Auf der ersten Stufe dieses zweistufigen Verfahrens ist ein Telnahmeantrag mit allen geforderten Unterlagen abzugeben. Angebote sind erst nach separater Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen (zweite Stufe des Verfahrens).
Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronsichen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe/Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronsichen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten/Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.
Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 36 Abs. 2 UVgO insoweit drei Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (drei) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix.
— Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber.
Die Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt in den nachfolgenden Schritten:
Schritt 1:
Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der formalen Anforderungen, Prüfung der Ausschlusskriterien (Vollständigkeitsprüfung, Inhaltliche Prüfung)
Sofern nach Durchführung des Schrittes 1 feststeht, dass mehr als drei Bewerber, die nicht aufgrund des Vorliegens von Ausschlusskriterien vom Vergabeverfahren auszuschließen sind, formal ordnungsgemäße Teilnahmeanträge abgegeben haben und über die geforderte Eignung verfügen, wird die Auswahl der zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden drei Bewerber (Höchst- und zugleich auch Mindestzahl) anhand des nachfolgend beschriebenen Schrittes 2 erfolgen:
Schritt 2: Konkrete Erfahrungen (Lektorate) im IT-Sicherheitsbereich, im Forschungsumfeld
Im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ werden drei mit dieser Leistung vergleichbare Referenzen abgefragt. Grundsätzlich werden als vergleichbare Referenzen nur solche anerkannt, die auf Lektorate in vergleichbaren Forschungseinrichtungen, grundsätzlich im Bereich der Informatik referenzieren.
Die Bewerber geben im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und -antrages an, ob und wenn ja, wie oft sie schon konkret im IT-Sicherheitsbereich (im Forschungsumfeld) vergleichbar tätig waren. Dazu wird den Bewerbern ein entsprechendes Formular zur Abfrage separat über das Cosinex-Bietertool zur Verfügung gestellt.
Für Schritt 2 gilt bezüglich der der konkreten Erfahrungen im IT-Sicherheitsbereich folgende Wertungsmatrix:
— Durchführung von mehr als 8 vergleichbaren Projekte (abgeschlossene Verträge mit dem Lektorat als prägender Vertragsgegenstand) im Forschungsumfeld und konkret im IT-Sicherheitsbereich einer vergleichbaren Forschungseinrichtung – 10 Punkte,
— Durchführung von mindestens 7 vergleichbaren Projekte (abgeschlossene Verträge mit dem Lektorat als prägender Vertragsgegenstand) im Forschungsumfeld und konkret im IT-Sicherheitsbereich einer vergleichbaren Forschungseinrichtung – 8 Punkte,
— Durchführung von mindestens 5 vergleichbaren Projekte (abgeschlossene Verträge mit dem Lektorat als prägender Vertragsgegenstand) im Forschungsumfeld und konkret im IT-Sicherheitsbereich einer vergleichbaren Forschungseinrichtung – 5 Punkte,
— Durchführung von mindestens 2 vergleichbaren Projekte (abgeschlossene Verträge mit dem Lektorat als prägender Vertragsgegenstand) im Forschungsumfeld und konkret im IT-Sicherheitsbereich einer vergleichbaren Forschungseinrichtung – 3 Punkte,
— Durchführung von 0 vergleichbaren Projekten (abgeschlossene Verträge mit dem Lektorat als prägender Vertragsgegenstand) im Forschungsumfeld und konkret im IT-Sicherheitsbereich einer vergleichbaren Forschungseinrichtung – 0 Punkte.
Der Auftraggeber erstellt unter allen Bewerbern eine Rangfolge anhand der Summe der Bewertungspunkte, wobei der Bewerber mit der höchsten Punktzahl die Rangfolge anführt. Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt, die drei Bewerber aufgefordert (nicht mehr), die die höchsten Punktzahlen für Schritt 2 erzielt haben. Bei einer identischen Bewertung (Punktgleichheit) entscheidet das Losverfahren, welcher der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Das Wertungsverfahren nach Schritt 2 greift nur dann, wenn sich mehr als drei geeignete Bewerber am Verfahren beteiligen.
Rechnungsstellung/X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV)). Ausnah-men von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-RechV geregelt. Für die Übermittlung der elektronischen Rechnung ist die Nutzung der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) vorgesehen, welche unter
https://xrechnung-bdr.de/edi/ abrufbar ist. Damit die Rechnung dem CISPA korrekt zugeordnet werden kann, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer „992?80255?64“ zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYYGM