Zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten, dass in Deutschland durch die Nationalen Kontaktstellen (NKS) wahrgenommen wird. Aufgabe der NKS ist es, Antragstellerinnen und Antragstellern sowie Teilnehmende zu informieren und zu beraten und die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des RP zu unterstützen. Ziel der NKS ist es, eine hohe Beteiligung deutscher Einrichtungen an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insbesondere des RP, sicherzustellen. I2021 hat mit dem Start von Horizont Europa das 9. RP begonnen, dessen Laufzeit mit Ablauf des Jahres 2027 enden wird. Horizont Europa besteht aus 3 Säulen; in Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ werden Cluster zu verschiedenen Themen gebildet. Die Projektträgerschaft „NKS Bioökonomie, Umwelt, Klima“ soll sämtliche Themen des Clusters „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ (Cluster 6) sowie ausschließlich das Themengebiet Klima aus dem Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ (Cluster 5) bedienen. Diese Projektträgerschaft beinhaltet die strategische Unterstützung und Beratung der Unterabteilung 72 und des Referats 617 sowie die Information und Beratung von deutschen Antragstellerinnen und Antragsteller. Die Betreuung des Clusters 6 soll unter der Bezeichnung „NKS Bioökonomie und Umwelt“ erfolgen. Die Betreuung von Cluster 5 soll durch die auszuschreibende NKS (Themenbereich Klima) gemeinsam mit den NKSen zu Mobilität (BMVI) und Energie (BMWi) in einer Netzwerkstruktur (möglicherweise unter dem Namen „NKS Klima, Energie und Mobilität“) erfolgen, um für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 04514-7/3(2021)
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten, dass in Deutschland durch die Nationalen Kontaktstellen (NKS) wahrgenommen wird. Aufgabe der NKS ist es, Antragstellerinnen und Antragstellern sowie Teilnehmende zu informieren und zu beraten und die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des RP zu unterstützen. Ziel der NKS ist es, eine hohe Beteiligung deutscher Einrichtungen an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insbesondere des RP, sicherzustellen.
I2021 hat mit dem Start von Horizont Europa das 9. RP begonnen, dessen Laufzeit mit Ablauf des Jahres 2027 enden wird. Horizont Europa besteht aus 3 Säulen; in Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ werden Cluster zu verschiedenen Themen gebildet. Die Projektträgerschaft „NKS Bioökonomie, Umwelt, Klima“ soll sämtliche Themen des Clusters „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ (Cluster 6) sowie ausschließlich das Themengebiet Klima aus dem Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ (Cluster 5) bedienen. Diese Projektträgerschaft beinhaltet die strategische Unterstützung und Beratung der Unterabteilung 72 und des Referats 617 sowie die Information und Beratung von deutschen Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Betreuung des Clusters 6 soll unter der Bezeichnung „NKS Bioökonomie und Umwelt“ erfolgen. Die Betreuung von Cluster 5 soll durch die auszuschreibende NKS (Themenbereich Klima) gemeinsam mit den NKSen zu Mobilität (BMVI) und Energie (BMWi) in einer Netzwerkstruktur (möglicherweise unter dem Namen „NKS Klima, Energie und Mobilität“) erfolgen, um für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
Zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten, dass in Deutschland durch die Nationalen Kontaktstellen (NKS) wahrgenommen wird. Aufgabe der NKS ist es, Antragstellerinnen und Antragstellern sowie Teilnehmende zu informieren und zu beraten und die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des RP zu unterstützen. Ziel der NKS ist es, eine hohe Beteiligung deutscher Einrichtungen an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insbesondere des RP, sicherzustellen.
I2021 hat mit dem Start von Horizont Europa das 9. RP begonnen, dessen Laufzeit mit Ablauf des Jahres 2027 enden wird. Horizont Europa besteht aus 3 Säulen; in Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ werden Cluster zu verschiedenen Themen gebildet. Die Projektträgerschaft „NKS Bioökonomie, Umwelt, Klima“ soll sämtliche Themen des Clusters „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ (Cluster 6) sowie ausschließlich das Themengebiet Klima aus dem Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ (Cluster 5) bedienen. Diese Projektträgerschaft beinhaltet die strategische Unterstützung und Beratung der Unterabteilung 72 und des Referats 617 sowie die Information und Beratung von deutschen Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Betreuung des Clusters 6 soll unter der Bezeichnung „NKS Bioökonomie und Umwelt“ erfolgen. Die Betreuung von Cluster 5 soll durch die auszuschreibende NKS (Themenbereich Klima) gemeinsam mit den NKSen zu Mobilität (BMVI) und Energie (BMWi) in einer Netzwerkstruktur (möglicherweise unter dem Namen „NKS Klima, Energie und Mobilität“) erfolgen, um für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-01 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 104-274027
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten, dass in Deutschland durch die Nationalen Kontaktstellen (NKS) wahrgenommen wird. Aufgabe der NKS ist es, Antragstellerinnen und Antragstellern sowie Teilnehmende zu informieren und zu beraten und die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des RP zu unterstützen. Ziel der NKS ist es, eine hohe Beteiligung deutscher Einrichtungen an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insbesondere des RP, sicherzustellen.
Zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten, dass in Deutschland durch die Nationalen Kontaktstellen (NKS) wahrgenommen wird. Aufgabe der NKS ist es, Antragstellerinnen und Antragstellern sowie Teilnehmende zu informieren und zu beraten und die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des RP zu unterstützen. Ziel der NKS ist es, eine hohe Beteiligung deutscher Einrichtungen an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insbesondere des RP, sicherzustellen.
I2021 hat mit dem Start von Horizont Europa das 9. RP begonnen, dessen Laufzeit mit Ablauf des Jahres 2027 enden wird. Horizont Europa besteht aus 3 Säulen; in Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ werden Cluster zu verschiedenen Themen gebildet. Die Projektträgerschaft „NKS Bioökonomie, Umwelt, Klima“ soll sämtliche Themen des Clusters „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ (Cluster 6) sowie ausschließlich das Themengebiet Klima aus dem Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ (Cluster 5) bedienen. Diese Projektträgerschaft beinhaltet die strategische Unterstützung und Beratung der Unterabteilung 72 und des Referats 617 sowie die Information und Beratung von deutschen Antragstellerinnen und Antragsteller.
I2021 hat mit dem Start von Horizont Europa das 9. RP begonnen, dessen Laufzeit mit Ablauf des Jahres 2027 enden wird. Horizont Europa besteht aus 3 Säulen; in Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ werden Cluster zu verschiedenen Themen gebildet. Die Projektträgerschaft „NKS Bioökonomie, Umwelt, Klima“ soll sämtliche Themen des Clusters „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ (Cluster 6) sowie ausschließlich das Themengebiet Klima aus dem Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ (Cluster 5) bedienen. Diese Projektträgerschaft beinhaltet die strategische Unterstützung und Beratung der Unterabteilung 72 und des Referats 617 sowie die Information und Beratung von deutschen Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Betreuung des Clusters 6 soll unter der Bezeichnung „NKS Bioökonomie und Umwelt“ erfolgen. Die Betreuung von Cluster 5 soll durch die auszuschreibende NKS (Themenbereich Klima) gemeinsam mit den NKSen zu Mobilität (BMVI) und Energie (BMWi) in einer Netzwerkstruktur (möglicherweise unter dem Namen „NKS Klima, Energie und Mobilität“) erfolgen, um für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
Die Betreuung des Clusters 6 soll unter der Bezeichnung „NKS Bioökonomie und Umwelt“ erfolgen. Die Betreuung von Cluster 5 soll durch die auszuschreibende NKS (Themenbereich Klima) gemeinsam mit den NKSen zu Mobilität (BMVI) und Energie (BMWi) in einer Netzwerkstruktur (möglicherweise unter dem Namen „NKS Klima, Energie und Mobilität“) erfolgen, um für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
S. Ziffer II.1.4) und Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 3 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 3 Jahre.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 104-274027 (2021-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten, dass in Deutschland durch die Nationalen Kontaktstellen (NKS) wahrgenommen wird. Aufgabe der NKS ist es, Antragstellerinnen und Antragstellern sowie Teilnehmende zu informieren und zu beraten und die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des RP zu unterstützen. Ziel der NKS ist es, eine hohe Beteiligung deutscher Einrichtungen an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insbesondere des RP, sicherzustellen.
