G.I.B. bereit gestellten jeweiligen Budgets. Dies gilt ebenso für die Dauer der fallbezogenen Unterstützung sowie etwaiger Beteiligung an Informationsveranstaltungen oder Gruppenberatungen.
E) VERFAHREN
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ein Open-House-Verfahren. Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung geeigneter Unternehmen zur Aufnahme in den Beratungspool, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: e.pregowski@gib.nrw.de
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind...”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 218-574419
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: G.I.B. - Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
Postort: Bottrop
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bottrop, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“A. Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 60% der...”
A. Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 60% der Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreichen.
Folgende Qualitätsmerkmale werden abgefragt:
- Zulassung zum Fachanwalt/in für Arbeitsrecht
- Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung insbesondere von Arbeitnehmer*innen in prekären/ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen
- Erfahrung in der rechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung von zugewanderten Menschen
- Vortragstätigkeit zu arbeitsrechtlichen Themen für Arbeitnehmer*innen
- Empfehlung einer Beratungsstelle Arbeit NRW, eines Partners im Netzwerk gegen Arbeits-ausbeutung NRW oder vergleichbare Einrichtungen
Nähere Informationen hierzu können den Antragsunterlagen, dort Ziffer C.II.5), entnommen werden. Darüber hinaus ist Anlage 3 der Antragsunterlagen ausgefüllt einzureichen.
B. Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen können weiterhin hier abgerufen werden:
https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen
Die vollständig ausgefüllten können sodann an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
e.pregowski@gib.nrw.de
C. Auftragsvergabe
Da es sich hier um ein sog. Open-House-Verfahren handelt und im Rahmen dessen ein nicht-exklusiver-Rahmenvertrag abgeschlossen wird, hat jeder zugelassene Antragsteller die Möglichkeit, in den Pool aufgenommen zu werden und mit dem Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Da sich dies im vorgegebenen Bekanntmachungsformular nicht abbilden lässt, ist im Punkt Auftragsvergabe der Auftraggeber genannt.
D. Gesamtwert
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auf-tragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRNNS
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 013-030314 (2022-01-14)