Zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten, dass in Deutschland durch die Nationalen Kontaktstellen (NKS) wahrgenommen wird. Aufgabe der NKS ist es, Antragstellerinnen und Antragstellern sowie Teilnehmende zu informieren und zu beraten und die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des RP zu unterstützen. Ziel der NKS ist es, eine hohe Beteiligung deutscher Einrichtungen an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insbesondere des RP, sicherzustellen.
I2021 hat mit dem Start von Horizont Europa das 9. RP begonnen, dessen Laufzeit mit Ablauf des Jahres 2027 enden wird. Horizont Europa besteht aus 3 Säulen; in Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ werden Cluster zu verschiedenen Themen gebildet. Die Projektträgerschaft „NKS Bioökonomie, Umwelt, Klima“ soll sämtliche Themen des Clusters „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ (Cluster 6) sowie ausschließlich das Themengebiet Klima aus dem Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ (Cluster 5) bedienen. Diese Projektträgerschaft beinhaltet die strategische Unterstützung und Beratung der Unterabteilung 72 und des Referats 617 sowie die Information und Beratung von deutschen Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Betreuung des Clusters 6 soll unter der Bezeichnung „NKS Bioökonomie und Umwelt“ erfolgen. Die Betreuung von Cluster 5 soll durch die auszuschreibende NKS (Themenbereich Klima) gemeinsam mit den NKSen zu Mobilität (BMVI) und Energie (BMWi) in einer Netzwerkstruktur (möglicherweise unter dem Namen „NKS Klima, Energie und Mobilität“) erfolgen, um für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projektträgerschaft Nationale Kontaktstelle Bioökonomie, Umwelt, Klima
04514-7/3(2021)”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein...”
Kurze Beschreibung
Zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten, dass in Deutschland durch die Nationalen Kontaktstellen (NKS) wahrgenommen wird. Aufgabe der NKS ist es, Antragstellerinnen und Antragstellern sowie Teilnehmende zu informieren und zu beraten und die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des RP zu unterstützen. Ziel der NKS ist es, eine hohe Beteiligung deutscher Einrichtungen an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insbesondere des RP, sicherzustellen.
I2021 hat mit dem Start von Horizont Europa das 9. RP begonnen, dessen Laufzeit mit Ablauf des Jahres 2027 enden wird. Horizont Europa besteht aus 3 Säulen; in Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ werden Cluster zu verschiedenen Themen gebildet. Die Projektträgerschaft „NKS Bioökonomie, Umwelt, Klima“ soll sämtliche Themen des Clusters „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ (Cluster 6) sowie ausschließlich das Themengebiet Klima aus dem Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ (Cluster 5) bedienen. Diese Projektträgerschaft beinhaltet die strategische Unterstützung und Beratung der Unterabteilung 72 und des Referats 617 sowie die Information und Beratung von deutschen Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Betreuung des Clusters 6 soll unter der Bezeichnung „NKS Bioökonomie und Umwelt“ erfolgen. Die Betreuung von Cluster 5 soll durch die auszuschreibende NKS (Themenbereich Klima) gemeinsam mit den NKSen zu Mobilität (BMVI) und Energie (BMWi) in einer Netzwerkstruktur (möglicherweise unter dem Namen „NKS Klima, Energie und Mobilität“) erfolgen, um für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung: S. Ziffer II.1.4) und Leistungsbeschreibung.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 3 Jahre.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 3 Jahre.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-28
12:30 📅
“Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch...”
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Quelle: OJS 2021/S 104-274027 (2021-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein...”
Kurze Beschreibung
Zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten, dass in Deutschland durch die Nationalen Kontaktstellen (NKS) wahrgenommen wird. Aufgabe der NKS ist es, Antragstellerinnen und Antragstellern sowie Teilnehmende zu informieren und zu beraten und die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des RP zu unterstützen. Ziel der NKS ist es, eine hohe Beteiligung deutscher Einrichtungen an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insbesondere des RP, sicherzustellen.
I2021 hat mit dem Start von Horizont Europa das 9. RP begonnen, dessen Laufzeit mit Ablauf des Jahres 2027 enden wird. Horizont Europa besteht aus drei Säulen; in Säule II "Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas" werden Cluster zu verschiedenen Themen gebildet. Die Projektträgerschaft "NKS Bioökonomie, Umwelt, Klima" soll sämtliche Themen des Clusters "Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt" (Cluster 6) sowie ausschließlich das Themengebiet Klima aus dem Cluster "Klima, Energie und Mobilität" (Cluster 5) bedienen. Diese Projektträgerschaft beinhaltet die strategische Unterstützung und Beratung der Unterabteilung 72 und des Referats 617 sowie die Information und Beratung von deutschen Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Betreuung des Clusters 6 soll unter der Bezeichnung "NKS Bioökonomie und Umwelt" erfolgen. Die Betreuung von Cluster 5 soll durch die auszuschreibende NKS (Themenbereich Klima) gemeinsam mit den NKSen zu Mobilität (BMVI) und Energie (BMWi) in einer Netzwerkstruktur (möglicherweise unter dem Namen "NKS Klima, Energie und Mobilität") erfolgen, um für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 21351447.33 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“K1. Qualität des Konzeptes zur Organisationsstruktur der „Nationalen Kontaktstelle Bioökonomie, Umwelt, Klima“ mit Blick auf die wahrzunehmenden Aufgaben:...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
K1. Qualität des Konzeptes zur Organisationsstruktur der „Nationalen Kontaktstelle Bioökonomie, Umwelt, Klima“ mit Blick auf die wahrzunehmenden Aufgaben: UK1.1 Darstellung einer Organisations-truktur, die eine möglichst effektive Wahrnehmung der in Ziff. I.1 der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der gegenseitigen Verzahnung der ebenfalls dort genannten Aspekte und des integrativen Ansatzes von Horizont Europa (z.B. Klima als Querschnittsthema oder Missionen) gewährleistet. (70 %); UK1.2 Darstellung einer Organisationstruktur zur integrierten Betreuung von Cluster 6 und Cluster 5 in Horizont Europa (insbesondere mit Blick auf die Unterstützung des AG und Beratung potentieller Antragstellerinnen und -steller). (30 %)
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“K2. Qualität des Konzeptes zur strategischen Unterstützung des Auftraggebers zu übergreifenden Themen in den Bereichen Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
K2. Qualität des Konzeptes zur strategischen Unterstützung des Auftraggebers zu übergreifenden Themen in den Bereichen Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft, Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit: UK2.1 Darstellung der ständigen Beobachtung und Analyse des Europäischen Umfelds (z. B. Auswertung und Aufbereitung von Dokumenten, Teilnahme an relevanten Veranstaltungen) mit Blick auf das Informationsbedürfnis des Auftraggebers. (20 %); UK2.2 Darstellung der übergreifenden strategischen Unterstützung des Auftraggebers. (50 %); Darstellung der fachlichen Unterstützung des Auftraggebers. (30 %)
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“K3. Qualität des Konzeptes zur Information, Beratung und Begleitung der deutschen Förderinteressentinnen und -interessenten und Antragstellerinnen und...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
K3. Qualität des Konzeptes zur Information, Beratung und Begleitung der deutschen Förderinteressentinnen und -interessenten und Antragstellerinnen und -steller: UK3.1 Darstellung des Vorgehens bei zielgruppenspezifischer Information und bei Fachinformation insbesondere in Hinblick darauf, wie sichergestellt werden kann, dass die relevanten Akteure die für sie relevanten Informationen jeweils empfängergerecht erhalten. (40 %); UK3.2 Darstellung der zielgruppenspezifischen fachlichen und administrativen Beratung von Förderinteressentinnen und -interessenten (35 %); UK3.3 Darstellung der Netzwerkaktivitäten. (25 %)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 104-274027
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 04514-7/3(2021)
Titel: Projektträgerschaft Nationale Kontaktstelle Bioökonomie, Umwelt, Klima
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Straße
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düren🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 21351447.33 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 148-394724 (2021-07-29)