Projekt F 2520 Entwicklung eines praxisorientierten Kriterien- und Regelsystems zur Optimierung von Risikobewertungen -- Teilprojekt 1: Experteninterviews
Die Risikobewertung ist das wesentliche Element, um die Sicherheit von Produkten vor dem Inverkehrbringen durch Hersteller und nach ihrer Bereitstellung am Markt durch Marktüberwachungsbehörden zu beurteilen. Bei der Risikobewertung durch die Marktüberwachungsbehörden werden der Schweregrad einer möglichen Verletzung und die Eintrittswahrscheinlichkeit miteinander verknüpft und ein Risiko (ernst, hoch, mittel, niedrig oder kein Risiko) ermittelt. Je nach Risikograd leiten die Behörden Maßnahmen ein, die Konsequenzen für Wirtschaftsakteure oder Nutzergruppen haben. Die Ermittlung des Risikogrades ist komplex, weil verschiedene Faktoren (Nutzergruppen, Szenarien und Einzelhandlungen, Art und Ort der Verletzung, Schweregrad der Verletzung, Eigenschaften des Produktes etc.) miteinander kombiniert werden. Die Ermittlung und Festlegung von Ereignisketten und die Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeiten sind derzeit höchst subjektive Vorgänge, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
Ziel des Projektes ist es daher, vorhandene Informationen, Wissen und verwendete Informationsquellen durch qualitative Interviews mit Fachleuten zu erschließen, auszuwerten und miteinander zu verknüpfen. Hieraus soll ein Kriterien- und Regelsystem erstellt werden, mit dessen Hilfe Ereignisketten für unterschiedliche Produktgruppen, Produkteigenschaften oder -merkmale und Verletzungsszenarien standardisiert werden. Um unterschiedliche Sichtweisen (Vorgehensweise, Prioritäten etc.) auf die Risikobewertungen zu beleuchten, sollen bspw. semistrukturierte Interviews mit mindestens 2 divergenten Fachgruppen in 2 Phasen (orientierend und vertiefend) durchgeführt werden.
In einem weiteren parallellaufenden Projekt werden mittels maschineller Lernverfahren Unfall- und Rückrufdatenbanken sowie andere Quellen mit Produktbezug analysiert. Dadurch sollen vertiefende Erkenntnisse zum tatsächlichen Unfallgeschehen und zu Eintrittswahrscheinlichkeiten generiert werden (Eigenforschungsanteil der BAuA). Erkenntnisse aus beiden Projekten werden in einem kontinuierlichen Prozess während der Projektlaufzeit ausgetauscht und sinnvoll implementiert.
Im Anschluss wird mit einem geeigneten Verfahren (z. B. Delphistudie, digitalisierte Fokusgruppen) ein konsensbasierter — eventuell modular aufgebauter — Leitfaden entwickelt. Der regelbasierte Leitfaden wird abschließend von ausgewählten Fachleuten in einem Workshop hinsichtlich seiner Gebrauchstauglichkeit evaluiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: BAuA-550144-F 2520-Fu
Kurze Beschreibung:
“Die Risikobewertung ist das wesentliche Element, um die Sicherheit von Produkten vor dem Inverkehrbringen durch Hersteller und nach ihrer Bereitstellung am...”
Kurze Beschreibung
Die Risikobewertung ist das wesentliche Element, um die Sicherheit von Produkten vor dem Inverkehrbringen durch Hersteller und nach ihrer Bereitstellung am Markt durch Marktüberwachungsbehörden zu beurteilen. Bei der Risikobewertung durch die Marktüberwachungsbehörden werden der Schweregrad einer möglichen Verletzung und die Eintrittswahrscheinlichkeit miteinander verknüpft und ein Risiko (ernst, hoch, mittel, niedrig oder kein Risiko) ermittelt. Je nach Risikograd leiten die Behörden Maßnahmen ein, die Konsequenzen für Wirtschaftsakteure oder Nutzergruppen haben. Die Ermittlung des Risikogrades ist komplex, weil verschiedene Faktoren (Nutzergruppen, Szenarien und Einzelhandlungen, Art und Ort der Verletzung, Schweregrad der Verletzung, Eigenschaften des Produktes etc.) miteinander kombiniert werden. Die Ermittlung und Festlegung von Ereignisketten und die Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeiten sind derzeit höchst subjektive Vorgänge, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
“Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform...”
Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.
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Quelle: OJS 2021/S 077-197796 (2021-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 167 350 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge