Mit der zunehmenden Bedeutung der Wissenschaft - und als deren Zentrum der Hochschulen - steigen sowohl der Bedarf als auch das Interesse, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über diesen gesellschaftlichen Teilbereich insgesamt sowie seiner einzelnen Segmente zu generieren. Solche Befunde sind vornehmlich für das Wissenschaftsmanagement sowie die Wissenschaftspolitik unverzichtbar. Im seit einigen Jahren bestehenden BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ wird systematisch die projektförmige Forschung über die Hochschulen und das Wissenschaftssystem gefördert. Zur effizienten Umsetzung der in diesem Förderschwerpunkt (FSP) laufenden und in den nächsten Jahren vorgesehenen Fördermaßnahmen soll (weiterhin) ein Projektträger (PT) eingesetzt werden. Die Aufgaben des PT liegen vornehmlich darin, das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und administrativer Aufgaben zu entlasten und eine rationelle Abwicklung der Förderaktivitäten zu sichern. Dazu gehört insbesondere die Organisation des Auswahlprozesses im Kontext der geplanten thematisch fokussierten Förderangebote, die fachliche und administrative Begleitung der Förderprojekte sowie die Unterstützung von Maßnahmen zum Transfer der erzielten Ergebnisse. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden. Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegen-stand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 04514-4/3(2021)
Kurze Beschreibung:
Mit der zunehmenden Bedeutung der Wissenschaft - und als deren Zentrum der Hochschulen - steigen sowohl der Bedarf als auch das Interesse, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über diesen gesellschaftlichen Teilbereich insgesamt sowie seiner einzelnen Segmente zu generieren. Solche Befunde sind vornehmlich für das Wissenschaftsmanagement sowie die Wissenschaftspolitik unverzichtbar. Im seit einigen Jahren bestehenden BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ wird systematisch die projektförmige Forschung über die Hochschulen und das Wissenschaftssystem gefördert. Zur effizienten Umsetzung der in diesem Förderschwerpunkt (FSP) laufenden und in den nächsten Jahren vorgesehenen Fördermaßnahmen soll (weiterhin) ein Projektträger (PT) eingesetzt werden. Die Aufgaben des PT liegen vornehmlich darin, das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und administrativer Aufgaben zu entlasten und eine rationelle Abwicklung der Förderaktivitäten zu sichern. Dazu gehört insbesondere die Organisation des Auswahlprozesses im Kontext der geplanten thematisch fokussierten Förderangebote, die fachliche und administrative Begleitung der Förderprojekte sowie die Unterstützung von Maßnahmen zum Transfer der erzielten Ergebnisse. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden. Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegen-stand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit der zunehmenden Bedeutung der Wissenschaft - und als deren Zentrum der Hochschulen - steigen sowohl der Bedarf als auch das Interesse, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über diesen gesellschaftlichen Teilbereich insgesamt sowie seiner einzelnen Segmente zu generieren. Solche Befunde sind vornehmlich für das Wissenschaftsmanagement sowie die Wissenschaftspolitik unverzichtbar. Im seit einigen Jahren bestehenden BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ wird systematisch die projektförmige Forschung über die Hochschulen und das Wissenschaftssystem gefördert. Zur effizienten Umsetzung der in diesem Förderschwerpunkt (FSP) laufenden und in den nächsten Jahren vorgesehenen Fördermaßnahmen soll (weiterhin) ein Projektträger (PT) eingesetzt werden. Die Aufgaben des PT liegen vornehmlich darin, das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und administrativer Aufgaben zu entlasten und eine rationelle Abwicklung der Förderaktivitäten zu sichern. Dazu gehört insbesondere die Organisation des Auswahlprozesses im Kontext der geplanten thematisch fokussierten Förderangebote, die fachliche und administrative Begleitung der Förderprojekte sowie die Unterstützung von Maßnahmen zum Transfer der erzielten Ergebnisse. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden. Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegen-stand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-22 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 119-314403
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 1 Jahr bis zum 30.9.2026.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 1 Jahr bis zum 30.9.2026.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: BMBF, Dienstsitz Bonn
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 119-314403 (2021-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 687 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 1 Jahr bis zum 30.09.2026.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes zur Umsetzung des Förderformats (Nachwuchs-)Forschungsgruppen Entwicklung, Auswahl, Begleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes zur Umsetzung des Monitorings und zur Sicherstellung eines sachgerechten Mittelabflusses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes zur Umsetzung von Statusveranstaltungen Planung, Durchführung, Nachbereitung
Qualität des Konzeptes zur Umsetzung der Evaluation von Transferprojekten
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-10 📅
Name: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4 687 400 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Quelle: OJS 2021/S 184-479528 (2021-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft "Wissenschafts- und Hochschulforschung“
Referenznummer: 04514-4/3(2021)
Kurze Beschreibung:
Mit der zunehmenden Bedeutung der Wissenschaft - und als deren Zentrum der Hochschulen - steigen sowohl der Bedarf als auch das Interesse, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über diesen gesellschaftlichen Teilbereich insgesamt sowie seiner einzelnen Segmente zu generieren. Solche Befunde sind vornehmlich für das Wissenschaftsmanagement sowie die Wissenschaftspolitik unverzichtbar. Im seit einigen Jahren bestehenden BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ wird systematisch die projektförmige Forschung über die Hochschulen und das Wissenschaftssystem gefördert. Zur effizienten Umsetzung der in diesem Förderschwerpunkt (FSP) laufenden und in den nächsten Jahren vorgesehenen Fördermaßnahmen soll (weiterhin) ein Projektträger (PT) eingesetzt werden. Die Aufgaben des PT liegen vornehmlich darin, das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und administrativer Aufgaben zu entlasten und eine rationelle Abwicklung der Förderaktivitäten zu sichern. Dazu gehört insbesondere die Organisation des Auswahlprozesses im Kontext der geplanten thematisch fokussierten Förderangebote, die fachliche und administrative Begleitung der Förderprojekte sowie die Unterstützung von Maßnahmen zum Transfer der erzielten Ergebnisse. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden. Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit der zunehmenden Bedeutung der Wissenschaft - und als deren Zentrum der Hochschulen - steigen sowohl der Bedarf als auch das Interesse, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über diesen gesellschaftlichen Teilbereich insgesamt sowie seiner einzelnen Segmente zu generieren. Solche Befunde sind vornehmlich für das Wissenschaftsmanagement sowie die Wissenschaftspolitik unverzichtbar. Im seit einigen Jahren bestehenden BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ wird systematisch die projektförmige Forschung über die Hochschulen und das Wissenschaftssystem gefördert. Zur effizienten Umsetzung der in diesem Förderschwerpunkt (FSP) laufenden und in den nächsten Jahren vorgesehenen Fördermaßnahmen soll (weiterhin) ein Projektträger (PT) eingesetzt werden. Die Aufgaben des PT liegen vornehmlich darin, das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und administrativer Aufgaben zu entlasten und eine rationelle Abwicklung der Förderaktivitäten zu sichern. Dazu gehört insbesondere die Organisation des Auswahlprozesses im Kontext der geplanten thematisch fokussierten Förderangebote, die fachliche und administrative Begleitung der Förderprojekte sowie die Unterstützung von Maßnahmen zum Transfer der erzielten Ergebnisse. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden. Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 4 687 400 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 04514-4/3(2021)
Titel: Projektträgerschaft "Wissenschafts- und Hochschulforschung"
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Stadt: Berlin
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Projektträgerschaft "Wissenschafts- und Hochschulforschung"
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-10 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 687 400 EUR 💰
Kennung des Angebots: Angebot des VDI/VDE Innovation + Technik GmbH; GZ: GF/CS/IG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 136782457
Postanschrift: Steinplatz 1
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vdivde-it@vdivde-it.de📧
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmbf.de🌏
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMBF- 78
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
URL: https://www.bmbf.de🌏 Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Telefon: +49228-94990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-30+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Vertragsdurchführung stellte sich heraus, dass zusätzliche Leistungen zur Unterstützung des in 2023 neu entwickelten Projekts „Data Hub“ zu Themen der Wissenschafts- und Hochschulforschung erforderlich geworden sind, welche nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Die zusätzlichen Leistungen fallen im Zeitraum von 01.01.2025 bis 30.09.2026 an.
Im Rahmen der Vertragsdurchführung stellte sich heraus, dass zusätzliche Leistungen zur Unterstützung des in 2023 neu entwickelten Projekts „Data Hub“ zu Themen der Wissenschafts- und Hochschulforschung erforderlich geworden sind, welche nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Die zusätzlichen Leistungen fallen im Zeitraum von 01.01.2025 bis 30.09.2026 an.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Unterstützung des in 2023 neu entwickelten Projekts „Data Hub“ zu Themen der Wissenschafts- und Hochschulforschung