Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau LKA Asservatenlager und KMBD Zwischenlager Biesenthal, Netzersatzanlage
FFO-L-30019946”
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgungsanlagen📦
Kurze Beschreibung: Netzersatzanlage.
1️⃣
Ort der Leistung: Barnim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: LKA Asservatenlager/KMBD Zwischenlager
16359 Biesenthal
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung / Montage und Inbetriebnahme zentrales Stromversorgungssystem, Nennleistung 200kVA/180kW. Überbrückungszeit mind. 2 Min bei 200 kAV u. 90 Min. bei 113 kVA.”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung / Montage und Inbetriebnahme zentrales Stromversorgungssystem, Nennleistung 200kVA/180kW. Überbrückungszeit mind. 2 Min bei 200 kAV u. 90 Min. bei 113 kVA.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-03 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.blb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.594623.de
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de#
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.blb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.594623.de
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de#
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.blb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.594623.de
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de#
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-17
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): -
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): -
“Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Angeboten ist nur über den Vergabemarktplatz Brandenburg möglich. Benutzen Sie dazu das Bietertool des...”
Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Angeboten ist nur über den Vergabemarktplatz Brandenburg möglich. Benutzen Sie dazu das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z. B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
Sie können direkt über den Kommunikationsbereich der Vergabestelle eigene Nachrichten zukommen lassen.
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z. B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Es erfolgt kein Versand der Ausschreibungsunterlagen.
Wichtig! Elektronische Angebotsabgabe:
Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDYMYG.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht Unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen – Vergabeprüfstelle”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 103
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 33158181199 📠
Quelle: OJS 2021/S 032-078693 (2021-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 126232.78 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung / Montage und Inbetriebnahme zentrales Stromversorgungssystem, Nennleistung 200 kVA/180 kW. Überbrückungszeit mind. 2 Min bei 200 kAV u. 90 Min....”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung / Montage und Inbetriebnahme zentrales Stromversorgungssystem, Nennleistung 200 kVA/180 kW. Überbrückungszeit mind. 2 Min bei 200 kAV u. 90 Min. bei 113 kVA.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 032-078693
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4300131811
Titel: Auftragsvergabe Forth Elektrotechnik GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Forth Elektrotechnik GmbH
Postanschrift: Coppistraße 1d
Postort: Eberswalde
Postleitzahl: 16227
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Barnim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 126232.78 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDYMFE
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht Unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 107-278592 (2021-05-31)