Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist ein Zukunftstrend von noch nicht absehbarem Ausmaß. Sie wird auch das Verständnis und Funktionieren von Städten beeinflussen. Zur Auseinandersetzung mit Fragen der digitalen Transformation auf der städtischen Ebene hat die Bundesregierung auf Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung Mitte 2016 die Nationale Dialogplattform Smart Cities eingerichtet und das für Stadtentwicklung zuständige Ressort mit der Durchführung betraut. Die Dialogplattform setzt sich zusammen aus ca. 70 Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Städte, Kreise und Gemeinden, verschiedener Wissenschaftsorganisationen, von Wirtschafts-, Sozial- und Fachverbänden sowie der Zivilgesellschaft.
Aus diesem Dialog entstanden ist die Smart City Charta. Diese gibt Städten, Kreisen und Gemeinden in Deutschland Orientierung, den digitalen Wandel im Sinne einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung zu gestalten, die mit diesen Transformationsprozessen verbundenen Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die Smart City Charta formuliert zentrale Aufgaben und Fragestellungen für alle, an der digitalen Transformation der Städte, beteiligten Akteure: von EU, Bund, Land und Kommune bis hin zur Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Leitlinien fokussieren auf eine nachhaltige, gemeinwohlorientierte Digitalisierung und stellen zentrale Forderungen auf, wie die Sicherung kommunaler Datenhoheit, die Förderung digitaler Teilhabe und Inklusion und die Schaffung resilienter Systeme. Ziel ist es, eine kommunale Transformation zu fördern, die soziale, ökonomische und ökologische Zielsetzungen in ihrer strategischen Ausgestaltung und praxisorientierten Umsetzung berücksichtigt.
Diese zentralen Leitlinien und Forderungen der Smart City Charta sollen nun in der Dialogplattform weiter konkretisiert und für alle Zielgruppen, die an der digitalen Transformation der Städte beteiligt sind, operationalisiert werden.
Gegenstand des Vorhabens ist die organisatorische und inhaltliche Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortführung der Nationalen Dialogplattform Smart Cities. Auftraggeber sind das für Stadtentwicklung zuständige Bundesministerium und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR); die fachliche Vorbereitung und Feinsteuerung sowie die vertragliche Abwicklung des Vorhabens übernimmt das BBSR. Neben der organisatorischen und inhaltlichen Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung und Moderation der Plattformveranstaltungen nebst deren Dokumentation umfasst die Aufgabe Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Wissenstransfer.
Der gesamte Dialogprozess ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, der Auftragnehmer hat als ständiger Ansprechpartner für Teilnehmer/-innen der Dialogplattform zu fungieren, für externe Anfragen zur Verfügung zu stehen und organisatorische Arbeiten zu übernehmen.
Der Auftrag umfasst auch die Erstellung eines inhaltlichen und organisatorischen Konzeptes für die Fortführung der Dialogplattform auf Grundlage der Ziele, Leitlinien und akteursspezifischen Handlungsempfehlungen der Smart City Charta und der 2021 erschienenen Publikation zu „Datenstrategien für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung“.
Die Aufgaben werden in folgende Leistungsbausteine strukturiert:
I. Erstellung eines Konzeptes zur Fortführung der Nationalen Dialogplattform Smart Cities (1 Monat)
II. Inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen der Dialogplattform Smart Cities
III. Organisation und Moderation von Veranstaltungen der Dialogplattform Smart Cities
IV. Projektsteuerung und Berichterstattung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nationale Dialogplattform Smart Cities 3.0
10.08.90-21.4
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist ein Zukunftstrend von noch nicht absehbarem Ausmaß. Sie wird auch das Verständnis und Funktionieren...”
Kurze Beschreibung
Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist ein Zukunftstrend von noch nicht absehbarem Ausmaß. Sie wird auch das Verständnis und Funktionieren von Städten beeinflussen. Zur Auseinandersetzung mit Fragen der digitalen Transformation auf der städtischen Ebene hat die Bundesregierung auf Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung Mitte 2016 die Nationale Dialogplattform Smart Cities eingerichtet und das für Stadtentwicklung zuständige Ressort mit der Durchführung betraut. Die Dialogplattform setzt sich zusammen aus ca. 70 Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Städte, Kreise und Gemeinden, verschiedener Wissenschaftsorganisationen, von Wirtschafts-, Sozial- und Fachverbänden sowie der Zivilgesellschaft.
Aus diesem Dialog entstanden ist die Smart City Charta. Diese gibt Städten, Kreisen und Gemeinden in Deutschland Orientierung, den digitalen Wandel im Sinne einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung zu gestalten, die mit diesen Transformationsprozessen verbundenen Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die Smart City Charta formuliert zentrale Aufgaben und Fragestellungen für alle, an der digitalen Transformation der Städte, beteiligten Akteure: von EU, Bund, Land und Kommune bis hin zur Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Leitlinien fokussieren auf eine nachhaltige, gemeinwohlorientierte Digitalisierung und stellen zentrale Forderungen auf, wie die Sicherung kommunaler Datenhoheit, die Förderung digitaler Teilhabe und Inklusion und die Schaffung resilienter Systeme. Ziel ist es, eine kommunale Transformation zu fördern, die soziale, ökonomische und ökologische Zielsetzungen in ihrer strategischen Ausgestaltung und praxisorientierten Umsetzung berücksichtigt.
Diese zentralen Leitlinien und Forderungen der Smart City Charta sollen nun in der Dialogplattform weiter konkretisiert und für alle Zielgruppen, die an der digitalen Transformation der Städte beteiligt sind, operationalisiert werden.
Gegenstand des Vorhabens ist die organisatorische und inhaltliche Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortführung der Nationalen Dialogplattform Smart Cities. Auftraggeber sind das für Stadtentwicklung zuständige Bundesministerium und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR); die fachliche Vorbereitung und Feinsteuerung sowie die vertragliche Abwicklung des Vorhabens übernimmt das BBSR. Neben der organisatorischen und inhaltlichen Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung und Moderation der Plattformveranstaltungen nebst deren Dokumentation umfasst die Aufgabe Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Wissenstransfer.
Der gesamte Dialogprozess ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, der Auftragnehmer hat als ständiger Ansprechpartner für Teilnehmer/-innen der Dialogplattform zu fungieren, für externe Anfragen zur Verfügung zu stehen und organisatorische Arbeiten zu übernehmen.
Der Auftrag umfasst auch die Erstellung eines inhaltlichen und organisatorischen Konzeptes für die Fortführung der Dialogplattform auf Grundlage der Ziele, Leitlinien und akteursspezifischen Handlungsempfehlungen der Smart City Charta und der 2021 erschienenen Publikation zu „Datenstrategien für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung“.
Die Aufgaben werden in folgende Leistungsbausteine strukturiert:
I. Erstellung eines Konzeptes zur Fortführung der Nationalen Dialogplattform Smart Cities (1 Monat)
II. Inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen der Dialogplattform Smart Cities
III. Organisation und Moderation von Veranstaltungen der Dialogplattform Smart Cities
IV. Projektsteuerung und Berichterstattung
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 315779.48 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 315779.48 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-15 📅
Datum des Endes: 2023-10-15 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Eignungskriterien
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundekartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 250-662354 (2021-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 315779.48 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Problem- und Aufgabenverständnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodisches Vorgehen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeits- und Zeitplan
Preis (Gewichtung): 20
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 250-662354
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 10.08.90-21.4
Titel: Nationale Dialogplattform Smart Cities 3.0
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Urbanizers Neumüllers Langenbrinck GbR
Postanschrift: Nordufer 15
Postort: BerlinBerlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 308774.06 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 259 474 💰
Quelle: OJS 2022/S 135-386412 (2022-07-12)