Für viele Städte und Gemeinden sind die wohnungspolitischen Herausforderungen weiterhin groß. Dies gilt vor allem für die angespannten Wohnungsmärkte vieler Groß- und Universitätsstädte, die durch eine anhaltende Dynamik und Engpässe im bezahlbaren Wohnungsmarktsegment geprägt sind. Insbesondere in den stark nachgefragten innerstädtischen, häufig gemischt genutzten Quartieren sind die Mieten und Immobilienpreise in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Auch in Zukunft ist zu erwarten, dass die Dynamik auf angespannten Wohnungsmärkten weiter anhält. Hinzu kommt, dass insbesondere in den Großstädten der Tourismus und die Nachfrage nach Ferienwohnungen stark zugenommen haben. Dies führt vielfach zu einer Verknappung des Angebots durch die Nutzung von Wohnraum für anderweitige Zwecke, bspw. die touristische Nutzung.
Die vielfach befürchteten und negativ bewerteten Folgen dieser Entwicklungen sind Umnutzungen sowie Aufwertungen von Immobilien und Quartieren mit einer damit verbundenen Verdrängung der alteingesessenen Bewohnerschaft aus vielfältigen Gründen sowie eine weitere Verknappung des Wohnraumangebotes.
Zur Bewältigung dieser wohnungspolitischen Herausforderungen werden in einigen Kommunen nach längerer Zeit wieder vermehrt wohnungspolitische und städtebauliche Instrumente angewandt, die vor allem die Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum und die Gewährleistung des Zugangs zu angemessenem bezahlbarem Wohnraum für alle Bedarfsgruppen sowie den Erhalt der ansässigen Wohnbevölkerung zum Ziel haben. Diese Instrumente sind unterschiedlichen Rechtsgebieten und föderalen Ebenen zuzuordnen und entfalten ihre Wirkung (teilweise) im Zusammenspiel von Rechtsgrundlagen von Bund, Ländern und Kommunen sowie der entsprechenden Anwendungspraxis bei Ländern und Kommunen.
In diesem Forschungsvorhaben sollen vor allem bundesrechtlich und landesrechtlich verankerte Instrumente untersucht werden, die von den Kommunen angewendet werden können. Dazu zählen insbesondere:
- Soziale Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (ggf. auch in Verbindung mit den Erhaltungszielen Nr. 1 oder 3)
- Rechtsverordnungen zur Umwandlungsgenehmigung in sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
- Rechtsverordnungen und kommunale Satzungen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
- Die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b BauGB in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB
- Die Genehmigung der Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach § 250 BauGB
Im Rahmen der Studie sollen die folgenden fünf inhaltlichen Bausteine bearbeitet werden:
- Analyse der wohnungspolitischen und städtebaulichen Instrumente zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum
- Darstellung von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Gesetzen sowie Rechtsverordnungen und kommunalen Satzungen zur Implementation von wohnungspolitischen und städtebaulichen Instrumenten zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum
- Analyse der Verbreitung der Anwendung von wohnungspolitischen und städtebaulichen Instrumenten zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum bei Ländern und Kommunen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen
- Untersuchung der Anwendung von Instrumenten zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum auf kommunaler Ebene sowie deren Wirksamkeit in unterschiedlichen Maßstabsebenen
- Im Rahmen des optionalen Bausteins: Abschätzung geeigneter städtebaulicher Instrumente, inwieweit gebietsprägendes Handwerk; Kleingewerbe, -prägender Einzelhandel im Bestand vor Verdrängung geschützt werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Instrumente zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens und zum Erhalt vielfältiger Nutzungen
10.04.04-21.070”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Für viele Städte und Gemeinden sind die wohnungspolitischen Herausforderungen weiterhin groß. Dies gilt vor allem für die angespannten Wohnungsmärkte vieler...”
Kurze Beschreibung
Für viele Städte und Gemeinden sind die wohnungspolitischen Herausforderungen weiterhin groß. Dies gilt vor allem für die angespannten Wohnungsmärkte vieler Groß- und Universitätsstädte, die durch eine anhaltende Dynamik und Engpässe im bezahlbaren Wohnungsmarktsegment geprägt sind. Insbesondere in den stark nachgefragten innerstädtischen, häufig gemischt genutzten Quartieren sind die Mieten und Immobilienpreise in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Auch in Zukunft ist zu erwarten, dass die Dynamik auf angespannten Wohnungsmärkten weiter anhält. Hinzu kommt, dass insbesondere in den Großstädten der Tourismus und die Nachfrage nach Ferienwohnungen stark zugenommen haben. Dies führt vielfach zu einer Verknappung des Angebots durch die Nutzung von Wohnraum für anderweitige Zwecke, bspw. die touristische Nutzung.
Die vielfach befürchteten und negativ bewerteten Folgen dieser Entwicklungen sind Umnutzungen sowie Aufwertungen von Immobilien und Quartieren mit einer damit verbundenen Verdrängung der alteingesessenen Bewohnerschaft aus vielfältigen Gründen sowie eine weitere Verknappung des Wohnraumangebotes.
Zur Bewältigung dieser wohnungspolitischen Herausforderungen werden in einigen Kommunen nach längerer Zeit wieder vermehrt wohnungspolitische und städtebauliche Instrumente angewandt, die vor allem die Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum und die Gewährleistung des Zugangs zu angemessenem bezahlbarem Wohnraum für alle Bedarfsgruppen sowie den Erhalt der ansässigen Wohnbevölkerung zum Ziel haben. Diese Instrumente sind unterschiedlichen Rechtsgebieten und föderalen Ebenen zuzuordnen und entfalten ihre Wirkung (teilweise) im Zusammenspiel von Rechtsgrundlagen von Bund, Ländern und Kommunen sowie der entsprechenden Anwendungspraxis bei Ländern und Kommunen.
In diesem Forschungsvorhaben sollen vor allem bundesrechtlich und landesrechtlich verankerte Instrumente untersucht werden, die von den Kommunen angewendet werden können. Dazu zählen insbesondere:
- Soziale Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (ggf. auch in Verbindung mit den Erhaltungszielen Nr. 1 oder 3)
- Rechtsverordnungen zur Umwandlungsgenehmigung in sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
- Rechtsverordnungen und kommunale Satzungen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
- Die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b BauGB in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB
- Die Genehmigung der Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach § 250 BauGB
Im Rahmen der Studie sollen die folgenden fünf inhaltlichen Bausteine bearbeitet werden:
- Analyse der wohnungspolitischen und städtebaulichen Instrumente zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum
- Darstellung von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Gesetzen sowie Rechtsverordnungen und kommunalen Satzungen zur Implementation von wohnungspolitischen und städtebaulichen Instrumenten zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum
- Analyse der Verbreitung der Anwendung von wohnungspolitischen und städtebaulichen Instrumenten zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum bei Ländern und Kommunen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen
- Untersuchung der Anwendung von Instrumenten zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum auf kommunaler Ebene sowie deren Wirksamkeit in unterschiedlichen Maßstabsebenen
- Im Rahmen des optionalen Bausteins: Abschätzung geeigneter städtebaulicher Instrumente, inwieweit gebietsprägendes Handwerk; Kleingewerbe, -prägender Einzelhandel im Bestand vor Verdrängung geschützt werden kann.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 168067.22 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe "Leistungsbeschreibung"
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 168067.22 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe "Leistungsbeschreibung"
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe "Eignungskriterien"
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-06
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 153-407231 (2021-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 168067.22 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Problem- und Aufgabenverständnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodisches Vorgehen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeits- und Zeitplan
Preis (Gewichtung): 20
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 153-407231
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 10.04.04-21.070
Titel:
“Instrumente zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens und zum Erhalt vielfältiger Nutzungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: fS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH
Postanschrift: Lützowstraße 93
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 168067.22 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 168013.80 💰
Quelle: OJS 2022/S 114-322262 (2022-06-10)