Auftragsbekanntmachung (2021-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
Referenznummer: OV 115-21
Kurze Beschreibung:
Heizungsanlage, bestehend aus:
Fernwärmeübergabestation
- redundanter Wärmetauscher, insgesamt 1,18 MW
Verteiler, Vor- und Rücklauf thermisch getrennt
- Statischer Heizung CF II - 119 kW
- Statischer Heizung HCTI - 110 kW
- Statischer Heizung Gemeinsame Flächen - 54 kW
- Dynamischer Heizung RLT- Anlagen, anlagenspezifisch - 897 kW
Grundsätzlich jeder Heizkreis mit Regelgruppe bestehend aus Absperrventilen
Schmutzfänger, Rückschlagklappen, Regulierventil, Motorventil, elektr. geregelten Pumpen
Rohrnetz, gesamt: ca. 7.300 m
Dämmung des gesamten Rohrnetzes
Dampfanlage, bestehend aus:
redundanter Reindampferzeuger, ingesamt 1.480 kg/h
redundanter Kondensatkühler
Speisewasserbehälter inkl. Entgasung
Mischkühler
Kondensatsammelbehälter inkl. Rückspeisung
Dampfmengenzählung bei jedem Verbraucher
Entwässerung an Tiefpunkten der Dampfleitung mit anschließender Rückführung
Rohrnetz aus nichtrostendem austenitischen Stahl, gesamt: ca. 1.050 m
Abblaseleitungen für Sicherheitsventile
Dämmung des gesamten Rohrnetzes
Entwässerung an Tiefpunkten der Dampfleitung mit anschließender Rückführung
Rohrnetz aus nichtrostendem austenitischen Stahl, gesamt: ca. 1.050 m
Abblaseleitungen für Sicherheitsventile
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: UKE Hamburg-Eppendorf Martinstr. 52 20246 Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Mindeststandards:
Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegebenen werden, muss mindestens das Zweifache des Auftragswertes der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
Mindeststandards:
Mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Die Submission ist nicht öffentlich. Das Submissionsergebnis wird auf die Vergabeplattform eingestellt.
Zusätzliche Informationen: Keine. Elektronische Öffnung der Angebote.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Str. 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.