Vom jeweiligen Veranstalter digitalisierte Live-Events aus der Region/aus dem Land sollen möglichst zeitgleich oder zeitnah an einen Ort in einer strukturschwachen, ländlichen Region desselben Landes übertragen werden. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise ein aktuelles Kulturevent auf der „Digitalen Kulturbühne“ erleben, ohne den tatsächlichen Veranstaltungsort besuchen zu müssen. Dafür geeignet wären bspw. Konzerte, Theater, Kleinkunst o. ä. einer überregional bekannten, aber aus der Region stammenden Institution (Künstler, Orchester, Chor, Schauspiel) mit Zugkraft und entsprechendem Identifikationspotential. Die Projektidee soll zunächst als Pilot-Veranstaltungsreihe mit vier Veranstaltungen innerhalb von 12 Monaten an einem Ort in einer strukturschwachen, ländlichen Region umgesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Region gestalten – BULE – Digitale Kulturbühne
10.05.07-21.1
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Vom jeweiligen Veranstalter digitalisierte Live-Events aus der Region/aus dem Land sollen möglichst zeitgleich oder zeitnah an einen Ort in einer...”
Kurze Beschreibung
Vom jeweiligen Veranstalter digitalisierte Live-Events aus der Region/aus dem Land sollen möglichst zeitgleich oder zeitnah an einen Ort in einer strukturschwachen, ländlichen Region desselben Landes übertragen werden. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise ein aktuelles Kulturevent auf der „Digitalen Kulturbühne“ erleben, ohne den tatsächlichen Veranstaltungsort besuchen zu müssen. Dafür geeignet wären bspw. Konzerte, Theater, Kleinkunst o. ä. einer überregional bekannten, aber aus der Region stammenden Institution (Künstler, Orchester, Chor, Schauspiel) mit Zugkraft und entsprechendem Identifikationspotential. Die Projektidee soll zunächst als Pilot-Veranstaltungsreihe mit vier Veranstaltungen innerhalb von 12 Monaten an einem Ort in einer strukturschwachen, ländlichen Region umgesetzt werden.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 168067.22 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Leistungsbeschreibung.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 168067.22 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 21
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-30
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 040-099065 (2021-02-22)