Auf den jährlichen Bundeskongressen des BMI zur „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ werden aktuelle Tendenzen der Stadtentwicklung in Deutschland und international diskutiert, das komplexe Anliegen einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung verhandelt und die relevanten Akteure praxisnah auf Herausforderungen und strategische Optionen vorbereitet. Ziele und Projekte der Nationalen Stadtentwicklungspolitik werden dabei einer breiten, auch internationalen, Fachöffentlichkeit sowie Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft vorgestellt. Mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung sowie der Durchführung der Kongresse soll eine Agentur beauftragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über bis zu 3 Bundeskongresse der Nationalen Stadtentwicklungspolitik (15. - 17. Bundeskongress)
10.15.04.102”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Auf den jährlichen Bundeskongressen des BMI zur „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ werden aktuelle Tendenzen der Stadtentwicklung in Deutschland und...”
Kurze Beschreibung
Auf den jährlichen Bundeskongressen des BMI zur „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ werden aktuelle Tendenzen der Stadtentwicklung in Deutschland und international diskutiert, das komplexe Anliegen einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung verhandelt und die relevanten Akteure praxisnah auf Herausforderungen und strategische Optionen vorbereitet. Ziele und Projekte der Nationalen Stadtentwicklungspolitik werden dabei einer breiten, auch internationalen, Fachöffentlichkeit sowie Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft vorgestellt. Mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung sowie der Durchführung der Kongresse soll eine Agentur beauftragt werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 764 705 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Leistungsbeschreibung.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 176 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 38
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-20
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 136-361263 (2021-07-13)
Ergänzende Angaben (2021-07-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 136-361263
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert
Alter Wert
Text: 176,00 EUR
Neuer Wert
Text: 1 764 705,00 EUR
Quelle: OJS 2021/S 137-365536 (2021-07-14)