Die Wahrnehmung der Projektträgeraufgaben beinhaltet die Vorbereitung der notwendigen Bekanntmachungen und Förderrichtlinien, die fachliche und administrative Abwicklung der Projektförderung sowie die Dokumentation von Vorhaben des BMBF in den Förderschwerpunkten:
— Kopernikus-Projekte für die Energiewende,
— Grüner Wasserstoff: Serienfertigung von Elektrolyseuren, Offshore-Erzeugung, Transporttechnologien, Grundlagenforschung zu Materialien, Katalyse, neuen Verfahren,
— Energieforschung für den Strukturwandel in den Kohleregionen,
— Energieeffiziente Stadt,
— Synthetische Kraftstoffe und Sektorkopplung Energie/Mobilität,
— Internationale Energieforschungspartnerschaften,
— Materialforschung für die Energiewende und
— Energiespeicher.
Die Inhalte des wahrzunehmenden Aufgabenbereichs tragen zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ bei. Ebenso liefern sie zentrale Beiträge zur Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung. Der Aufgabenbereich ist Teil der Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) des BMBF und der Hightech-Strategie der Bundesregierung.
Die Mitarbeit in der von verschiedenen Durchführungsorganisationen getragenen Leitstelle Wasserstoff mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter entsprechend der Regelungen zu den Aufgaben und der Zusammenarbeit dieser Unterstützungsstruktur zur Nationalen Wasserstoffstrategie ist ebenfalls Bestandteil des Auftragsgegenstandes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projektträgerschaft „Energietechnologien, effiziente Energienutzung und Grüner Wasserstoff“
04514-7/1(2021)”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Wahrnehmung der Projektträgeraufgaben beinhaltet die Vorbereitung der notwendigen Bekanntmachungen und Förderrichtlinien, die fachliche und...”
Kurze Beschreibung
Die Wahrnehmung der Projektträgeraufgaben beinhaltet die Vorbereitung der notwendigen Bekanntmachungen und Förderrichtlinien, die fachliche und administrative Abwicklung der Projektförderung sowie die Dokumentation von Vorhaben des BMBF in den Förderschwerpunkten:
— Kopernikus-Projekte für die Energiewende,
— Grüner Wasserstoff: Serienfertigung von Elektrolyseuren, Offshore-Erzeugung, Transporttechnologien, Grundlagenforschung zu Materialien, Katalyse, neuen Verfahren,
— Energieforschung für den Strukturwandel in den Kohleregionen,
— Energieeffiziente Stadt,
— Synthetische Kraftstoffe und Sektorkopplung Energie/Mobilität,
— Internationale Energieforschungspartnerschaften,
— Materialforschung für die Energiewende und
— Energiespeicher.
Die Inhalte des wahrzunehmenden Aufgabenbereichs tragen zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ bei. Ebenso liefern sie zentrale Beiträge zur Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung. Der Aufgabenbereich ist Teil der Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) des BMBF und der Hightech-Strategie der Bundesregierung.
Die Mitarbeit in der von verschiedenen Durchführungsorganisationen getragenen Leitstelle Wasserstoff mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter entsprechend der Regelungen zu den Aufgaben und der Zusammenarbeit dieser Unterstützungsstruktur zur Nationalen Wasserstoffstrategie ist ebenfalls Bestandteil des Auftragsgegenstandes.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung: s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-03
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): BMBF-Bonn
“Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch...”
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Quelle: OJS 2021/S 060-150971 (2021-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 63510729.63 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“K1. „Projektförderung“; UK1.1 „Qualität der Darstellungen zur fundierten, rechtssicheren, effizienten und flexiblen Durchführung der Projektförderung“ 65 %;...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
K1. „Projektförderung“; UK1.1 „Qualität der Darstellungen zur fundierten, rechtssicheren, effizienten und flexiblen Durchführung der Projektförderung“ 65 %; UK1.2 „Qualität der Erläuterungen zum Umgang mit besonderen Fällen in der Projektförderung (z.B. Förderung im Ausland, untypische Projektkonstellationen und Förderformate, Widerruf)“ 35 %
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“K2. „Monitoring, Strategie, Beratung“; UK2.1 „Innovationsgehalt und Angemessenheit der Vorschläge zu den Monitoring-, Unterstützungs- und Beratungsformaten“...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
K2. „Monitoring, Strategie, Beratung“; UK2.1 „Innovationsgehalt und Angemessenheit der Vorschläge zu den Monitoring-, Unterstützungs- und Beratungsformaten“ 50 %; UK2.2 „Qualität der Vorschläge zu möglichen (zukünftigen) Themenschwerpunkten“ 50 %
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“K3 „Fachkommunikation“; UK3.1 „Qualität der Darstellungen zu den Zielen und der strategischen Ausrichtung der Fachkommunikation“ 65 %; UK3.2 „Originalität...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
K3 „Fachkommunikation“; UK3.1 „Qualität der Darstellungen zu den Zielen und der strategischen Ausrichtung der Fachkommunikation“ 65 %; UK3.2 „Originalität und Angemessenheit der Vorschläge zu konkreten (Kommunikations- und Veranstaltungs-) Formaten“ 35 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 060-150971
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 04514-7/1(2021)
Titel:
“Projektträgerschaft „Energietechnologien, effiziente Energienutzung und Grüner Wasserstoff“”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Straße
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düren🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 63510729.63 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 124-329076 (2021-06-25)