Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist ein Zukunftstrend von noch nicht absehbarem Ausmaß. Sie wird auch das Verständnis und Funktionieren von Städten beeinflussen. Zur Auseinandersetzung mit Fragen der digitalen Transformation auf der städtischen Ebene hat die Bundesregierung auf Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung Mitte 2016 die Nationale Dialogplattform Smart Cities eingerichtet und das für Stadtentwicklung zuständige Ressort mit der Durchführung betraut. Die Dialogplattform setzt sich zusammen aus ca. 70 Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Städte, Kreise und Gemeinden, verschiedener Wissenschaftsorganisationen, von Wirtschafts-, Sozial- und Fachverbänden sowie der Zivilgesellschaft. Aus diesem Dialog entstanden ist die Smart City Charta. Diese gibt Städten, Kreisen und Gemeinden in Deutschland Orientierung, den digitalen Wandel im Sinne einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung zu gestalten, die mit diesen Transformationsprozessen verbundenen Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die Smart City Charta formuliert zentrale Aufgaben und Fragestellungen für alle, an der digitalen Transformation der Städte, beteiligten Akteure: von EU, Bund, Land und Kommune bis hin zur Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Leitlinien fokussieren auf eine nachhaltige, gemeinwohlorientierte Digitalisierung und stellen zentrale Forderungen auf, wie die Sicherung kommunaler Datenhoheit, die Förderung digitaler Teilhabe und Inklusion und die Schaffung resilienter Systeme. Ziel ist es, eine kommunale Transformation zu fördern, die soziale, ökonomische und ökologische Zielsetzungen in ihrer strategischen Ausgestaltung und praxisorientierten Umsetzung berücksichtigt. Diese zentralen Leitlinien und Forderungen der Smart City Charta sollen nun in der Dialogplattform weiter konkretisiert und für alle Zielgruppen, die an der digitalen Transformation der Städte beteiligt sind, operationalisiert werden. Gegenstand des Vorhabens ist die organisatorische und inhaltliche Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortführung der Nationalen Dialogplattform Smart Cities. Auftraggeber sind das für Stadtentwicklung zuständige Bundesministerium und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR); die fachliche Vorbereitung und Feinsteuerung sowie die vertragliche Abwicklung des Vorhabens übernimmt das BBSR. Neben der organisatorischen und inhaltlichen Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung und Moderation der Plattformveranstaltungen nebst deren Dokumentation umfasst die Aufgabe Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Wissenstransfer. Der gesamte Dialogprozess ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, der Auftragnehmer hat als ständiger Ansprechpartner für Teilnehmer/-innen der Dialogplattform zu fungieren, für externe Anfragen zur Verfügung zu stehen und organisatorische Arbeiten zu übernehmen. Der Auftrag umfasst auch die Erstellung eines inhaltlichen und organisatorischen Konzeptes für die Fortführung der Dialogplattform auf Grundlage der Ziele, Leitlinien und akteursspezifischen Handlungsempfehlungen der Smart City Charta und der 2021 erschienenen Publikation zu „Datenstrategien für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung“. Die Aufgaben werden in folgende Leistungsbausteine strukturiert: I. Erstellung eines Konzeptes zur Fortführung der Nationalen Dialogplattform Smart Cities (1 Monat) II. Inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen der Dialogplattform Smart Cities III. Organisation und Moderation von Veranstaltungen der Dialogplattform Smart Cities IV. Projektsteuerung und Berichterstattung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 10.08.90-21.4
Kurze Beschreibung:
Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist ein Zukunftstrend von noch nicht absehbarem Ausmaß. Sie wird auch das Verständnis und Funktionieren von Städten beeinflussen. Zur Auseinandersetzung mit Fragen der digitalen Transformation auf der städtischen Ebene hat die Bundesregierung auf Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung Mitte 2016 die Nationale Dialogplattform Smart Cities eingerichtet und das für Stadtentwicklung zuständige Ressort mit der Durchführung betraut. Die Dialogplattform setzt sich zusammen aus ca. 70 Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Städte, Kreise und Gemeinden, verschiedener Wissenschaftsorganisationen, von Wirtschafts-, Sozial- und Fachverbänden sowie der Zivilgesellschaft.
Aus diesem Dialog entstanden ist die Smart City Charta. Diese gibt Städten, Kreisen und Gemeinden in Deutschland Orientierung, den digitalen Wandel im Sinne einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung zu gestalten, die mit diesen Transformationsprozessen verbundenen Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die Smart City Charta formuliert zentrale Aufgaben und Fragestellungen für alle, an der digitalen Transformation der Städte, beteiligten Akteure: von EU, Bund, Land und Kommune bis hin zur Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Leitlinien fokussieren auf eine nachhaltige, gemeinwohlorientierte Digitalisierung und stellen zentrale Forderungen auf, wie die Sicherung kommunaler Datenhoheit, die Förderung digitaler Teilhabe und Inklusion und die Schaffung resilienter Systeme. Ziel ist es, eine kommunale Transformation zu fördern, die soziale, ökonomische und ökologische Zielsetzungen in ihrer strategischen Ausgestaltung und praxisorientierten Umsetzung berücksichtigt.
Diese zentralen Leitlinien und Forderungen der Smart City Charta sollen nun in der Dialogplattform weiter konkretisiert und für alle Zielgruppen, die an der digitalen Transformation der Städte beteiligt sind, operationalisiert werden.
Gegenstand des Vorhabens ist die organisatorische und inhaltliche Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortführung der Nationalen Dialogplattform Smart Cities. Auftraggeber sind das für Stadtentwicklung zuständige Bundesministerium und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR); die fachliche Vorbereitung und Feinsteuerung sowie die vertragliche Abwicklung des Vorhabens übernimmt das BBSR. Neben der organisatorischen und inhaltlichen Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung und Moderation der Plattformveranstaltungen nebst deren Dokumentation umfasst die Aufgabe Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Wissenstransfer.
Der gesamte Dialogprozess ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, der Auftragnehmer hat als ständiger Ansprechpartner für Teilnehmer/-innen der Dialogplattform zu fungieren, für externe Anfragen zur Verfügung zu stehen und organisatorische Arbeiten zu übernehmen.
Der Auftrag umfasst auch die Erstellung eines inhaltlichen und organisatorischen Konzeptes für die Fortführung der Dialogplattform auf Grundlage der Ziele, Leitlinien und akteursspezifischen Handlungsempfehlungen der Smart City Charta und der 2021 erschienenen Publikation zu „Datenstrategien für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung“.
Die Aufgaben werden in folgende Leistungsbausteine strukturiert:
I. Erstellung eines Konzeptes zur Fortführung der Nationalen Dialogplattform Smart Cities (1 Monat)
II. Inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen der Dialogplattform Smart Cities
III. Organisation und Moderation von Veranstaltungen der Dialogplattform Smart Cities
IV. Projektsteuerung und Berichterstattung
Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist ein Zukunftstrend von noch nicht absehbarem Ausmaß. Sie wird auch das Verständnis und Funktionieren von Städten beeinflussen. Zur Auseinandersetzung mit Fragen der digitalen Transformation auf der städtischen Ebene hat die Bundesregierung auf Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung Mitte 2016 die Nationale Dialogplattform Smart Cities eingerichtet und das für Stadtentwicklung zuständige Ressort mit der Durchführung betraut. Die Dialogplattform setzt sich zusammen aus ca. 70 Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Städte, Kreise und Gemeinden, verschiedener Wissenschaftsorganisationen, von Wirtschafts-, Sozial- und Fachverbänden sowie der Zivilgesellschaft.
Aus diesem Dialog entstanden ist die Smart City Charta. Diese gibt Städten, Kreisen und Gemeinden in Deutschland Orientierung, den digitalen Wandel im Sinne einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung zu gestalten, die mit diesen Transformationsprozessen verbundenen Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die Smart City Charta formuliert zentrale Aufgaben und Fragestellungen für alle, an der digitalen Transformation der Städte, beteiligten Akteure: von EU, Bund, Land und Kommune bis hin zur Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Leitlinien fokussieren auf eine nachhaltige, gemeinwohlorientierte Digitalisierung und stellen zentrale Forderungen auf, wie die Sicherung kommunaler Datenhoheit, die Förderung digitaler Teilhabe und Inklusion und die Schaffung resilienter Systeme. Ziel ist es, eine kommunale Transformation zu fördern, die soziale, ökonomische und ökologische Zielsetzungen in ihrer strategischen Ausgestaltung und praxisorientierten Umsetzung berücksichtigt.
