Beschreibung der Beschaffung
Zielsetzungen:
Das Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Integration der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
In der Maßnahme soll ein professioneller Rahmen geschaffen werden, in dem die Teilnehmenden von verschiedenen regionalen wie überregionalen Akteuren und Mentoren des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens Unterstützung erhalten, um eigene, für den Arbeitsmarkt relevante Kompetenzen zu stärken und auszubauen.
Die Maßnahme soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, ihre Vermittlungshemmnisse zu beseitigen, ihre Schulkenntnisse und ihre kommunikativen Fähigkeiten zu optimieren, wie auch ihre Ausbildungsreife bzw. ihre Beschäftigungsfähigkeit für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern, um im Laufe der Maßnahme in eine Ausbildung einzumünden.
Zielgruppe:
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben und vom Fallmanagement des Sozialleistungs- und Jobcenters Wiesbaden zugewiesen werden.
Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, im Folgenden eLB oder Teilnehmende genannt, besitzen in der Regel keine abgeschlossene bzw. keine anerkannte Berufsausbildung, sollten aber grundsätzlich durch Förderung in Ausbildung vermittelbar sein. Da das Ziel die Integration in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt ist, müssen die Teilnehmenden Deutschkenntnisse mit mindestens B1 Sprachniveau nachweisen können.
Förderfähig sind auch eLB, die trotz (Erwerbs-) Einkommen weiterhin hilfebedürftig sind (sog. Erwerbsaufstocker).
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen müssen des Weiteren die Voraussetzungen des § 16f Abs. 2 Nr. 2 erfüllen, d.h.
•es muss sich um Jugendliche handeln, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, bzw.
•es muss sich um Jugendliche handeln, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe (wie zum Beispiel Migrations- oder Fluchthintergrund) ohne diese Förderung nicht, bzw. noch nicht, eingegliedert werden können, und
•es muss sich um Jugendliche handeln, bei denen in angemessener Zeit von in der Regel 6 Monaten nicht mit Aussicht auf Erfolg andere Angebote des SGB II oder SGB III in Frage kommen.
Dauer der Leistung:
Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Sie beginnt am 15.6.2021 und endet am 14.6.2023.
Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um weitere 15 Monate vom 15.6.2023 bis 14.9.2024, diese steht nur dem Auftraggeber zu.
Umfang der Leistung:
Die Platzkapazität beträgt 40 Teilnehmendenplätze. Die individuelle Zuweisungsdauer beträgt 6 Monate. Der zeitliche Umfang der Maßnahme beträgt 35 Stunden pro Woche. Der Einstieg in die Maßnahme erfolgt zu festgelegten Beginnterminen, alle 3 Monate, mit 20 Teilnehmenden. Der Durchlauf während der Vertragslaufzeit wird von insgesamt 160 Teilnehmenden und inklusive Option von 240 Teilnehmenden absolviert. Der Auftraggeber strebt die zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Teilnehmerplätze bis zur maximalen Teilnehmendenzahl an.
Es werden sowohl Integrationsprämien als auch Nachhaltigkeitsprämien gezahlt.