— ca. 1 000 m Fassade reinigen, Hochdruck- Reinigungsverfahren/Niederdruckstrahlverfahren, — ca. 70 m Mauerwerksfugen sanieren, — ca. 25 m Verblendmauerwerk Ausbesser, Klinker NF, — ca. 200 m Verblendmauerwerk imprägnieren, — ca. 12 lfm Rückbau und Entsorgen von bestehenden Sturzüberdeckung/Rollschich, — ca. 115 m Verblendmauerwerk als Außenschale, mit Kerndämmung, ohne Luftschicht, Klinker NF, — ca. 12 lfm Sturzüberdeckung Fensteröffnung, als stehende Rollschicht, — ca. 8 St. Fensteröffnungen anlegen, Abmaße (bxh) ca. 2,10 x 2,30 m, — ca. 115 m Nachträgliches Verfugen mit Fugenmörtel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verblendmauerwerk
Referenznummer: 2021-217
Kurze Beschreibung:
— ca. 1 000 m
— ca. 70 m
— ca. 25 m
— ca. 200 m
— ca. 12 lfm Rückbau und Entsorgen von bestehenden Sturzüberdeckung/Rollschich,
— ca. 115 m
— ca. 12 lfm Sturzüberdeckung Fensteröffnung, als stehende Rollschicht,
— ca. 8 St. Fensteröffnungen anlegen, Abmaße (bxh) ca. 2,10 x 2,30 m,
— ca. 115 m
— ca. 12 lfm Rückbau und Entsorgen von bestehenden Sturzüberdeckung/Rollschich,
— ca. 115 m
— ca. 12 lfm Sturzüberdeckung Fensteröffnung, als stehende Rollschicht,
— ca. 8 St. Fensteröffnungen anlegen, Abmaße (bxh) ca. 2,10 x 2,30 m,
— ca. 115 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verblendmauerwerk📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fassadenreinigungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-01 📅
Datum des Beginns: 2021-09-21 📅
Datum des Endes: 2021-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 104-272679
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
— elektronisch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— ca. 1 000 m
— ca. 70 m
— ca. 25 m
— ca. 200 m
— ca. 12 lfm Rückbau und Entsorgen von bestehenden Sturzüberdeckung/Rollschich,
— ca. 115 m
— ca. 12 lfm Sturzüberdeckung Fensteröffnung, als stehende Rollschicht,
— ca. 8 St. Fensteröffnungen anlegen, Abmaße (bxh) ca. 2,10 x 2,30 m,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Generalsanierung Friedrich-Wilhelm-Gymnasium
Köpenicker Straße 2b
15711 Königs Wusterhausen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eignungsnachweise gemäß § 6a i. V. m. § 6b VOB/A und VOB/A-EU sind mittels des entsprechenden Formblattes 124 (EU: EEE kann verwendet werden) oder mit dem Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) oder Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) zu erbringen.
Eignungsnachweise gemäß § 6a i. V. m. § 6b VOB/A und VOB/A-EU sind mittels des entsprechenden Formblattes 124 (EU: EEE kann verwendet werden) oder mit dem Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) oder Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) zu erbringen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) wird anerkannt. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, ob diese PQ oder ULV registriert sind.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) wird anerkannt. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, ob diese PQ oder ULV registriert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Nachweis für die Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit umfasst folgende Angaben:
— Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis Haftpflichtversicherung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg
Zusätzliche Informationen: — elektronisch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom öffentlichen Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den öffentlichen Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom öffentlichen Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den öffentlichen Auftraggeber.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 104-272679 (2021-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— ca. 1 000 m2 Fassade reinigen, Hochdruck- Reinigungsverfahren/Niederdruckstrahlverfahren,
— ca. 70 m2 Mauerwerksfugen sanieren,
— ca. 25 m2 Verblendmauerwerk Ausbesser, Klinker NF,
— ca. 200 m2 Verblendmauerwerk imprägnieren,
— ca. 12 lfm Rückbau und Entsorgen von bestehenden Sturzüberdeckung/Rollschich,
— ca. 115 m2 Verblendmauerwerk als Außenschale, mit Kerndämmung, ohne Luftschicht, Klinker NF,
— ca. 12 lfm Sturzüberdeckung Fensteröffnung, als stehende Rollschicht,
— ca. 8 St. Fensteröffnungen anlegen, Abmaße (bxh) ca. 2,10 x 2,30 m,
— ca. 115 m2 Nachträgliches Verfugen mit Fugenmörtel.
— ca. 1 000 m2 Fassade reinigen, Hochdruck- Reinigungsverfahren/Niederdruckstrahlverfahren,
— ca. 70 m2 Mauerwerksfugen sanieren,
— ca. 25 m2 Verblendmauerwerk Ausbesser, Klinker NF,
— ca. 200 m2 Verblendmauerwerk imprägnieren,
— ca. 115 m2 Verblendmauerwerk als Außenschale, mit Kerndämmung, ohne Luftschicht, Klinker NF,
— ca. 115 m2 Nachträgliches Verfugen mit Fugenmörtel.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Generalsanierung Friedrich Wilhelm-Gymnasium
15711 Königs Wuaterhausen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-10 📅
Name: SSK Berlin Bau GmbH
Postanschrift: Spandauer Damm 90
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14059
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 46710.27 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE406
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom öffentlichen Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom öffentlichen Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw.
10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den öffentlichen Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 179-465060 (2021-09-10)