Gemäß § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bieter mit ihrem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelt-erklärung) und ggfs. § 8 Abs. 2 sowie § 9 Abs. 1 und 2 HVTG abzugeben (Anlage III-4). Dies bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer
Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Eintrag im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem gerichtlichen Register.
• Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steu-ern und Abgaben.
• Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
• Bankauskünfte, Bankerklärungen
• Entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckungen. Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mit-gliedsstaates indem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind, der letzten zwei Geschäftsjahre.
• Eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die dem Ge-genstand dieser Ausschreibung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragssumme, Ver-tragslaufzeit und Ansprechpartner (Referenzliste, besonders mit Behörden).
• Angaben über die berufliche Befähigung des für die Umsetzung des Angebotes eingesetzten Personals, wobei vor allem die Größe des Unternehmens (insbesondere Service- / War-tungsstützpunkte), die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation von Interesse sind
• Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Ge-währleistung der Qualität.
• Kostenkalkulation.