Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, bei dem die Zentrale Vergabestelle im Teilnahmewettbewerb in der ersten Stufe 3 Bewerber aufgrund ihrer Eignung auswählt und diese dann zur Angebotsabgabe auffordert. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind wegen Punktgleichheit mehr als 3 Bewerbungen bestplatziert, werden alle diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert:
1. Angaben zum Bewerber: Der Bewerber wird gebeten, die im folgenden gelisteten Angaben zum Unternehmen zu machen (maximal 4 DIN A4-Seiten je Unternehmen). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe durch Unterauftragnehmer sind diese Angaben durch alle beteiligten Unternehmen zu erbringen.
— Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur),
— Leistungsspektrum und Kerngeschäft,
— Falls zutreffend: Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen,
— Für das Erbringen der Leistung vorgesehene Bereiche des Bewerbers.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern oder bei Bewerbergemeinschaften ist die Verteilung der Aufgaben und Kompetenzschwerpunkte zwischen den beteiligten Organisationen für die Leistungserbringung für das vorliegende Vorhaben darzustellen.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers
Am bestplatziertesten sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der bekanntgemachten Eignungskriterien die meisten Bewertungspunkte unter den Bewerbern erhalten.
Ein Bewerber kann maximal 100 Punkte erreichen. Gefordert ist eine Mindestpunktzahl von 40 Punkten. Bewerber, die weniger als 40 Punkte erreichen, sind nicht geeignet und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Anmerkung: Sofern Referenzen eines Bewerbers für mehrere der geforderten Nachweise relevant sind, können diese auch mehrfach genannt werden.
2.1 Personelle Ausstattung
Anzugeben ist jeweils die Mitarbeiterzahl in den für das Erbringen der Leistung vorgesehenen Bereichen des Bewerbers im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, z. B. 2019 (max. 10 DIN A4-Seiten).
Gesamtzahl der Mitarbeiter: Geforderte Mindestanzahl: 30
Anzahl der Mitarbeiter mit Tätigkeitsschwerpunkt mit Bezug zur Notfallversorgung:
— Geforderte Mindestanzahl: 10,
— Bewertungspunkte:
—— 2 Punkte bei mehr als 20 Mitarbeitern,
—— 4 Punkte bei mehr als 50 Mitarbeitern,
—— 5 Punkte bei mehr als 100 Mitarbeitern.
Anzahl der Mitarbeiter mit Tätigkeitsschwerpunkt mit Bezug zu datenverarbeitenden Systemen, Datenanalyse und/oder Registern:
— Geforderte Mindestanzahl: 10,
— Bewertungspunkte:
—— 2 Punkte bei mehr als 20 Mitarbeitern,
—— 4 Punkte bei mehr als 50 Mitarbeitern,
—— 5 Punkte bei mehr als 100 Mitarbeitern.
Anzahl der Mitarbeiter mit Tätigkeitsschwerpunkt in der medizinischen Forschung:
— Geforderte Mindestanzahl: 5,
— Bewertungspunkte:
—— 2 Punkte bei mehr als 10 Mitarbeitern,
—— 4 Punkte bei mehr als 20 Mitarbeitern,
—— 5 Punkte bei mehr als 50 Mitarbeitern.
Mitarbeiter, deren Tätigkeitsschwerpunkt mehreren Kategorien zuzuordnen ist, sind in jeder der Kategorien mitzuzählen.
2.1.1 Wissenschaftliche Projekte
Der Bewerber wird um Angabe von wissenschaftlichen Projekten gebeten, an denen die für das Erbringen der Leistung vorgesehenen Bereiche des Bewerbers beteiligt sind oder waren. Zu jedem der referenzierten Projekte wird eine Kurzdarstellung (je max. 1 DIN A4-Seite) erbeten.
Die referenzierten Projekte müssen folgenden Kriterien genügen:
— Der inhaltliche Schwerpunkt liegt im Bereich der Notfallversorgung,
— Der Projektumfang muss ein Arbeitsvolumen von mindestens einem Personenjahr umfassen,
— Bei bereits beendeten Projekten darf der Abschluss des Projekts nicht vor 2016 liegen,
— Bei noch laufenden Projekten darf der Start des Projekts nicht später als 2019 stattgefunden haben.
Durch den Bewerber sind mindestens 2 und maximal 5 wissenschaftliche Projekte anzugeben.
Mindestens eines der Projekte wird/wurde durch Personal des Bewerbers oder seines eignungsleihenden Unterauftragnehmers geleitet.
Die Anzahl der angegebenen wissenschaftlichen Projekte wird wie folgt bewertet:
— Bewertungspunkte:
—— 8 Punkte bei Angabe von 3 Projekten,
—— 15 Punkte bei Angabe von 4 Projekten,
—— 20 Punkte bei Angabe von 5 Projekten.
2.1.2 Publikationen zur Notfallversorgung
Der Bewerber wird um Angabe von medizinisch-wissenschaftlichen Publikationen gebeten, an denen die für das Erbringen der Leistung vorgesehenen Bereiche des Bewerbers beteiligt waren. Erbeten wird eine Liste der Publikationen.
Die referenzierten Publikationen müssen folgenden Kriterien genügen:
— Der inhaltliche Schwerpunkt liegt im Bereich der Notfallversorgung,
— Die Veröffentlichung erfolgte in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift oder auf einem wissenschaftlichen Kongress,
— Das Veröffentlichungsdatum liegt nicht vor 2015,
— Der Erstautor war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Mitarbeiter des Bewerbers.
Die Anzahl der angegebenen wissenschaftlichen Publikationen wird wie folgt bewertet:
— Geforderte Mindestanzahl: 5,
— Bewertungspunkte:
—— 8 Punkte bei Angabe von 10 Publikationen,
—— 13 Punkte bei Angabe von 15 Publikationen,
—— 17 Punkte bei Angabe von 20 Publikationen,
—— 20 Punkte bei Angabe von 25 Publikationen.
(Fortführung in III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit)