Da es sich vorliegend um ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung handelt, gibt es keine Qualitäts- oder Preis-/Kostenkriterien (Zuschlagskriterien). Eventuelle anderslautende Angaben in dieser Bekanntmachung sind den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet und nicht zutreffend.