Beschreibung der Beschaffung
1. Im Zuge der Umsetzung der von der Stadt Esslingen beschlossenen klimapolitischen Ziele, bis 2024 den städtischen Personennahverkehr im Linienbündel ES-02 auf 100 % Elektromobilität umzurüsten, beabsichtigt der Städtische Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar, unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Clean Vehicles Directive 46 Oberleitungsbusse mit Batterie zu beschaffen. Der zu erteilende Auftrag beinhaltet die Konstruktion, Fertigung und Lieferung von Oberleitungsbussen mit Batterie. Dabei übernimmt der Auftragnehmer alle Rechte und Pflichten sowie die Alleinverantwortung für die Konstruktion, Fertigung und Lieferung der kompletten, funktionsfähigen, inbetriebnahmefähigen, betriebsfertigen sowie für den wirtschaftlichen Einsatz im Betrieb des Auftraggebers geeigneten Fahrzeuge. Außerdem obliegt dem Auftragnehmer die Erstellung und Lieferung der vollständigen Dokumentation unter Einhaltung der vereinbarten Liefertermine.
2. Zweck der Beschaffung ist die langfristige Ausstattung des Auftraggebers mit nach aktuell geltendem deutschem Recht zugelassenen, emissionsfreien Fahrzeugen mit hoher Lebensdauer und Laufleistung, geringem Energieverbrauch und optimierten Instandhaltungskosten für den Einsatz im gesamten Streckennetz des Auftraggebers. Die zu beschaffenden Fahrzeuge haben dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen, einen hohen Fahrgastkomfort zu bieten, barrierefrei zu sein und im Multifunktionsbereich eine möglichst große Fläche aufzuweisen sowie einen wirtschaftlichen Betrieb durch den Auftraggeber zu ermöglichen.
3. Die Beschaffung der Oberleitungsbusse steht unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln. Das betreffende Förderprogramm soll in Kürze freigegeben werden. Um den Beschaffungsprozess zu beschleunigen, lässt der Fördermittelgeber den Beginn des Vergabevefahrens ausdrücklich zu, allerdings darf die Auftragsvergabe erst nach Bewilligung erfolgen und muss sich auf den Leistungszeitraum beziehen, der innerhalb des Bewilligungszeitraums liegt. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an die aus dem Teilnahmewettbewerb als geeignete Bewerber hervorgegangenen Bieter erfolgt erst, wenn auf den Förderantrag der Zuwendungsbescheid vorliegt.
4. Der künftige Auftragnehmer hat die Fahrzeuge nach diesen sowie den Vorgaben des Lastenheftes, das den Bewerbern nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb und Vorliegen des Zuwendungsbescheides mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung bereitgestellt wird, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, sowie nach weiterer Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Erstellung eines Pflichtenheftes, herzustellen. Die Details regelt der Fahrzeugliefervertrag.
5. Die Fahrzeuge müssen mindestens folgende technische Mindestanforderungen aufweisen und mit der Infrastruktur des Auftraggebers mit den folgenden Eckdaten vollumfänglich und uneingeschränkt, d. h. ohne Anpassungen, kompatibel sein. Die technischen Mindestanforderungen und Eckdaten der Infrastruktur des Auftraggebers sind unverhandelbar und zwingend durch die späteren Bieter und im Zuschlagsfall durch den Auftragnehmer einzuhalten. Interessierte Unternehmen sind im eigenen Interesse gehalten, sorgfältig zu prüfen, ob sie in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen.
6. Das Verfahren beinhaltet die Beschaffung von Oberleitungsbussen mit Batterie in der Zusammensetzung:
a) 10 Solobusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 25 Monate nach Auftragserteilung,
b) 36 Gelenkbusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung,
c) Option auf weitere 3 Solobusse und 7 Gelenkbusse.
Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges soll spätestens 21 Monate nach Auftragserteilung abgeschlossen sein.
7. Technische Mindestanforderungen an die Fahrzeuge:
7.1. Fahrzeugbauart: Solobus:
— Fahrzeug in Niederflurtechnik,
— Fahrzeuglänge max.: 12 500 mm,
— Fahrzeugbreite max.: 2 550 mm,
— Fahrzeughöhe max.: 3 700 mm,
— Einstiegshöhe max.: 340 mm,
— Anzahl Türen: 2 Doppel-Türen,
— leistungsstarker, fremdbelüfteter Asynchron-Traktionsmotor in Drehstromtechnik, Antriebsleistung min. 240 kW, Antrieb an Hinterachse,
— LTO-Traktionsbatterie, nutzbare Batteriekapazität: min. 60 kWh.
7.2 Fahrzeugbauart: Gelenkbus:
— Fahrzeug in Niederflurtechnik,
— Fahrzeuglänge max.: 18 500 mm,
— Fahrzeugbreite max.: 2 550 mm,
— Fahrzeughöhe max.: 3 700 mm,
— Einstiegshöhe max.: 340 mm,
— Anzahl Türen: 3 Doppel-Türen,
— leistungsstarke, fremdbelüftete Asynchron-Traktionsmotoren in Drehstromtechnik, Antriebsleistung min. 160 kW je Motor, Antrieb an 2. und 3. Achse,
— LTO-Traktionsbatterie, nutzbare Batteriekapazität: min. 75 kWh.
7.3. Nachfolgende Mindestanforderungen gelten für beide Fahrzeugtypen (7.1 und 7.2):
— Einsatz am bestehenden Oberleitungssystem (Oberleitungsbetrieb) ohne Anpassungsbedarf an der Oberleitungsinstrastruktur und auf Strecken ohne Oberleitung (Batteriebetrieb),
— Konsequente Umsetzung einer doppelten Isolation über Zwischenpotential in der Traktions- und Ladetechnik,
— Modular aufgebaute Leistungselektrik für Bordnetzversorgung und Traktionselektrik,
— Einbau offener Bussysteme, welche am Markt frei erhältlich sind (z. B. CANopen Standard),
— Zertifizierung der Steuerungshardware nach SIL 2,
— Zertifizierung der Softwareprozesse im Fahrzeug nach EN 50128,
— intelligentes Lade- und Energiemanagement,
— geplante Nutzungsdauer: min. 15 Jahre,
— jährliche Fahrleistung: min. 80 000 km,
— Konformität mit Zulassungsverfahren nach deutschem Recht, insbes. gem. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Schriften/ Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) etc,
— Für den Fahrzeugteil hat der Auftragnehmer für die Nutzungsdauer des Fahrzeugs von 15 Jahren eine Service-Werkstatt in der Reichweite von max. 20 km um den Betriebsstandort Esslingen vorzuhalten. Der Service der Werkstatt muss an Arbeitstagen mindestens von 8.00 bis 16.00 Uhr verfügbar sein und in der Lage sein, Arbeiten am Fahrzeugteil in normalem Reparaturumfang binnen kurzem durchzuführen,
— Für den Elektroteil hat der Auftragnehmer für die Nutzungsdauer des Fahrzeugs von 15 Jahren einen 72h-Service vorzuhalten. Dieser Service muss bei Abruf innerhalb von 72h beim Auftraggeber eintreffen und in der Lage sein, Arbeiten am Elektroteil in normalen Reparaturumfang binnen kurzem durchzuführen.
8. Eckdaten Infrastruktur:
— Oberleitungsnetz mit Schrägpendeloberleitung,
— Fahrdrahthöhe: im Regelfall 5,20 bis 5,50 Meter,
— Abstand Fahrdrähte: 70 cm,
— Nennspannung: 750 V DC (derzeit 600 V DC),
— Streckennetz Oberleitung zukünftig ca. 33 km betragen, Streckennetz gesamt ca. 170 km,
— Streckenneigung: max. 17 %; die Bergauffahrten umfassen bis zu 50 % eines Linienweges.
9. Das Zulassungsverfahren als Kraftfahrzeug nach deutschem Recht ist vom Auftragnehmer durchzuführen. Die eingehaltenen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind im Teilnahmeantrag darzustellen.
10. Der Auftraggeber wird neben den Regelungen zur Fahrzeuglieferung auch eine Regelung über die Versorgung mit Ersatzteilen und Wartungs-Kits vereinbaren.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, während des laufenden Verfahrens Änderungen und Anpassungen an den Vergabebunterlagen und dem Verfahrensablauf vorzunehmen.