I2021 hat mit dem Start von Horizont Europa das 9. RP begonnen, dessen Laufzeit mit Ablauf des Jahres 2027 enden wird. Horizont Europa besteht aus drei Säulen; in Säule II "Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas" werden Cluster zu verschiedenen Themen gebildet. Die Projektträgerschaft "NKS Bioökonomie, Umwelt, Klima" soll sämtliche Themen des Clusters "Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt" (Cluster 6) sowie ausschließlich das Themengebiet Klima aus dem Cluster "Klima, Energie und Mobilität" (Cluster 5) bedienen. Diese Projektträgerschaft beinhaltet die strategische Unterstützung und Beratung der Unterabteilung 72 und des Referats 617 sowie die Information und Beratung von deutschen Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Betreuung des Clusters 6 soll unter der Bezeichnung "NKS Bioökonomie und Umwelt" erfolgen. Die Betreuung von Cluster 5 soll durch die auszuschreibende NKS (Themenbereich Klima) gemeinsam mit den NKSen zu Mobilität (BMVI) und Energie (BMWi) in einer Netzwerkstruktur (möglicherweise unter dem Namen "NKS Klima, Energie und Mobilität") erfolgen, um für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
Zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten, dass in Deutschland durch die Nationalen Kontaktstellen (NKS) wahrgenommen wird. Aufgabe der NKS ist es, Antragstellerinnen und Antragstellern sowie Teilnehmende zu informieren und zu beraten und die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des RP zu unterstützen. Ziel der NKS ist es, eine hohe Beteiligung deutscher Einrichtungen an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insbesondere des RP, sicherzustellen.
I2021 hat mit dem Start von Horizont Europa das 9. RP begonnen, dessen Laufzeit mit Ablauf des Jahres 2027 enden wird. Horizont Europa besteht aus drei Säulen; in Säule II "Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas" werden Cluster zu verschiedenen Themen gebildet. Die Projektträgerschaft "NKS Bioökonomie, Umwelt, Klima" soll sämtliche Themen des Clusters "Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt" (Cluster 6) sowie ausschließlich das Themengebiet Klima aus dem Cluster "Klima, Energie und Mobilität" (Cluster 5) bedienen. Diese Projektträgerschaft beinhaltet die strategische Unterstützung und Beratung der Unterabteilung 72 und des Referats 617 sowie die Information und Beratung von deutschen Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Betreuung des Clusters 6 soll unter der Bezeichnung "NKS Bioökonomie und Umwelt" erfolgen. Die Betreuung von Cluster 5 soll durch die auszuschreibende NKS (Themenbereich Klima) gemeinsam mit den NKSen zu Mobilität (BMVI) und Energie (BMWi) in einer Netzwerkstruktur (möglicherweise unter dem Namen "NKS Klima, Energie und Mobilität") erfolgen, um für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
Gesamtwert des Auftrags: 21351447.33 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
I2021 hat mit dem Start von Horizont Europa das 9. RP begonnen, dessen Laufzeit mit Ablauf des Jahres 2027 enden wird. Horizont Europa besteht aus drei Säulen; in Säule II "Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas" werden Cluster zu verschiedenen Themen gebildet. Die Projektträgerschaft "NKS Bioökonomie, Umwelt, Klima" soll sämtliche Themen des Clusters "Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt" (Cluster 6) sowie ausschließlich das Themengebiet Klima aus dem Cluster "Klima, Energie und Mobilität" (Cluster 5) bedienen. Diese Projektträgerschaft beinhaltet die strategische Unterstützung und Beratung der Unterabteilung 72 und des Referats 617 sowie die Information und Beratung von deutschen Antragstellerinnen und Antragsteller.
I2021 hat mit dem Start von Horizont Europa das 9. RP begonnen, dessen Laufzeit mit Ablauf des Jahres 2027 enden wird. Horizont Europa besteht aus drei Säulen; in Säule II "Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas" werden Cluster zu verschiedenen Themen gebildet. Die Projektträgerschaft "NKS Bioökonomie, Umwelt, Klima" soll sämtliche Themen des Clusters "Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt" (Cluster 6) sowie ausschließlich das Themengebiet Klima aus dem Cluster "Klima, Energie und Mobilität" (Cluster 5) bedienen. Diese Projektträgerschaft beinhaltet die strategische Unterstützung und Beratung der Unterabteilung 72 und des Referats 617 sowie die Information und Beratung von deutschen Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Betreuung des Clusters 6 soll unter der Bezeichnung "NKS Bioökonomie und Umwelt" erfolgen. Die Betreuung von Cluster 5 soll durch die auszuschreibende NKS (Themenbereich Klima) gemeinsam mit den NKSen zu Mobilität (BMVI) und Energie (BMWi) in einer Netzwerkstruktur (möglicherweise unter dem Namen "NKS Klima, Energie und Mobilität") erfolgen, um für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
Die Betreuung des Clusters 6 soll unter der Bezeichnung "NKS Bioökonomie und Umwelt" erfolgen. Die Betreuung von Cluster 5 soll durch die auszuschreibende NKS (Themenbereich Klima) gemeinsam mit den NKSen zu Mobilität (BMVI) und Energie (BMWi) in einer Netzwerkstruktur (möglicherweise unter dem Namen "NKS Klima, Energie und Mobilität") erfolgen, um für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K1. Qualität des Konzeptes zur Organisationsstruktur der „Nationalen Kontaktstelle Bioökonomie, Umwelt, Klima“ mit Blick auf die wahrzunehmenden Aufgaben: UK1.1 Darstellung einer Organisations-truktur, die eine möglichst effektive Wahrnehmung der in Ziff. I.1 der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der gegenseitigen Verzahnung der ebenfalls dort genannten Aspekte und des integrativen Ansatzes von Horizont Europa (z.B. Klima als Querschnittsthema oder Missionen) gewährleistet. (70 %); UK1.2 Darstellung einer Organisationstruktur zur integrierten Betreuung von Cluster 6 und Cluster 5 in Horizont Europa (insbesondere mit Blick auf die Unterstützung des AG und Beratung potentieller Antragstellerinnen und -steller). (30 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K2. Qualität des Konzeptes zur strategischen Unterstützung des Auftraggebers zu übergreifenden Themen in den Bereichen Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft, Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit: UK2.1 Darstellung der ständigen Beobachtung und Analyse des Europäischen Umfelds (z. B. Auswertung und Aufbereitung von Dokumenten, Teilnahme an relevanten Veranstaltungen) mit Blick auf das Informationsbedürfnis des Auftraggebers. (20 %); UK2.2 Darstellung der übergreifenden strategischen Unterstützung des Auftraggebers. (50 %); Darstellung der fachlichen Unterstützung des Auftraggebers. (30 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K3. Qualität des Konzeptes zur Information, Beratung und Begleitung der deutschen Förderinteressentinnen und -interessenten und Antragstellerinnen und -steller: UK3.1 Darstellung des Vorgehens bei zielgruppenspezifischer Information und bei Fachinformation insbesondere in Hinblick darauf, wie sichergestellt werden kann, dass die relevanten Akteure die für sie relevanten Informationen jeweils empfängergerecht erhalten. (40 %); UK3.2 Darstellung der zielgruppenspezifischen fachlichen und administrativen Beratung von Förderinteressentinnen und -interessenten (35 %); UK3.3 Darstellung der Netzwerkaktivitäten. (25 %)
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-28 📅
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Straße
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland 🇩🇪 Düren
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 21351447.33 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen