Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
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Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt:
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber In Frage stellt z.
B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bieter
oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242
StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263StGB), Subventionsbetrug
(§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§
283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und
Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu
einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt
worden ist.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim
Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, Ordnungsgemäß erfüllt
hat. Angabe zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamts sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorzulegen.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine
Gewerbeanmeldung sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen.
Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im
Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragspflicht besteht,
von jedem Mitglied eingereicht werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für
diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in
der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden.