Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "06_Vordruck_Referenzen" mindestens zwei gleichwertige Referenzen je angebotenen Los in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Die Digitalisierung umfasst Schriftgut aus dem Zeitraum 19. bis 20. Jahrhundert aus Archiven, Bibliotheken oder vergleichbaren behördlichen oder unternehmerischen Einrichtungen, z. B. Firmenarchiv.
• Für Los 2 müssen mindestens zwei der genannten Referenzen die Digitalisierung von gebundenen Archivalien unter Verwendung geeigneter Vorlagen-Aufnahmetechnik, z.B. einer Buchwippe, beinhalten.
• Der von den beiden Referenzprojekten zusammengefasste Leistungsumfang muss den folgenden Leistungsumfang innerhalb des Zeitraums von 1 Jahr betragen:
- für Los 1: 1.300.000 Digitalisate
- für Los 2: 85.000 Digitalisate
Eine Aufteilung der je Los genannten Mindestmenge auf mehr als 2 Referenzprojekte ist nicht zulässig.
• Die Digitalisierung muss mit Aufsicht-Scansystemen durchgeführt worden sein, welche den in der Leistungsbeschreibung, Abs. 3.2.2 und 3.2.3, dargestellten Anforderungen entsprechen.
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "06_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind je Los nur 2 Referenzen gefordert. Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Weitere Teilnahmebedingungen unter VI.3).