Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese
für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt ist, ein vorläufiger Jahresabschlussbericht für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr) beizubringen.
- Erklärung des Bieters, dass dieser über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese für die gesamte Laufzeit des Vertrags vorhält, mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen über mindestens 10 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 5 Mio. € bei Sachschäden. Ausreichend ist eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender
Versicherungsschutz gewährt wird. Bei Versicherungen mit Pauschalabdeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert ist.
- Erklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannten Erklärungen verfügen haben gleichwertige Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.