Diese zentralen Leitlinien und Forderungen der Smart City Charta sollen nun in der Dialogplattform weiter konkretisiert und für alle Zielgruppen, die an der digitalen Transformation der Städte beteiligt sind, operationalisiert werden.
Gegenstand des Vorhabens ist die organisatorische und inhaltliche Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortführung der Nationalen Dialogplattform Smart Cities. Auftraggeber sind das für Stadtentwicklung zuständige Bundesministerium und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR); die fachliche Vorbereitung und Feinsteuerung sowie die vertragliche Abwicklung des Vorhabens übernimmt das BBSR. Neben der organisatorischen und inhaltlichen Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung und Moderation der Plattformveranstaltungen nebst deren Dokumentation umfasst die Aufgabe Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Wissenstransfer.
Der gesamte Dialogprozess ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, der Auftragnehmer hat als ständiger Ansprechpartner für Teilnehmer/-innen der Dialogplattform zu fungieren, für externe Anfragen zur Verfügung zu stehen und organisatorische Arbeiten zu übernehmen.
Der Auftrag umfasst auch die Erstellung eines inhaltlichen und organisatorischen Konzeptes für die Fortführung der Dialogplattform auf Grundlage der Ziele, Leitlinien und akteursspezifischen Handlungsempfehlungen der Smart City Charta und der 2021 erschienenen Publikation zu „Datenstrategien für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung“.
Die Aufgaben werden in folgende Leistungsbausteine strukturiert:
I. Erstellung eines Konzeptes zur Fortführung der Nationalen Dialogplattform Smart Cities (1 Monat)
II. Inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen der Dialogplattform Smart Cities
III. Organisation und Moderation von Veranstaltungen der Dialogplattform Smart Cities
IV. Projektsteuerung und Berichterstattung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-24 📅
Datum des Beginns: 2022-04-15 📅
Datum des Endes: 2023-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 250-662354
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist ein Zukunftstrend von noch nicht absehbarem Ausmaß. Sie wird auch das Verständnis und Funktionieren von Städten beeinflussen. Zur Auseinandersetzung mit Fragen der digitalen Transformation auf der städtischen Ebene hat die Bundesregierung auf Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung Mitte 2016 die Nationale Dialogplattform Smart Cities eingerichtet und das für Stadtentwicklung zuständige Ressort mit der Durchführung betraut. Die Dialogplattform setzt sich zusammen aus ca. 70 Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Städte, Kreise und Gemeinden, verschiedener Wissenschaftsorganisationen, von Wirtschafts-, Sozial- und Fachverbänden sowie der Zivilgesellschaft.
Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist ein Zukunftstrend von noch nicht absehbarem Ausmaß. Sie wird auch das Verständnis und Funktionieren von Städten beeinflussen. Zur Auseinandersetzung mit Fragen der digitalen Transformation auf der städtischen Ebene hat die Bundesregierung auf Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung Mitte 2016 die Nationale Dialogplattform Smart Cities eingerichtet und das für Stadtentwicklung zuständige Ressort mit der Durchführung betraut. Die Dialogplattform setzt sich zusammen aus ca. 70 Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Städte, Kreise und Gemeinden, verschiedener Wissenschaftsorganisationen, von Wirtschafts-, Sozial- und Fachverbänden sowie der Zivilgesellschaft.
Aus diesem Dialog entstanden ist die Smart City Charta. Diese gibt Städten, Kreisen und Gemeinden in Deutschland Orientierung, den digitalen Wandel im Sinne einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung zu gestalten, die mit diesen Transformationsprozessen verbundenen Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die Smart City Charta formuliert zentrale Aufgaben und Fragestellungen für alle, an der digitalen Transformation der Städte, beteiligten Akteure: von EU, Bund, Land und Kommune bis hin zur Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Leitlinien fokussieren auf eine nachhaltige, gemeinwohlorientierte Digitalisierung und stellen zentrale Forderungen auf, wie die Sicherung kommunaler Datenhoheit, die Förderung digitaler Teilhabe und Inklusion und die Schaffung resilienter Systeme. Ziel ist es, eine kommunale Transformation zu fördern, die soziale, ökonomische und ökologische Zielsetzungen in ihrer strategischen Ausgestaltung und praxisorientierten Umsetzung berücksichtigt.
Aus diesem Dialog entstanden ist die Smart City Charta. Diese gibt Städten, Kreisen und Gemeinden in Deutschland Orientierung, den digitalen Wandel im Sinne einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung zu gestalten, die mit diesen Transformationsprozessen verbundenen Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die Smart City Charta formuliert zentrale Aufgaben und Fragestellungen für alle, an der digitalen Transformation der Städte, beteiligten Akteure: von EU, Bund, Land und Kommune bis hin zur Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Leitlinien fokussieren auf eine nachhaltige, gemeinwohlorientierte Digitalisierung und stellen zentrale Forderungen auf, wie die Sicherung kommunaler Datenhoheit, die Förderung digitaler Teilhabe und Inklusion und die Schaffung resilienter Systeme. Ziel ist es, eine kommunale Transformation zu fördern, die soziale, ökonomische und ökologische Zielsetzungen in ihrer strategischen Ausgestaltung und praxisorientierten Umsetzung berücksichtigt.
Diese zentralen Leitlinien und Forderungen der Smart City Charta sollen nun in der Dialogplattform weiter konkretisiert und für alle Zielgruppen, die an der digitalen Transformation der Städte beteiligt sind, operationalisiert werden.
Gegenstand des Vorhabens ist die organisatorische und inhaltliche Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortführung der Nationalen Dialogplattform Smart Cities. Auftraggeber sind das für Stadtentwicklung zuständige Bundesministerium und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR); die fachliche Vorbereitung und Feinsteuerung sowie die vertragliche Abwicklung des Vorhabens übernimmt das BBSR. Neben der organisatorischen und inhaltlichen Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung und Moderation der Plattformveranstaltungen nebst deren Dokumentation umfasst die Aufgabe Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Wissenstransfer.
Gegenstand des Vorhabens ist die organisatorische und inhaltliche Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortführung der Nationalen Dialogplattform Smart Cities. Auftraggeber sind das für Stadtentwicklung zuständige Bundesministerium und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR); die fachliche Vorbereitung und Feinsteuerung sowie die vertragliche Abwicklung des Vorhabens übernimmt das BBSR. Neben der organisatorischen und inhaltlichen Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung und Moderation der Plattformveranstaltungen nebst deren Dokumentation umfasst die Aufgabe Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Wissenstransfer.
Der gesamte Dialogprozess ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, der Auftragnehmer hat als ständiger Ansprechpartner für Teilnehmer/-innen der Dialogplattform zu fungieren, für externe Anfragen zur Verfügung zu stehen und organisatorische Arbeiten zu übernehmen.
Der gesamte Dialogprozess ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, der Auftragnehmer hat als ständiger Ansprechpartner für Teilnehmer/-innen der Dialogplattform zu fungieren, für externe Anfragen zur Verfügung zu stehen und organisatorische Arbeiten zu übernehmen.
Der Auftrag umfasst auch die Erstellung eines inhaltlichen und organisatorischen Konzeptes für die Fortführung der Dialogplattform auf Grundlage der Ziele, Leitlinien und akteursspezifischen Handlungsempfehlungen der Smart City Charta und der 2021 erschienenen Publikation zu „Datenstrategien für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung“.
Der Auftrag umfasst auch die Erstellung eines inhaltlichen und organisatorischen Konzeptes für die Fortführung der Dialogplattform auf Grundlage der Ziele, Leitlinien und akteursspezifischen Handlungsempfehlungen der Smart City Charta und der 2021 erschienenen Publikation zu „Datenstrategien für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung“.
Die Aufgaben werden in folgende Leistungsbausteine strukturiert:
I. Erstellung eines Konzeptes zur Fortführung der Nationalen Dialogplattform Smart Cities (1 Monat)
II. Inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen der Dialogplattform Smart Cities
III. Organisation und Moderation von Veranstaltungen der Dialogplattform Smart Cities
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe Eignungskriterien
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 250-662354 (2021-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 315779.48 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge