Die Breitband Main-Kinzig GmbH betreibt im Main-Kinzig-Kreis ein nahezu flächendeckendes VDSL-Netz (Fibre to the Curb, FTTC). Damit kann sie über den Netzmieter (Diensteanbieter) Bandbreiten bis 50 Mbit/s für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis bereitstellen. Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013. Damit die Gebäude angeschlossen werden können, müssen die Eigentümer/innen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschließen. Damit möglichst viele GEE abgeschlossen werden, benötigt die Breitband Main-Kinzig GmbH entsprechende Unterstützung in Form von Werbe- und Marketingmaßnahmen mit dem Ziel, dass die Gebäudeeigentümer/innen schnell und ohne Rückfragen von sich aus eine GEE abschließen. Ziel der vorliegenden Auftragsbekanntmachung ist es, einen qualifizierten Dienstleister (nachfolgend Auftragnehmer genannt) für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen (nachfolgend Werbemaßnahmen) im on- und offline-Bereich zu beauftragen, der die geeigneten Maßnahmen entwickelt und durchführt, um den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig-Kreis zu unterstützen. Die von dem Auftragnehmer zu liefernden Dienstleistungen sollen in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH erfolgen und können auf den bereits erarbeiteten Ergebnissen und Ansätzen aufbauen. Ein Zwang, diese zu übernehmen, besteht aber nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: MKK FTTH Marketing 2021
Kurze Beschreibung:
Die Breitband Main-Kinzig GmbH betreibt im Main-Kinzig-Kreis ein nahezu flächendeckendes VDSL-Netz (Fibre to the Curb, FTTC). Damit kann sie über den Netzmieter (Diensteanbieter) Bandbreiten bis 50 Mbit/s für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis bereitstellen.
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013.
Damit die Gebäude angeschlossen werden können, müssen die Eigentümer/innen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschließen. Damit möglichst viele GEE abgeschlossen werden, benötigt die Breitband Main-Kinzig GmbH entsprechende Unterstützung in Form von Werbe- und Marketingmaßnahmen mit dem Ziel, dass die Gebäudeeigentümer/innen schnell und ohne Rückfragen von sich aus eine GEE abschließen.
Ziel der vorliegenden Auftragsbekanntmachung ist es, einen qualifizierten Dienstleister (nachfolgend Auftragnehmer genannt) für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen (nachfolgend Werbemaßnahmen) im on- und offline-Bereich zu beauftragen, der die geeigneten Maßnahmen entwickelt und durchführt, um den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig-Kreis zu unterstützen. Die von dem Auftragnehmer zu liefernden Dienstleistungen sollen in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH erfolgen und können auf den bereits erarbeiteten Ergebnissen und Ansätzen aufbauen. Ein Zwang, diese zu übernehmen, besteht aber nicht.
Die Breitband Main-Kinzig GmbH betreibt im Main-Kinzig-Kreis ein nahezu flächendeckendes VDSL-Netz (Fibre to the Curb, FTTC). Damit kann sie über den Netzmieter (Diensteanbieter) Bandbreiten bis 50 Mbit/s für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis bereitstellen.
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013.
Damit die Gebäude angeschlossen werden können, müssen die Eigentümer/innen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschließen. Damit möglichst viele GEE abgeschlossen werden, benötigt die Breitband Main-Kinzig GmbH entsprechende Unterstützung in Form von Werbe- und Marketingmaßnahmen mit dem Ziel, dass die Gebäudeeigentümer/innen schnell und ohne Rückfragen von sich aus eine GEE abschließen.
Ziel der vorliegenden Auftragsbekanntmachung ist es, einen qualifizierten Dienstleister (nachfolgend Auftragnehmer genannt) für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen (nachfolgend Werbemaßnahmen) im on- und offline-Bereich zu beauftragen, der die geeigneten Maßnahmen entwickelt und durchführt, um den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig-Kreis zu unterstützen. Die von dem Auftragnehmer zu liefernden Dienstleistungen sollen in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH erfolgen und können auf den bereits erarbeiteten Ergebnissen und Ansätzen aufbauen. Ein Zwang, diese zu übernehmen, besteht aber nicht.
1. Nicht berücksichtigte Bieter:
Nicht berücksichtigte Bieter werden gemäß 134 GWB, § 62 VgV vom Auftraggeber über die Nichtberücksichtigung ihres Angebotes informiert.
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
2. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass das Projekt mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen finanziert wird. Die Zuschlagserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusagen, mit deren Erteilung jedoch nach derzeitigem Stand zu rechnen ist.
3. Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe des Verfahrensbriefs mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338, abzugeben haben.
Näheres siehe unter Vergabeunterlagen.
Nicht berücksichtigte Bieter werden gemäß 134 GWB, § 62 VgV vom Auftraggeber über die Nichtberücksichtigung ihres Angebotes informiert.
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
2. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass das Projekt mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen finanziert wird. Die Zuschlagserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusagen, mit deren Erteilung jedoch nach derzeitigem Stand zu rechnen ist.
3. Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe des Verfahrensbriefs mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338, abzugeben haben.
Näheres siehe unter Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Breitband Main-Kinzig GmbH betreibt im Main-Kinzig-Kreis ein nahezu flächendeckendes VDSL-Netz (Fibre to the Curb, FTTC). Damit kann sie über den Netzmieter (Diensteanbieter) Bandbreiten bis 50 Mbit/s für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis bereitstellen.
Die Breitband Main-Kinzig GmbH betreibt im Main-Kinzig-Kreis ein nahezu flächendeckendes VDSL-Netz (Fibre to the Curb, FTTC). Damit kann sie über den Netzmieter (Diensteanbieter) Bandbreiten bis 50 Mbit/s für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis bereitstellen.
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013.
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013.
Damit die Gebäude angeschlossen werden können, müssen die Eigentümer/innen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschließen. Damit möglichst viele GEE abgeschlossen werden, benötigt die Breitband Main-Kinzig GmbH entsprechende Unterstützung in Form von Werbe- und Marketingmaßnahmen mit dem Ziel, dass die Gebäudeeigentümer/innen schnell und ohne Rückfragen von sich aus eine GEE abschließen.
Damit die Gebäude angeschlossen werden können, müssen die Eigentümer/innen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschließen. Damit möglichst viele GEE abgeschlossen werden, benötigt die Breitband Main-Kinzig GmbH entsprechende Unterstützung in Form von Werbe- und Marketingmaßnahmen mit dem Ziel, dass die Gebäudeeigentümer/innen schnell und ohne Rückfragen von sich aus eine GEE abschließen.
Ziel der vorliegenden Auftragsbekanntmachung ist es, einen qualifizierten Dienstleister (nachfolgend Auftragnehmer genannt) für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen (nachfolgend Werbemaßnahmen) im on- und offline-Bereich zu beauftragen, der die geeigneten Maßnahmen entwickelt und durchführt, um den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig-Kreis zu unterstützen. Die von dem Auftragnehmer zu liefernden Dienstleistungen sollen in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH erfolgen und können auf den bereits erarbeiteten Ergebnissen und Ansätzen aufbauen. Ein Zwang, diese zu übernehmen, besteht aber nicht.
Ziel der vorliegenden Auftragsbekanntmachung ist es, einen qualifizierten Dienstleister (nachfolgend Auftragnehmer genannt) für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen (nachfolgend Werbemaßnahmen) im on- und offline-Bereich zu beauftragen, der die geeigneten Maßnahmen entwickelt und durchführt, um den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig-Kreis zu unterstützen. Die von dem Auftragnehmer zu liefernden Dienstleistungen sollen in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH erfolgen und können auf den bereits erarbeiteten Ergebnissen und Ansätzen aufbauen. Ein Zwang, diese zu übernehmen, besteht aber nicht.
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass nun sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013.
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass nun sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013.
Die in Frage kommenden Ortsteile im Kreisgebiet wurden auf Gebäudeebene analysiert und es wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis liegt die Förderfähigkeit auf Gebäudeebene vor.
Die Breitband Main-Kinzig GmbH wird mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Hessen und mit Mitteln des Main-Kinzig-Kreises ein passives gigabitfähiges Glasfasernetz bis in die Gebäude der Ausbaugebiete errichten, sofern der Markt nicht tätig wird. Die Kommunen haben den Kreis mit der Aufgabe der Umsetzung betraut. Die Breitband Main-Kinzig GmbH wird das Projekt umsetzen.
Die Breitband Main-Kinzig GmbH wird mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Hessen und mit Mitteln des Main-Kinzig-Kreises ein passives gigabitfähiges Glasfasernetz bis in die Gebäude der Ausbaugebiete errichten, sofern der Markt nicht tätig wird. Die Kommunen haben den Kreis mit der Aufgabe der Umsetzung betraut. Die Breitband Main-Kinzig GmbH wird das Projekt umsetzen.
Das Netz wird an einen Diensteanbieter vermietet, welcher die aktiven Dienste an die Bürger/innen anbietet. Damit die Gebäude angeschlossen werden können, müssen die Eigentümer/innen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschließen. Die Gebäude werden auch nach vorliegender GEE angebunden, wenn kein Vertrag mit dem Diensteanbieter geschlossen wird. Damit möglichst viele GEE abgeschlossen werden, benötigt die Breitband Main-Kinzig GmbH entsprechende Unterstützung in Form von Werbemaßnahmen mit dem Ziel, dass die Gebäudeeigentümer/innen schnell und ohne Rückfragen von sich aus eine GEE abschließen.
Das Netz wird an einen Diensteanbieter vermietet, welcher die aktiven Dienste an die Bürger/innen anbietet. Damit die Gebäude angeschlossen werden können, müssen die Eigentümer/innen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschließen. Die Gebäude werden auch nach vorliegender GEE angebunden, wenn kein Vertrag mit dem Diensteanbieter geschlossen wird. Damit möglichst viele GEE abgeschlossen werden, benötigt die Breitband Main-Kinzig GmbH entsprechende Unterstützung in Form von Werbemaßnahmen mit dem Ziel, dass die Gebäudeeigentümer/innen schnell und ohne Rückfragen von sich aus eine GEE abschließen.
In Form einer Machbarkeitsstudie hat die Breitband Main-Kinzig GmbH bereits eine grobe Marketingkonzeption erstellen lassen. Dabei wurde die Überarbeitung der Homepage, mögliche Slogans, Mittel und Kampagnen zur flankierenden Bewerbung der GEE-Einholung sowie das Vorgehen hinsichtlich der Kommunikation betrachtet und analysiert. Zudem wurde eine mögliche elektronische Erfassung der Daten für eine GEE sowie ein Verfügbarkeitscheck über die Homepage der BBMK spezifiziert. Das Gesamtprojekt „FTTH-Migration“ wird von der Beratung Athanus Partners GmbH geführt. Sie führt u.a. die Finanzplanung, die Fördermittelbeantragung, die Netzplanung, das Ausschreibungsmanagement und die Umsetzung bis hin zur Bauüberwachung und Prüfung der Dokumentation durch. Die Beratung führt auch die Teilprojektleitung zur Einholung der GEE aus. In diesem Zusammenhang wurden bereits Abläufe und notwendige Kampagnen im Zusammenspiel mit den notwenigen Werbemaßnahmen spezifiziert. Die nun zu vergebenden Leistungen können auf den bereits erarbeiteten Ergebnissen und Ansätzen aufbauen. Ein Zwang, diese zu übernehmen, besteht aber nicht.
In Form einer Machbarkeitsstudie hat die Breitband Main-Kinzig GmbH bereits eine grobe Marketingkonzeption erstellen lassen. Dabei wurde die Überarbeitung der Homepage, mögliche Slogans, Mittel und Kampagnen zur flankierenden Bewerbung der GEE-Einholung sowie das Vorgehen hinsichtlich der Kommunikation betrachtet und analysiert. Zudem wurde eine mögliche elektronische Erfassung der Daten für eine GEE sowie ein Verfügbarkeitscheck über die Homepage der BBMK spezifiziert. Das Gesamtprojekt „FTTH-Migration“ wird von der Beratung Athanus Partners GmbH geführt. Sie führt u.a. die Finanzplanung, die Fördermittelbeantragung, die Netzplanung, das Ausschreibungsmanagement und die Umsetzung bis hin zur Bauüberwachung und Prüfung der Dokumentation durch. Die Beratung führt auch die Teilprojektleitung zur Einholung der GEE aus. In diesem Zusammenhang wurden bereits Abläufe und notwendige Kampagnen im Zusammenspiel mit den notwenigen Werbemaßnahmen spezifiziert. Die nun zu vergebenden Leistungen können auf den bereits erarbeiteten Ergebnissen und Ansätzen aufbauen. Ein Zwang, diese zu übernehmen, besteht aber nicht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Dauer: 60 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Main-Kinzig-Kreis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 1.000.000 EUR für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sachschäden sowie 1.000.000 EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 1.000.000 EUR für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sachschäden sowie 1.000.000 EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung zu einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Kommunikations-/Marketingmaßnahmen für einen FTTH-Ausbau) vergleichbar sind (Referenzliste) und deren Auftraggeber Telekommunikationsunternehmen oder Kommunen (einschl. kommunaler Gesellschaften) gewesen sind, unter Angabe eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber sowie der Leistungszeit, des Leistungsortes, des Auftragswertes und der jeweiligen Stückzahlen (auch zulässig: Entsprechende Auftraggebererklärungen).
(1) Eigenerklärung zu einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Kommunikations-/Marketingmaßnahmen für einen FTTH-Ausbau) vergleichbar sind (Referenzliste) und deren Auftraggeber Telekommunikationsunternehmen oder Kommunen (einschl. kommunaler Gesellschaften) gewesen sind, unter Angabe eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber sowie der Leistungszeit, des Leistungsortes, des Auftragswertes und der jeweiligen Stückzahlen (auch zulässig: Entsprechende Auftraggebererklärungen).
(2) Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens (getrennt nach jährlichem Mittel und Führungspersonal) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(3) Eigenerklärung über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen in deutsch zu Zwecken der Leistungserbringung.
(4) Eigenerklärung über die Verfügbarkeit des vorgesehenen Personals.
Mindeststandards:
Der Auftragnehmer muss bereits im Bereich Breitband-Internetausbau tätig gewesen sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe VI.3) Zusätzliche Angaben
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Güte und Qualität des Kommunikationskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Honorar/Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Nicht berücksichtigte Bieter werden gemäß 134 GWB, § 62 VgV vom Auftraggeber über die Nichtberücksichtigung ihres Angebotes informiert.
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
2. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass das Projekt mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen finanziert wird. Die Zuschlagserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusagen, mit deren Erteilung jedoch nach derzeitigem Stand zu rechnen ist.
2. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass das Projekt mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen finanziert wird. Die Zuschlagserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusagen, mit deren Erteilung jedoch nach derzeitigem Stand zu rechnen ist.
3. Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe des Verfahrensbriefs mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338, abzugeben haben.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe des Verfahrensbriefs mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338, abzugeben haben.
Näheres siehe unter Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2021/S 245-645757 (2021-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration).
Damit die Gebäude angeschlossen werden können, müssen die Eigentümer/innen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschließen. Damit möglichst viele GEE abgeschlossen werden, benötigt die Breitband Main-Kinzig GmbH entsprechende Unterstützung in Form von Werbe- und Marketingmaßnahmen mit dem Ziel, dass die Gebäudeeigentümer/innen schnell und von sich aus eine GEE abschließen.
Ziel der vorliegenden Auftragsbekanntmachung ist es, einen qualifizierten Dienstleister für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen(nachfolgend Werbemaßnahmen) im on- und offline-Bereich zu beauftragen, der die geeigneten Maßnahmen entwickelt und durchführt, um den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig-Kreis zu unterstützen.
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration).
Damit die Gebäude angeschlossen werden können, müssen die Eigentümer/innen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschließen. Damit möglichst viele GEE abgeschlossen werden, benötigt die Breitband Main-Kinzig GmbH entsprechende Unterstützung in Form von Werbe- und Marketingmaßnahmen mit dem Ziel, dass die Gebäudeeigentümer/innen schnell und von sich aus eine GEE abschließen.
Ziel der vorliegenden Auftragsbekanntmachung ist es, einen qualifizierten Dienstleister für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen(nachfolgend Werbemaßnahmen) im on- und offline-Bereich zu beauftragen, der die geeigneten Maßnahmen entwickelt und durchführt, um den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig-Kreis zu unterstützen.
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Nicht berücksichtigte Bieter:
Nicht berücksichtigte Bieter werden gemäß 134 GWB, § 62 VgV vom Auftraggeber über die Nichtberücksichtigung ihres Angebotes informiert.
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
2. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass das Projekt mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen finanziert wird. Die Zuschlagserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusagen, mit deren Erteilung jedoch nach derzeitigem Stand zurechnen ist.
3. Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe des Verfahrensbriefs mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338, abzugeben haben.
Nicht berücksichtigte Bieter werden gemäß 134 GWB, § 62 VgV vom Auftraggeber über die Nichtberücksichtigung ihres Angebotes informiert.
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
2. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass das Projekt mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen finanziert wird. Die Zuschlagserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusagen, mit deren Erteilung jedoch nach derzeitigem Stand zurechnen ist.
3. Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe des Verfahrensbriefs mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338, abzugeben haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration).
Damit die Gebäude angeschlossen werden können, müssen die Eigentümer/innen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschließen. Damit möglichst viele GEE abgeschlossen werden, benötigt die Breitband Main-Kinzig GmbH entsprechende Unterstützung in Form von Werbe- und Marketingmaßnahmen mit dem Ziel, dass die Gebäudeeigentümer/innen schnell und von sich aus eine GEE abschließen.
Damit die Gebäude angeschlossen werden können, müssen die Eigentümer/innen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschließen. Damit möglichst viele GEE abgeschlossen werden, benötigt die Breitband Main-Kinzig GmbH entsprechende Unterstützung in Form von Werbe- und Marketingmaßnahmen mit dem Ziel, dass die Gebäudeeigentümer/innen schnell und von sich aus eine GEE abschließen.
Ziel der vorliegenden Auftragsbekanntmachung ist es, einen qualifizierten Dienstleister für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen(nachfolgend Werbemaßnahmen) im on- und offline-Bereich zu beauftragen, der die geeigneten Maßnahmen entwickelt und durchführt, um den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig-Kreis zu unterstützen.
Ziel der vorliegenden Auftragsbekanntmachung ist es, einen qualifizierten Dienstleister für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen(nachfolgend Werbemaßnahmen) im on- und offline-Bereich zu beauftragen, der die geeigneten Maßnahmen entwickelt und durchführt, um den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig-Kreis zu unterstützen.
Die Breitband Main-Kinzig GmbH betreibt im Main-Kinzig-Kreis ein nahezu flächendeckendes VDSL-Netz (Fibre to the Curb, FTTC). Damit kann sie über den Netzmieter (Diensteanbieter)Bandbreiten bis 50 Mbit/s für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis bereitstellen.
Die Breitband Main-Kinzig GmbH betreibt im Main-Kinzig-Kreis ein nahezu flächendeckendes VDSL-Netz (Fibre to the Curb, FTTC). Damit kann sie über den Netzmieter (Diensteanbieter)Bandbreiten bis 50 Mbit/s für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis bereitstellen.
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass nun sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinienerschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013.
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass nun sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinienerschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-21 📅
Name: mainblick marketing & mediengestaltung
Postanschrift: Frankfurter Landstr. 35
Postort: Hanau
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland 🇩🇪 Main-Kinzig-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
2. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass das Projekt mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen finanziert wird. Die Zuschlagserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusagen, mit deren Erteilung jedoch nach derzeitigem Stand zurechnen ist.
2. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass das Projekt mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen finanziert wird. Die Zuschlagserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusagen, mit deren Erteilung jedoch nach derzeitigem Stand zurechnen ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieterwegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.