Der Projektträger unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Etablierung eines auch international anschlussfähigen Ökosystems für einen digitalen Bildungsraum. Dies umfasst die Unterstützung beim inhaltlich-technischen Aufbau der Nationalen Bildungsplattform als Kern und Teil des nationalen Bildungsraums einschließlich Qualitäts- und Umsetzungskontrolle, die Mitwirkung an der Etablierung eines nachhaltigen Betriebs- und Betreiberkonzeptes, die Unterstützung bei der Beleuchtung grundsätzlicher Aspekte des Vorgehens in ihren Bezügen zu Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Koordinierung, Durchführung, Neu- und Weiterentwicklung von strategischen Initiativen, Fördermaßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen BMBF, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur nachhaltigen Etablierung des o. g. Ökosystems und seiner Schlüsselkomponenten wie bspw. die Nationale Bildungsplattform. Die Unterstützung des AN umfasst neben dem skizzierten Aufbau und Leistungen zur Etablierung eines Betriebs auch das Monitoring der Themenbereiche, konzeptionelle Entwicklungsarbeiten, die Betreuung und Abwicklung des Projektfördergeschäftes (z. B. Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen im Kontext des digitalen Bildungsraumes, umfassende Unterstützung bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Anträgen durch die Erstellung einschlägiger seitens BMBF unterschriftsreifer Bescheidentwürfe dazu, Nachweisprüfung) sowie die Organisation, Koordination und Begleitung des Dialogs mit der Fachöffentlichkeit und die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen. Darüber hinaus unterstützt der AN den AG fachlich bei der Erstellung von fachspezifischen Beiträgen und der Beantwortung von einschlägigen Anfragen jeglicher Art (des Deutschen Bundestages, der Medien, der Öffentlichkeit usw.). Dabei stehen zunehmend auch kokreative Formate zur Erschließung von Themen im BMBF – auch und insbesondere mit verschiedenen externen Ideengebern, Experten, Stakeholdern und Partnern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft – einerseits und andererseits agiles Arbeiten zwischen Mitarbeitern von AG und AN im Vordergrund. Weiterhin erfolgt eine Unterstützung des AG bei Vergabeverfahren in den einschlägigen Kontexten, wenn der Auftragswert 25 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) erreicht bzw. überschreitet (u. a. Erstellung der Leistungsbeschreibung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 04514-3/3(2021)
Kurze Beschreibung:
Der Projektträger unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Etablierung eines auch international anschlussfähigen Ökosystems für einen digitalen Bildungsraum. Dies umfasst die Unterstützung beim inhaltlich-technischen Aufbau der Nationalen Bildungsplattform als Kern und Teil des nationalen Bildungsraums einschließlich Qualitäts- und Umsetzungskontrolle, die Mitwirkung an der Etablierung eines nachhaltigen Betriebs- und Betreiberkonzeptes, die Unterstützung bei der Beleuchtung grundsätzlicher Aspekte des Vorgehens in ihren Bezügen zu Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Koordinierung, Durchführung, Neu- und Weiterentwicklung von strategischen Initiativen, Fördermaßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen BMBF, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur nachhaltigen Etablierung des o. g. Ökosystems und seiner Schlüsselkomponenten wie bspw. die Nationale Bildungsplattform.
Die Unterstützung des AN umfasst neben dem skizzierten Aufbau und Leistungen zur Etablierung eines Betriebs auch das Monitoring der Themenbereiche, konzeptionelle Entwicklungsarbeiten, die Betreuung und Abwicklung des Projektfördergeschäftes (z. B. Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen im Kontext des digitalen Bildungsraumes, umfassende Unterstützung bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Anträgen durch die Erstellung einschlägiger seitens BMBF unterschriftsreifer Bescheidentwürfe dazu, Nachweisprüfung) sowie die Organisation, Koordination und Begleitung des Dialogs mit der Fachöffentlichkeit und die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.
Darüber hinaus unterstützt der AN den AG fachlich bei der Erstellung von fachspezifischen Beiträgen und der Beantwortung von einschlägigen Anfragen jeglicher Art (des Deutschen Bundestages, der Medien, der Öffentlichkeit usw.). Dabei stehen zunehmend auch kokreative Formate zur Erschließung von Themen im BMBF – auch und insbesondere mit verschiedenen externen Ideengebern, Experten, Stakeholdern und Partnern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft – einerseits und andererseits agiles Arbeiten zwischen Mitarbeitern von AG und AN im Vordergrund.
Weiterhin erfolgt eine Unterstützung des AG bei Vergabeverfahren in den einschlägigen Kontexten, wenn der Auftragswert 25 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) erreicht bzw. überschreitet (u. a. Erstellung der Leistungsbeschreibung).
Der Projektträger unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Etablierung eines auch international anschlussfähigen Ökosystems für einen digitalen Bildungsraum. Dies umfasst die Unterstützung beim inhaltlich-technischen Aufbau der Nationalen Bildungsplattform als Kern und Teil des nationalen Bildungsraums einschließlich Qualitäts- und Umsetzungskontrolle, die Mitwirkung an der Etablierung eines nachhaltigen Betriebs- und Betreiberkonzeptes, die Unterstützung bei der Beleuchtung grundsätzlicher Aspekte des Vorgehens in ihren Bezügen zu Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Koordinierung, Durchführung, Neu- und Weiterentwicklung von strategischen Initiativen, Fördermaßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen BMBF, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur nachhaltigen Etablierung des o. g. Ökosystems und seiner Schlüsselkomponenten wie bspw. die Nationale Bildungsplattform.
Die Unterstützung des AN umfasst neben dem skizzierten Aufbau und Leistungen zur Etablierung eines Betriebs auch das Monitoring der Themenbereiche, konzeptionelle Entwicklungsarbeiten, die Betreuung und Abwicklung des Projektfördergeschäftes (z. B. Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen im Kontext des digitalen Bildungsraumes, umfassende Unterstützung bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Anträgen durch die Erstellung einschlägiger seitens BMBF unterschriftsreifer Bescheidentwürfe dazu, Nachweisprüfung) sowie die Organisation, Koordination und Begleitung des Dialogs mit der Fachöffentlichkeit und die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.
Darüber hinaus unterstützt der AN den AG fachlich bei der Erstellung von fachspezifischen Beiträgen und der Beantwortung von einschlägigen Anfragen jeglicher Art (des Deutschen Bundestages, der Medien, der Öffentlichkeit usw.). Dabei stehen zunehmend auch kokreative Formate zur Erschließung von Themen im BMBF – auch und insbesondere mit verschiedenen externen Ideengebern, Experten, Stakeholdern und Partnern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft – einerseits und andererseits agiles Arbeiten zwischen Mitarbeitern von AG und AN im Vordergrund.
Weiterhin erfolgt eine Unterstützung des AG bei Vergabeverfahren in den einschlägigen Kontexten, wenn der Auftragswert 25 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) erreicht bzw. überschreitet (u. a. Erstellung der Leistungsbeschreibung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-19 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 075-192160
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Es wird eine Preisobergrenze für die Grundlaufzeit in Höhe von 20 Mio. EUR (netto) festgesetzt und für den Verlängerungszeitraum in Höhe von 14 Mio. EUR (netto). Angebote deren Angebotspreis über der jeweiligen Preisgrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Es wird eine Preisobergrenze für die Grundlaufzeit in Höhe von 20 Mio. EUR (netto) festgesetzt und für den Verlängerungszeitraum in Höhe von 14 Mio. EUR (netto). Angebote deren Angebotspreis über der jeweiligen Preisgrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Projektträger unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Etablierung eines auch international anschlussfähigen Ökosystems für einen digitalen Bildungsraum. Dies umfasst die Unterstützung beim inhaltlich-technischen Aufbau der Nationalen Bildungsplattform als Kern und Teil des nationalen Bildungsraums einschließlich Qualitäts- und Umsetzungskontrolle, die Mitwirkung an der Etablierung eines nachhaltigen Betriebs- und Betreiberkonzeptes, die Unterstützung bei der Beleuchtung grundsätzlicher Aspekte des Vorgehens in ihren Bezügen zu Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Koordinierung, Durchführung, Neu- und Weiterentwicklung von strategischen Initiativen, Fördermaßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen BMBF, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur nachhaltigen Etablierung des o. g. Ökosystems und seiner Schlüsselkomponenten wie bspw. die Nationale Bildungsplattform.
Der Projektträger unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Etablierung eines auch international anschlussfähigen Ökosystems für einen digitalen Bildungsraum. Dies umfasst die Unterstützung beim inhaltlich-technischen Aufbau der Nationalen Bildungsplattform als Kern und Teil des nationalen Bildungsraums einschließlich Qualitäts- und Umsetzungskontrolle, die Mitwirkung an der Etablierung eines nachhaltigen Betriebs- und Betreiberkonzeptes, die Unterstützung bei der Beleuchtung grundsätzlicher Aspekte des Vorgehens in ihren Bezügen zu Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Koordinierung, Durchführung, Neu- und Weiterentwicklung von strategischen Initiativen, Fördermaßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen BMBF, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur nachhaltigen Etablierung des o. g. Ökosystems und seiner Schlüsselkomponenten wie bspw. die Nationale Bildungsplattform.
Die Unterstützung des AN umfasst neben dem skizzierten Aufbau und Leistungen zur Etablierung eines Betriebs auch das Monitoring der Themenbereiche, konzeptionelle Entwicklungsarbeiten, die Betreuung und Abwicklung des Projektfördergeschäftes (z. B. Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen im Kontext des digitalen Bildungsraumes, umfassende Unterstützung bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Anträgen durch die Erstellung einschlägiger seitens BMBF unterschriftsreifer Bescheidentwürfe dazu, Nachweisprüfung) sowie die Organisation, Koordination und Begleitung des Dialogs mit der Fachöffentlichkeit und die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.
Die Unterstützung des AN umfasst neben dem skizzierten Aufbau und Leistungen zur Etablierung eines Betriebs auch das Monitoring der Themenbereiche, konzeptionelle Entwicklungsarbeiten, die Betreuung und Abwicklung des Projektfördergeschäftes (z. B. Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen im Kontext des digitalen Bildungsraumes, umfassende Unterstützung bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Anträgen durch die Erstellung einschlägiger seitens BMBF unterschriftsreifer Bescheidentwürfe dazu, Nachweisprüfung) sowie die Organisation, Koordination und Begleitung des Dialogs mit der Fachöffentlichkeit und die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.
Darüber hinaus unterstützt der AN den AG fachlich bei der Erstellung von fachspezifischen Beiträgen und der Beantwortung von einschlägigen Anfragen jeglicher Art (des Deutschen Bundestages, der Medien, der Öffentlichkeit usw.). Dabei stehen zunehmend auch kokreative Formate zur Erschließung von Themen im BMBF – auch und insbesondere mit verschiedenen externen Ideengebern, Experten, Stakeholdern und Partnern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft – einerseits und andererseits agiles Arbeiten zwischen Mitarbeitern von AG und AN im Vordergrund.
Darüber hinaus unterstützt der AN den AG fachlich bei der Erstellung von fachspezifischen Beiträgen und der Beantwortung von einschlägigen Anfragen jeglicher Art (des Deutschen Bundestages, der Medien, der Öffentlichkeit usw.). Dabei stehen zunehmend auch kokreative Formate zur Erschließung von Themen im BMBF – auch und insbesondere mit verschiedenen externen Ideengebern, Experten, Stakeholdern und Partnern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft – einerseits und andererseits agiles Arbeiten zwischen Mitarbeitern von AG und AN im Vordergrund.
Weiterhin erfolgt eine Unterstützung des AG bei Vergabeverfahren in den einschlägigen Kontexten, wenn der Auftragswert 25 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) erreicht bzw. überschreitet (u. a. Erstellung der Leistungsbeschreibung).
S. Ziffer II.1.4) und Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: BMBF-Bonn
Es wird eine Preisobergrenze für die Grundlaufzeit in Höhe von 20 Mio. EUR (netto) festgesetzt und für den Verlängerungszeitraum in Höhe von 14 Mio. EUR (netto). Angebote deren Angebotspreis über der jeweiligen Preisgrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht.
Es wird eine Preisobergrenze für die Grundlaufzeit in Höhe von 20 Mio. EUR (netto) festgesetzt und für den Verlängerungszeitraum in Höhe von 14 Mio. EUR (netto). Angebote deren Angebotspreis über der jeweiligen Preisgrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Internetadresse: https://www.bmbf.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 075-192160 (2021-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Projektträger unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Etablierung eines auch international anschlussfähigen Ökosystems für einen digitalen Bildungsraum. Dies umfasst die Unterstützung beim inhaltlich-technischen Aufbau der Nationalen Bildungsplattform als Kern und Teil des nationalen Bildungsraums einschließlich Qualitäts- und Umsetzungskontrolle, die Mitwirkung an der Etablierung eines nachhaltigen Betriebs- und Betreiberkonzeptes, die Unterstützung bei der Beleuchtung grundsätzlicher Aspekte des Vorgehens in ihren Bezügen zu Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Koordinierung, Durchführung, Neu- und Weiterentwicklung von strategischen Initiativen, Fördermaßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen BMBF, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur nachhaltigen Etablierung des o.g. Ökosystems und seiner Schlüsselkomponenten wie bspw. die Nationale Bildungsplattform.
Die Unterstützung des AN umfasst neben dem skizzierten Aufbau und Leistungen zur Etablierung eines Betriebs auch das Monitoring der Themenbereiche, konzeptionelle Entwicklungsarbeiten, die Betreuung und Abwicklung des Projektfördergeschäftes (z. B. Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen im Kontext des digitalen Bildungsraumes, umfassende Unterstützung bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Anträgen durch die Erstellung einschlägiger seitens BMBF unterschriftsreifer Bescheidentwürfe dazu, Nachweisprüfung) sowie die Organisation, Koordination und Begleitung des Dialogs mit der Fachöffentlichkeit und die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.
Darüber hinaus unterstützt der AN den AG fachlich bei der Erstellung von fachspezifischen Beiträgen und der Beantwortung von einschlägigen Anfragen jeglicher Art (des Deutschen Bundestages, der Medien, der Öffentlichkeit usw.). Dabei stehen zunehmend auch kokreative Formate zur Erschließung von Themen im BMBF - auch und insbesondere mit verschiedenen externen Ideengebern, Experten, Stakeholdern und Partnern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft - einerseits und andererseits agiles Arbeiten zwischen Mitarbeitern von AG und AN im Vordergrund.
Weiterhin erfolgt eine Unterstützung des AG bei Vergabeverfahren in den einschlägigen Kontexten, wenn der Auftragswert 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) erreicht bzw. überschreitet (u. a. Erstellung der Leistungsbeschreibung).
Der Projektträger unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Etablierung eines auch international anschlussfähigen Ökosystems für einen digitalen Bildungsraum. Dies umfasst die Unterstützung beim inhaltlich-technischen Aufbau der Nationalen Bildungsplattform als Kern und Teil des nationalen Bildungsraums einschließlich Qualitäts- und Umsetzungskontrolle, die Mitwirkung an der Etablierung eines nachhaltigen Betriebs- und Betreiberkonzeptes, die Unterstützung bei der Beleuchtung grundsätzlicher Aspekte des Vorgehens in ihren Bezügen zu Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Koordinierung, Durchführung, Neu- und Weiterentwicklung von strategischen Initiativen, Fördermaßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen BMBF, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur nachhaltigen Etablierung des o.g. Ökosystems und seiner Schlüsselkomponenten wie bspw. die Nationale Bildungsplattform.
Die Unterstützung des AN umfasst neben dem skizzierten Aufbau und Leistungen zur Etablierung eines Betriebs auch das Monitoring der Themenbereiche, konzeptionelle Entwicklungsarbeiten, die Betreuung und Abwicklung des Projektfördergeschäftes (z. B. Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen im Kontext des digitalen Bildungsraumes, umfassende Unterstützung bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Anträgen durch die Erstellung einschlägiger seitens BMBF unterschriftsreifer Bescheidentwürfe dazu, Nachweisprüfung) sowie die Organisation, Koordination und Begleitung des Dialogs mit der Fachöffentlichkeit und die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.
Darüber hinaus unterstützt der AN den AG fachlich bei der Erstellung von fachspezifischen Beiträgen und der Beantwortung von einschlägigen Anfragen jeglicher Art (des Deutschen Bundestages, der Medien, der Öffentlichkeit usw.). Dabei stehen zunehmend auch kokreative Formate zur Erschließung von Themen im BMBF - auch und insbesondere mit verschiedenen externen Ideengebern, Experten, Stakeholdern und Partnern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft - einerseits und andererseits agiles Arbeiten zwischen Mitarbeitern von AG und AN im Vordergrund.
Weiterhin erfolgt eine Unterstützung des AG bei Vergabeverfahren in den einschlägigen Kontexten, wenn der Auftragswert 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) erreicht bzw. überschreitet (u. a. Erstellung der Leistungsbeschreibung).
Gesamtwert des Auftrags: 33 608 790 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Projektträger unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Etablierung eines auch international anschlussfähigen Ökosystems für einen digitalen Bildungsraum. Dies umfasst die Unterstützung beim inhaltlich-technischen Aufbau der Nationalen Bildungsplattform als Kern und Teil des nationalen Bildungsraums einschließlich Qualitäts- und Umsetzungskontrolle, die Mitwirkung an der Etablierung eines nachhaltigen Betriebs- und Betreiberkonzeptes, die Unterstützung bei der Beleuchtung grundsätzlicher Aspekte des Vorgehens in ihren Bezügen zu Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Koordinierung, Durchführung, Neu- und Weiterentwicklung von strategischen Initiativen, Fördermaßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen BMBF, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur nachhaltigen Etablierung des o.g. Ökosystems und seiner Schlüsselkomponenten wie bspw. die Nationale Bildungsplattform.
Der Projektträger unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Etablierung eines auch international anschlussfähigen Ökosystems für einen digitalen Bildungsraum. Dies umfasst die Unterstützung beim inhaltlich-technischen Aufbau der Nationalen Bildungsplattform als Kern und Teil des nationalen Bildungsraums einschließlich Qualitäts- und Umsetzungskontrolle, die Mitwirkung an der Etablierung eines nachhaltigen Betriebs- und Betreiberkonzeptes, die Unterstützung bei der Beleuchtung grundsätzlicher Aspekte des Vorgehens in ihren Bezügen zu Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Koordinierung, Durchführung, Neu- und Weiterentwicklung von strategischen Initiativen, Fördermaßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen BMBF, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur nachhaltigen Etablierung des o.g. Ökosystems und seiner Schlüsselkomponenten wie bspw. die Nationale Bildungsplattform.
Darüber hinaus unterstützt der AN den AG fachlich bei der Erstellung von fachspezifischen Beiträgen und der Beantwortung von einschlägigen Anfragen jeglicher Art (des Deutschen Bundestages, der Medien, der Öffentlichkeit usw.). Dabei stehen zunehmend auch kokreative Formate zur Erschließung von Themen im BMBF - auch und insbesondere mit verschiedenen externen Ideengebern, Experten, Stakeholdern und Partnern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft - einerseits und andererseits agiles Arbeiten zwischen Mitarbeitern von AG und AN im Vordergrund.
Darüber hinaus unterstützt der AN den AG fachlich bei der Erstellung von fachspezifischen Beiträgen und der Beantwortung von einschlägigen Anfragen jeglicher Art (des Deutschen Bundestages, der Medien, der Öffentlichkeit usw.). Dabei stehen zunehmend auch kokreative Formate zur Erschließung von Themen im BMBF - auch und insbesondere mit verschiedenen externen Ideengebern, Experten, Stakeholdern und Partnern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft - einerseits und andererseits agiles Arbeiten zwischen Mitarbeitern von AG und AN im Vordergrund.
Weiterhin erfolgt eine Unterstützung des AG bei Vergabeverfahren in den einschlägigen Kontexten, wenn der Auftragswert 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) erreicht bzw. überschreitet (u. a. Erstellung der Leistungsbeschreibung).
s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K1. Qualität des Konzeptes zur Unterstützung des BMBF beim inhaltlich-technischen Aufbau der Nationalen Bildungsplattform und deren Einbettung in den digitalen Bildungsraum: UK.1.1 Darstellung zu der Frage, wie die Unterstützung der Programmleitung beim inhaltlich-technischen Aufbau der Nationalen Bildungsplattform erfolgt (25 %); UK2.2 Darstellung zu der Frage, wie das Stakeholder Management der Nationalen Bildungsplattform und des Digitalen Bildungsraum begleitet werden soll (25 %); UK1.3 Darstellung zu der Frage, wie die Unterstützung der Beschaffung und des verbundenen Implementierungsprozesses der Metaplattform seitens des AN erfolgen soll (50 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K2. Qualität des Konzeptes zur Unterstützung des BMBF bei thematischer Weiterentwicklung des digitalen Bildungsraums: UK.2.1 Darstellung zu der Frage, wie die Analyse und Aufbereitung von inhaltlichen und technischen Informationen erfolgen soll (65 %); UK2.2 Darstellung zu der Frage, wie ein internationales Benchmarking und Kooperationsanbahnungen auf förderal nationaler, europäischer und ggf. außereuropäischer Ebene implementiert werden soll (35 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K3. Qualität des Konzeptes zur Sammlung, Recherche, zielgruppenspezifische Aufarbeitung und Verbreitung relevanter Informationen zum digitalen Bildungsraum und zur nationalen Bildungsplattform: UK3.1 Darstellung zu der Frage, wie die allgemeinen Informationsvermittlung zum Kontext digitaler Bildungsraum erfolgen soll (30 %); UK3.2 Darstellung zu der Frage, wie die Durchführung von Veranstaltungen im Kontext digitaler Bildungsraum und Beteiligung an Veranstaltungen Dritter in diesem Kontext geplant, durchgeführt und nachbereitet werden soll. (40 %); UK3.3 Darstellung zu der Frage, wie die Unterstützung von Netzwerkaktivitäten zur digitalen Bildungsplattform erfolgen soll (30 %)
K4. Qualität des Konzeptes zur Abwicklung von Förderbekanntmachungen zur nutzerzentrierten Verknüpfung von Bildungsangeboten über die Nationale Bildungsplattform: UK4.1 Darstellung zu der Frage, wie die Abwicklung von Förderbekanntmachungen im Kontext der nationalen Bildungsplattform und deren Begleitprozessen geplant werden und erfolgen soll (25 %); UK4.2 Darstellung zu der Frage, wie das BMBF bei Auswahlverfahren für Vorhaben unterstützt werden soll (20 %); UK4.3 Darstellung der Verfahren der Bearbeitung von Projektskizzen, Anträgen und Vorhaben (40 %); UK4.3 Darstellung des Vorgehens für die Erstellung und Verbreitung von Fachinformationen (15 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-08 📅
Name: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Postanschrift: Steinplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 33 608 790 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen
Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Quelle: OJS 2021/S 148-394722 (2021-07-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 04514-3/3(2021) - Auftragsänderung
Gesamtwert des Auftrags: 19 992 502 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Der angegebene Auftragswert unter Ziffer V.2.4) bezieht sich auf die Grundvertragslaufzeit. Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre. Der Wert des Auftrags inkl. Vertragsverlängerungsoption (13.616.288,00 Euro (ohne USt.) beträgt 33.608.790,00 Euro (ohne USt.).
Der angegebene Auftragswert unter Ziffer V.2.4) bezieht sich auf die Grundvertragslaufzeit. Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre. Der Wert des Auftrags inkl. Vertragsverlängerungsoption (13.616.288,00 Euro (ohne USt.) beträgt 33.608.790,00 Euro (ohne USt.).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Projektträger unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung
bei der Etablierung eines auch international anschlussfähigen Ökosystems für
einen digitalen Bildungsraum. Dies umfasst die Unterstützung beim inhaltlichtechnischen
Aufbau der Nationalen Bildungsplattform als Kern und Teil des
nationalen Bildungsraums einschließlich Qualitäts- und Umsetzungskontrolle,
die Mitwirkung an der Etablierung eines nachhaltigen Betriebs- und
Betreiberkonzeptes, die Unterstützung bei der Beleuchtung grundsätzlicher
Aspekte des Vorgehens in ihren Bezügen zu Bildung, Wissenschaft und
Forschung, der Koordinierung, Durchführung, Neu- und Weiterentwicklung von
strategischen Initiativen, Fördermaßnahmen und Aktivitäten für die
Kooperation und den Austausch zwischen BMBF, Wissenschaft, Wirtschaft und
Gesellschaft zur nachhaltigen Etablierung des o.g. Ökosystems und seiner
Schlüsselkomponenten wie bspw. die Nationale Bildungsplattform.
Die Unterstützung des AN umfasst neben dem skizzierten Aufbau und
Leistungen zur Etablierung eines Betriebs auch das Monitoring der
Themenbereiche, konzeptionelle Entwicklungsarbeiten, die Betreuung und
Abwicklung des Projektfördergeschäftes (z. B. Beratung von Förderinteressenten
und Antragstellern, Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen im
Kontext des digitalen Bildungsraumes, umfassende Unterstützung bei der
Bewilligung bzw. Ablehnung von Anträgen durch die Erstellung einschlägiger