Die in Los 1a (Medizinstrategische Beratung) und Los 1b (Wirtschaftliche Beratung) zu erbringenden Leistungen werden durch die in Los 2 (Medizinstrategische und wirtschaftliche Beratung – Prüfung) definierte Leistung geprüft. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird festgelegt, dass ein Bewerber, der einen Antrag auf Teilnahme für Los 1a und/oder Los 1b stellt, nicht ebenso einen Antrag auf Teilnahme für Los 2 stellen kann und andersherum.