Ladeinfrastruktur für den Betrieb von Batteriegelenkbussen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Rheinenergie AG

Die zu liefernde Ladeinfrastruktur ist für den Betrieb von Batteriegelenkbussen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG in Köln vorgesehen. Es werden mehrere Linien mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet, die die Nachladung der Batteriegelenkbusse ermöglichen muss.
An den hierfür angedachten Standorten soll die Ladung über ein vom Auftragnehmer bereitgestellte Ladeinfrastruktur erfolgen. Die Ladeleistung der Infrastruktur soll pro Ladepunkt im Regelbetrieb 500 kW betragen. Detailliertere Angaben zu den technischen Anforderungen werden im Lastenheft dargelegt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrobusse
Kurze Beschreibung:
Die zu liefernde Ladeinfrastruktur ist für den Betrieb von Batteriegelenkbussen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG in Köln vorgesehen. Es werden mehrere Linien mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet, die die Nachladung der Batteriegelenkbusse ermöglichen muss. An den hierfür angedachten Standorten soll die Ladung über ein vom Auftragnehmer bereitgestellte Ladeinfrastruktur erfolgen. Die Ladeleistung der Infrastruktur soll pro Ladepunkt im Regelbetrieb 500 kW betragen. Detailliertere Angaben zu den technischen Anforderungen werden im Lastenheft dargelegt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrobusse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrobusse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: RheinEnergie AG
Postanschrift: Parkgürtel 24
Postleitzahl: 50823
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.rheinenergie.com 🌏
E-Mail: g.glaser@rheinenergie.com 📧
Telefon: +49 221/178-3459 📞
Fax: +49 221/178-83459 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E11249567 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-447652
ABl. S-Ausgabe: 171

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu liefernde Ladeinfrastruktur ist für den Betrieb von Batteriegelenkbussen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG in Köln vorgesehen. Es werden mehrere Linien mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet, die die Nachladung der Batteriegelenkbusse ermöglichen muss.
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An den hierfür angedachten Standorten soll die Ladung über ein vom Auftragnehmer bereitgestellte Ladeinfrastruktur erfolgen. Die Ladeleistung der Infrastruktur soll pro Ladepunkt im Regelbetrieb 500 kW betragen. Detailliertere Angaben zu den technischen Anforderungen werden im Lastenheft dargelegt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-Köln

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-10-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gabriele Glaser
Internetadresse: www.rheinenergie.com 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E11249567 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln - Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens durch die Vergabekammer unzulässig ist, wenn ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb der Fristen gemäß § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 171-447652 (2021-08-31)
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