Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Nachweis 2 vergleichbare Referenzprojekte:
Vorlage 2 Referenzen über „vergleichbare Leistungen“ z. B. Verpflegung von Kindern in Tageseinrichtungen (Erklärung mit Angaben zum Auftraggeber nebst Kontaktdaten, Auftragsvolumen, Art der Leistung) idealerweise vom Auftraggeber bestätigt.
— Nachweis Fachkräfteanteil:
Der Nachweis über den Fachkräfteanteil muss eine schriftliche Aufstellung aller Mitarbeiter mit Namen, Vornamen, Funktion, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Qualifikation enthalten. Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.
Folgende Nachweise und Erklärung werden zwecks Eignung verlangt:
— Nachweis Lieferzyklus:
Hier ist die Darlegung der Einhaltung der maximalen Warmhaltezeiten nach dem Cook-and-Hold Verfahren sowie die Fahrtwege und deren Dauer, die Häufigkeit und der Zeitpunkt der jeweiligen Anlieferung zu dokumentieren.
— Nachweis eines Verpflegungskonzepts:
Der Bieter legt ein Konzept zur Umsetzung des ausgeschriebenen Verpflegungsangebotes vor.
Folgende Punkte sind darin zu beschreiben:
— wie spezifisch wird auf die Verpflegung von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren eingegangen?
— Steigerung der Attraktivität des Essens – insbesondere durch die Menü-Auswahl und die optische Gestaltung.
Mitwirkungsmöglichkeiten der Kita;
Wie erfolgt die Überprüfung des Qualitätsmanagements:werden Maßnahmen zur Überprüfung der Qualität durchgeführt?
Mit welchen Maßnahmen bzw. welchen Konzepten wird die Leistung während der gesamten Ausführungszeit gesichert und optimiert?
— Nachweis Hygienekonzept,
— Nachweis EU-Zertifizierung:
EU-Zertifizierung nach HACCP und/oder ISO 2200
— Nachweis Eigenerklärung Bestellverfahren,
— Nachweis Eigenerklärung Anlieferung von Warmhaltezeiten,
— Nachweis Eigenerklärung aus ökologischem Anbau,
— Nachweis Bietergemeinschaft,
— Nachweis Verpflegungskonzept,
— Nachweis Ausländische Bieter,
— Nachweis einer Freistellungsbescheinigung,
— Nachweis über die Abgabe von Sozialversicherungen,
— Nachweis EU-Zertifizierung,
— Nachweis Aufstellung über Fertigprodukte und Geschmacksverstärker,
— Nachweis Eigenerklärung Zubereitung,
— Eigenerklärung nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123, 124 GWB diese Nachweise betreffen nur die Eignungskriterien.