Umbau, Sanierung und Umnutzung einer ehemaligen Schule (Baujahr 1955-57). Das südlich angeordnete, unter Denkmalschutz stehende Hufeisenareal der ehemaligen Mozartschule erhält zukünftig 4 verschiedene Nutzungen: die Hochschule für Musik (HfM), die städtische Sing- und Musikschule (SuM), einen städtischer Veranstaltungsbereich und das Mozartfestbüro einschl. Verwaltung. Folgende Maßnahmen werden ausgeführt: — Anpassung der seit den 1950er Jahren unveränderten Funktionsstruktur an die geänderten Bedingungen, — Austausch der verbrauchten haustechnischen Anlagen auf zeitgemäße Anforderungen und rechtliche Bestimmungen. — Anpassung an die veränderten gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutz, — Funktionale und haustechnische Aufteilung des Gesamtkomplexes in selbständige Einheiten zur Absicherung eventueller späterer Fremdvermietung / Besitzveränderungen. — Erfüllung der Anforderungen an Schallschutz und Raumakustik mit Blick auf die zukünftigen Nutzungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Elektroanlagen
Referenznummer: 21BO0012
Kurze Beschreibung:
Umbau, Sanierung und Umnutzung einer ehemaligen Schule (Baujahr 1955-57).
Das südlich angeordnete, unter Denkmalschutz stehende Hufeisenareal der ehemaligen Mozartschule erhält zukünftig 4 verschiedene Nutzungen: die Hochschule für Musik (HfM), die städtische Sing- und Musikschule (SuM), einen städtischer Veranstaltungsbereich und das Mozartfestbüro einschl. Verwaltung.
Folgende Maßnahmen werden ausgeführt:
— Anpassung der seit den 1950er Jahren unveränderten Funktionsstruktur an die geänderten Bedingungen,
— Austausch der verbrauchten haustechnischen Anlagen auf zeitgemäße Anforderungen und rechtliche
Bestimmungen.
— Anpassung an die veränderten gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutz,
— Funktionale und haustechnische Aufteilung des Gesamtkomplexes in selbständige Einheiten zur Absicherung eventueller späterer Fremdvermietung / Besitzveränderungen.
— Erfüllung der Anforderungen an Schallschutz und Raumakustik mit Blick auf die zukünftigen Nutzungen.
Umbau, Sanierung und Umnutzung einer ehemaligen Schule (Baujahr 1955-57).
Das südlich angeordnete, unter Denkmalschutz stehende Hufeisenareal der ehemaligen Mozartschule erhält zukünftig 4 verschiedene Nutzungen: die Hochschule für Musik (HfM), die städtische Sing- und Musikschule (SuM), einen städtischer Veranstaltungsbereich und das Mozartfestbüro einschl. Verwaltung.
Folgende Maßnahmen werden ausgeführt:
— Anpassung der seit den 1950er Jahren unveränderten Funktionsstruktur an die geänderten Bedingungen,
— Austausch der verbrauchten haustechnischen Anlagen auf zeitgemäße Anforderungen und rechtliche
Bestimmungen.
— Anpassung an die veränderten gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutz,
— Funktionale und haustechnische Aufteilung des Gesamtkomplexes in selbständige Einheiten zur Absicherung eventueller späterer Fremdvermietung / Besitzveränderungen.
— Erfüllung der Anforderungen an Schallschutz und Raumakustik mit Blick auf die zukünftigen Nutzungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Elektroanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von elektrischen Leitungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Umbau, Sanierung und Umnutzung einer ehemaligen Schule (Baujahr 1955-57).
Das südlich angeordnete, unter Denkmalschutz stehende Hufeisenareal der ehemaligen Mozartschule erhält zukünftig 4 verschiedene Nutzungen: die Hochschule für Musik (HfM), die städtische Sing- und Musikschule (SuM), einen städtischer Veranstaltungsbereich und das Mozartfestbüro einschl. Verwaltung.
Das südlich angeordnete, unter Denkmalschutz stehende Hufeisenareal der ehemaligen Mozartschule erhält zukünftig 4 verschiedene Nutzungen: die Hochschule für Musik (HfM), die städtische Sing- und Musikschule (SuM), einen städtischer Veranstaltungsbereich und das Mozartfestbüro einschl. Verwaltung.
Folgende Maßnahmen werden ausgeführt:
— Anpassung der seit den 1950er Jahren unveränderten Funktionsstruktur an die geänderten Bedingungen,
— Austausch der verbrauchten haustechnischen Anlagen auf zeitgemäße Anforderungen und rechtliche
Bestimmungen.
— Anpassung an die veränderten gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutz,
— Funktionale und haustechnische Aufteilung des Gesamtkomplexes in selbständige Einheiten zur Absicherung eventueller späterer Fremdvermietung / Besitzveränderungen.
— Erfüllung der Anforderungen an Schallschutz und Raumakustik mit Blick auf die zukünftigen Nutzungen.
— 600 St. Leuchten, KNX Installationen, Brandschutzmaßnahmen, Übertragungsnetze.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1080021.69 EUR 💰
Dauer: 18 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hofstraße 11
97070 Würzburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angabe zur Befähigung zur Berufsausübung durch Eigenerklärung über Registereintragung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintrag in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; Bei Unternehmen mit Sitz im Ausland Nachweis des Herkunftsstaates.
Angabe zur Befähigung zur Berufsausübung durch Eigenerklärung über Registereintragung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintrag in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; Bei Unternehmen mit Sitz im Ausland Nachweis des Herkunftsstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durch Eigenerklärung,
— Angabe zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 e EU VOB / A und schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen durch Eigenerklärung,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation durch Eigenerklärung und ggf. Vorlage eines Insolvenzplans,
— Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Eigenerklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Bei Bietern in der engeren Wahl: Vorlage von 3 Referenznachweisen mit Angaben in Anlehnung an Formblatt 444 Referenzbescheinigung,
— Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Eigenerklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Bei Bietern in der engeren Wahl: Vorlage von 3 Referenznachweisen mit Angaben in Anlehnung an Formblatt 444 Referenzbescheinigung,
— Angaben zur personellen Ausstattung durch Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
— Angaben zur personellen Ausstattung durch Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— siehe Ausführungsunterlagen,
— Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7 a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3 a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
— Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7 a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3 a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr.VI.4.4).
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme- / Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht. Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen / Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 27.4.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme- / Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht. Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen / Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 27.4.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 e EU VOB / A (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 e EU VOB / A (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
— Ggf. Vorlage eines Insolvenzplans,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Würzburg, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustiner Str. 2
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Telefon: +49 931-372611📞
E-Mail: vergabe@stadt.wuerzburg.de📧
Fax: +49 931-373611 📠
Quelle: OJS 2021/S 065-161955 (2021-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umbau, Sanierung und Umnutzung einer ehemaligen Schule (Baujahr 1955-57 )
Das südlich angeordnete, unter Denkmalschutz stehende Hufeisenareal der ehemaligen Mozartschule erhält zukünftig 4 verschiedene Nutzungen: die Hochschule für Musik (HfM), die städtische Sing- und Musikschule (SuM), einen städtischer Veranstaltungsbereich und das Mozartfestbüro einschl. Verwaltung.
Folgende Maßnahmen werden ausgeführt:
- Anpassung der seit den 1950er Jahren unveränderten Funktionsstruktur an die geänderten Bedingungen.
- Austausch der verbrauchten haustechnischen Anlagen auf zeitgemäße Anforderungen und rechtliche
Bestimmungen.
- Anpassung an die veränderten gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutz.
- Funktionale und haustechnische Aufteilung des Gesamtkomplexes in selbständige Einheiten zur
Absicherung eventueller späterer Fremdvermietung/Besitzveränderungen.
- Erfüllung der Anforderungen an Schallschutz und Raumakustik mit Blick auf die zukünftigen
Nutzungen
Umbau, Sanierung und Umnutzung einer ehemaligen Schule (Baujahr 1955-57 )
Das südlich angeordnete, unter Denkmalschutz stehende Hufeisenareal der ehemaligen Mozartschule erhält zukünftig 4 verschiedene Nutzungen: die Hochschule für Musik (HfM), die städtische Sing- und Musikschule (SuM), einen städtischer Veranstaltungsbereich und das Mozartfestbüro einschl. Verwaltung.
Folgende Maßnahmen werden ausgeführt:
- Anpassung der seit den 1950er Jahren unveränderten Funktionsstruktur an die geänderten Bedingungen.
- Austausch der verbrauchten haustechnischen Anlagen auf zeitgemäße Anforderungen und rechtliche
Bestimmungen.
- Anpassung an die veränderten gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutz.
- Funktionale und haustechnische Aufteilung des Gesamtkomplexes in selbständige Einheiten zur
- Erfüllung der Anforderungen an Schallschutz und Raumakustik mit Blick auf die zukünftigen
Nutzungen
1 St. USV-Anlage, 1 St. GHV, 14 St. UVs, 30.000 m Kabel und Leitungen, 600 St. Leuchten, KNX Installationen, Brandschutzmaßnahmen, Übertragungsnetze
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hofstraße 11, 97070 Würzburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-02 📅
Name: R+S solutions GmbH
Postanschrift: Sprottauer Straße 23-25
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90475
Land: Deutschland 🇩🇪 Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1173081.79 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Augustinerstr. 2
Quelle: OJS 2021/S 151-398918 (2021-08-02)